Hallo zusammen,
habt ihr schon jemals erlebt, dass nach Erwerb einer Waffe oder Waffenteiles auf Basis eines Voreintrages der jeweilige Voreintrag von der Behörde beanstandet worden ist? (Beispiel: „Schalldämpfer gibt es für Jäger nur mit Gehörschädigung, Sie haben aber keine Schädigung nachgewiesen“)
Was bedeutet das nun, insbesondere auch Waffenrechtlich? Kann der Voreintrag so einfach mündlich bzw. Per Mail wiederrufen werden ? Was passiert mit der erworbenen Waffe oder dem Waffenteil?
Muss man sich nun auch Sorgen um die Zuverlässigkeit machen?
Danke für Eure Unterstützung und Gruß,
Stephan