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patty

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Alle Inhalte von patty

  1. auf den Ter min freu ich mich Harry
  2. wie wärs mit dem HPPC e.V. Standverein in PBurg eifach mal vorbeigehen und den Standverwalter ansprechen
  3. patty

    Standsperre

    Pfälzischer Sportschützenbund Stand 14.07.2012 Begriffsdefinitionen Schießleiter usw. Verantwortliche Aufsicht: Ausbildung (4 LE) entsprechend der Forderungen des § 10 AWaffV durch die Schützenkreise. Die Vereine müssen für einen ordnungsgemäßen Schießbetrieb lizenzierte Aufsichspersonen bestellen. Die Bestellung ist aktenkundig zu dokumentieren. Aufsicht Kinder/Jugend In § 27 (3) WaffG ist u.a. festgelegt, dass Kinder und Jugendliche nur unter der Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sor- geberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder und Ju- gendarbeit für das Schießen geeigneter Aufstichtspersonen (In- haber einer Jugendbaisislizenz und Trainer) schießen dürfen, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Schießleiter nach SpO: Die Sportordnung sieht bei den einzelnen Disziplinen bei Wett- kämpfen die Funktion eines Schießleiters vor. Dieser Schießleiter wird als verantwortliche Hauptaufsicht aus dem Kreis der anwe- senden lizenzierten Aufsichtspersonen ernannt. Schießleiter (Ehrenamt): In jeder Funktionsebene (Verein, Kreis usw.) wird ein für den Schießbetrieb Verantwortlicher gewählt, dessen Bezeichnung un- terschiedlich sein kann, z.B. Sportleiter, Sportwart, Schießleiter usw.. In seinem Ehrenamt hat er die Aufgabe den Schießbetrieb zu organisieren und hierfür qualifizierte Personen einzuteilen und zu beaufsichtigen. Eine Ausbildung ist für die Ausübung des Eh- renamtes selbstverständlich nicht erforderlich, jedoch wün- schenswert. Schießsportleiter: Bei dem Schießsportleiter entsprechend des Qualifizierungsplans des DSB/PSSB handelt es sich um eine Vorstufenqualifikation zur Trainerausbildung (DOSB-Lizenz). Er übernimmt im Verein Aufgaben des Trainer C Basis (Lizenzstufe). Seine Tätigkeit soll- te auf Vereinebene durch attraktive Angebote der Mitgliederge- winnung und –bindung dienen.
  4. sehr anonym?!?

  5. Hi, ist denke ich grundsätzlich sicher nicht schlecht, aber könnte auch das Gegenteil bewirken, nämlich dass ggf. großzügigere Sachbearbeiter (so es die gibt) evtl. aus reiner vorsicht sich zu hundert Prozent dan das halten was per Verwaltungsvorschrift oder Gesetz od. Durchführungsverordnung geregelt ist. Gruß Patty
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