-
Gesamte Inhalte
138 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Beiträge von beretta92
-
-
Ich habe mit einiger Überraschung diesen Beitrag gelesen!!! Das scheint zwar schon sieben Jahre zurück zu liegen aber mir ist beim besten Willen nicht klar, woher das stammt. Ich habe zwar Bekannte in der Schweiz aber keinen mit Waffen und erst recht keinen, der nach D einwandern oder zurück kommen möchte. Ist es möglich, dass da ggf. Beiträge eines anderen Forumsmitglieds mir zugeordnet wurden? Es gab mal einen User beretta_92.
@hausen, von daher kann ich die Frage nicht beantworten.
-
1
-
-
Ich gebe zu, dass ich auf die Schnelle nichts zum konkreten Sachverhalt finde. §11,3 klar und eindeutig. Ich habe allerdings Zweifel, dass das Überlassen ohne Aufsicht so funktioniert . Am Wochenende soll es regnen, dann kann ich mich da nochmal reinlesen.
-
Wir reden/schreiben aneinander vorbei.
@Sal-Peter, suche ich dir raus.
@Qnkel dann schiesst er auch mit Aufsicht
@CZM52 wie schon gesagt, es geht nicht um das überlassen sondern um das schiessen ohne Aufsicht
-
Weil du ihm keine Waffe überlassen darfst, ohne Aufsicht bzw. Du musst die Kontrolle darüber behalten.
-
vor 27 Minuten schrieb Mateusz:
den vorübergehenden Erwerb auf der Schießstätte regelt §12.
Zum Schiessen bedarf es einer Aufsicht. Diese muss ja keine WBK haben.
Das ist absolut korrekt. Die Aufsicht kann auch eine sachkundige Person ohne eigene WBK durchführen.
-
vor 19 Minuten schrieb CZM52:
Um es klar zu sagen, er braucht keine WBK um auf dem Schiesstand ne Waffe zu erhalten und damit zu schiessen.
Ich habe nichts anderes gesagt. Selbstverständlich darf er mit der Vereinswaffe oder einer auf dem Stand überlassenen Waffe schiessen.
Darum ging es aber nicht. Es ging darum ob er ohne Aufsicht schiessen darf. Und das darf er sicher nicht. Wie der Standbetreiber seiner Aufsichtspflicht nachkommt, ob durch eine Aufsicht oder per kontinuierlicher Videoüberwachung sei mal dahingestellt. -
vor 30 Minuten schrieb CZM52:
aha.....da solltest dich mal weiterbilden.........
so aus dem Zusammenhang gerissen würde deine Aufforderung sogar stimmen, vielleicht solltest du mal lesen, verstehen und Zusammenhänge erkennen üben.......
-
Selbstverständlich darf er schießen, Luftpistole oder Luftgewehr geht sicher. Scharfe Waffen sicher nicht. Verleih an/Nutzung durch nicht Berechtigte auf dem Stand ist zwar selbstverständlich zulässig aber eben nur unter Aufsicht. Das Ausleihen von Waffen ist an den Besitz einer WBK gebunden da erst mit erteilen der WBK die Zuverlässigkeit bestätigt wurde.
-
1
-
-
vor 31 Minuten schrieb Sachbearbeiter:
Den Waffenbesitz musst Du nicht vor Gericht klären, denn da gelten ausschließlich die waffenrechtlichen Regularien. Erfüllst Du die Voraussetzungen, MUSS Dir auch die WBK (hier als Berechtigter) erteilt werden.
Das stimmt so nicht, mir wurde die ErbebWBK auch erst ausgestellt als der andere Erbe (nicht WBK Inhaber) verzichtet hat.
-
Wir haben seinerzeit einen Gutachter vom TÜV beauftragt. Der Sachverständige für Schießstätten fühlte sich nicht in der Lage, unsere Lüftungsanlage zu beurteilen. Mit dem TÜV Gutachten als Anlage zum Gutachten des Schießstandsachverständigen war der Drops dann gelutscht. (und das auch noch zu einem annehmbaren Preis)
-
Ich habe mir vor ca 15 Jahren die Augen lasern lassen, würde es immer wieder machen. Kurzsichtig mit 2,5 Dioptrien und Hornhautverkrümmung. Bin jetzt 61 und brauche seit ungefähr 3 Jahren eine Lesebrille, ansonsten nicht. Hatte vor dem Lasern mit Kontaktlinsen 140% Sehvermögen, nach dem Lasern (dann natürlich ohne alles) 120%. Meine beiden Söhne haben sich nachdem sie erwachsen waren ebenfalls lasern lassen, beide völlig problemlos. Ist auch schon einige Jahre her.
-
1
-
-
vor 43 Minuten schrieb Schmidt & Wiese:
deshalb persönliche Zustellung
wenn das denn funktioniert. Ich bekam mal eine P38 per DHL, habe die extra an die Firmenadresse schicken lassen, mit persönlicher Zustellung. Landete bei uns im Wareneingang. OK, die Mitarbeiter kennen meine Hobbies, der Paketbote aber mit sicherheit nicht.
Wenn ich versende, dann bisher auch immer mit Waffenversand Neu. Akzeptable Preise und problemlose Abwicklung.
-
1
-
-
Den Jagdschein hatte ich auch eine Woche nach Antrag wieder in Händen. Der letzte Eintrag in meine rote dauerte tatsächlich 3 Monate!!! Das sind allerdigs zwei unterschiedliche Behörden, UJB und KPB.
-
bei den tollen Rezensionen, 5 Sterne stehen immer oben, sollte man mal die mit nur einem Stern lesen...
-
1
-
-
vor 18 Minuten schrieb EkelAlfred:
- als Nachweis, dass ich behämmert bin!
Ich hatte schon befürchtet, du willst den Hammer haben um im Revier besser nageln zu können...
-
1
-
-
schön, mal zu lesen dass auch in anderen Foren echte Spezialisten unterwegs sind.
-
4
-
-
vor 1 Stunde schrieb callahan44er:
Wie ist das mit der Reinigung bei einem Lamellenkugelfang, gehen die Geschosse einfach raus?
ist kein Problem. Wir haben die Lamellen kurz vor der Rückwand (ca. 1 cm) enden lassen, die Geschossreste fallen dann einfach nach unten durch. Zulassung bis 2500 Joule.
-
Fotos kann ich im Laufe der Woche nachreichen. Material ist in den Schießstandbaurichtlinien vorgegeben. Stahl mit einer Festigkeit >800 N/mm², Lamellen Abmessung 100*10 mm, davor entsprechende Gummimatten als Splitterschutz. Selbstverständlich hatten wir das Projekt vorher mit dem Sachverständigen durchgesprochen.
-
1
-
-
Wir haben unseren seinerzeit selbst gebaut, da wir eine "klappbare" Ausführung haben wollten. Grundsätzlich kein Problem. Kosten ca 800€ Material und rund 10 h Arbeit.
-
also ich habe mich vor ca. 15 Jahren lasern lassen, einfach weil ich die Brille oder Kontaktlinsen leid war. Ich war kurzsichtig, 2,5 bzw. 2,75 Dioptrien mit einer starken Hornhautverkrümmung. Mit Brille/Linsen erreichte ich 140% Sehkraft, nach dem Lasern 120%. Daran hat sich auch mit den Jahren in der Fernsicht nichts verändert, dem Alter geschuldet brauch ich jetzt aber hin und wieder eine Lesebrille. Ich stellte keinerlei Einschränkungen beim Schießen fest, weder mit offener Visierung noch mit Optik.
Fazit: jederzeit wieder.
-
@karant Super! Ich hab das mal mit meiner Vorstandschaft besprochen und das Interesse ist da. Also werden wir mal mit ein paar Entscheidern bei Euch aufkreuzen. Das wird allerdings erst was im 1.Quartal 2019...
melde dich dann kurz bei mir um einen Termin abzustimmen.
-
Wir betreiben seit ca. 15 Jahren einen Schießstand in einem stillgelegten Eisenbahntunnel. Was genau willst du denn wissen?
Die Anforderungen gehen detailliert aus der Schießstandbaurichtlinie hervor, eine Umwidmung war bei uns nicht erforderlich. Wir haben damals incl. Eigenleistung rund 100 T€ gebraucht. Das wird wegen der geänderten Richtlinien heute aber darüber liegen.
Ich biete dir gern an, dir das bei uns einmal anzuschauen.
-
3
-
-
vor 2 Stunden schrieb mopper:
Ich dachte hier geht's um Waffentransport oder ist die Dame so gefährlich, das sie gesichert transportiert und aufbewahrt werden muss?
-
1
-
-
der link verweist auf die Seite eines Eventanbieters und nicht des Standbetreibers.
Von den Fotos her sicherlich irgendwo aus dem Netz zusammengeschnippelt und das dann ohne Sachkenntnis online gestellt.
Der will halt Termine verkaufen und ist weder über die Gesetzeslage informiert noch am Schießen interessiert. Vielleicht sollte man ihn einfach auf das Problem aufmerksam machen, ich wette, der weiß bis heute nicht, was er da tat.
Kurz zum Erbrecht
in Waffenrecht
Geschrieben
für geerbte Waffen gibt es im Normalfall keinen Munitionserwerb, soweit so gut. Ansonsten steht in der WBK kein Bedürfnisgrund. Von daher, wieso sollte die Waffe bei Wettbewerben nicht genutzt werden dürfen? Zur Not kann ich mir die als Sportschütze ja von mir selbst als Erbe ausleihen.