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Beiträge von beretta92
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Nein. Jahresfrist läuft noch nicht. Schießsport in der Schweiz, guter Hinweis, vielleicht kann das etwas beschleunigen.
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Vielen Dank für die schnellen Antworten, das mit dem da bleiben war in vielerlei Hinsicht auch mein erster Gedanke...
Wie ich schrieb, sind die Waffen sportlich nutzbar und auch in D gesetzeskonform. Aber danke für den Hinweis.
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Folgende Problemstellung:
Ein Bekannter von mir lebt seit Jahren in der Schweiz und hat dort mehrere Waffen, selbstverständlich ordnungsgemäß nach Schweizer Recht.
Er wird in Kürze zurück nach Deutschland umziehen und möchte seine Waffen mitbringen. Wie ist in dem Fall die Lage hinsichtlich der waffenrechtlichen Erlaubnis?
Mitgliedschaft in einem Verein als Sportschütze, damit wäre das Bedürfnis gegeben. Die Waffen sind sportlich nutzbar. Wie sieht es mit der Wartefrist in einem solchen Fall aus? Ein Jahr Verbandszugehörigkeit dauert halt in den meisten Fällen 12 Monate.
Der Verkauf an jemanden mit WHL und dann Rückkauf scheint mir zu lang und aufwändig zu sein.
Hat jemand eine gute Idee oder einen solchen Fall schon einmal gehabt?
Vielen Dank für alle praktischen Informationen.
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Was haltet ihr von den Diamant Werkzeugschärfer von Lidl ?, ist für kleines Geld zu haben .
Ich habe solch einen Block an Stelle eines Wetzstahls, da ich mit meinen Messern schneiden und nicht mit Grat reißen will. Bin für diesen Zweck sehr zufrieden damit. Für eine Aufarbeitung gibt es sicher besseres.
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kann ich auch bestätigen, das Böker Teil ist für einen schnellen Schliff wirklich geeignet und ergibt gute Ergebnisse. Die Gefahr des partiellen Ausglühens ist, wenn man nicht aufpasst schon gegeben. Ist halt ein Bandschleifer.
Ich habe wenn es gut werden soll, die kleine Tormek. Nasssystem mit Lederscheibe für den Abzug. Für den Anfang kann man denWinkel einstellen, wenn man es dann kann, bekommt man auch freihändig ein hervorragendes Schärfergebnis. Leider ist es immer etwas teurer, wenn man etwas Besonderes haben will...
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ich würde sagen, erwirb erst einmal die Sachkunde als Grundvoraussetzung für den Waffenerwerb, dann kannst du dir die Frage problemlos selbst beantworten.
Umzug aus der Schweiz
in Waffenrecht
Geschrieben
Vielen Dank für die vielen konstruktiven Beiträge. War leider einen Tag offline.
Meine Frage an SB: was soll mit den Waffen in der Zwischenzeit passieren? Umzug nach D heißt Abmeldung in CH. Wo sollen in der Zwischenzeit die Waffen bleiben. Mitbringen nach D darf er sie ja nicht.