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hydrou

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  1. Es kann dafür kein Beispiel geben, denn die Amtshaftung ist Teil des deutschen Staatshaftungsrechts und in § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG geregelt. Grundsätzlich haftet der Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst der Amtsträger steht. Der Amtsträger selbst haftet nicht direkt dem Geschädigten gegenüber, kann aber unter Umständen vom Staat in Regress genommen werden, wenn er die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat.
  2. Leider kommt das inzwischen häufiger vor, sowohl Print als auch Radio als auch TV. Nach mehreren Interviewterminen im Rahmen meiner beruflichen und fachlichen Expertise, die pro Anfrage etwa eine Stunde gedauert haben, wurde ich jedes Mal extrem verkürzt und teilweise auch sinnentstellend wieder gegeben. Nie habe ich einen Abdruck oder Mitschnitt erhalten, obwohl ich jedes Mal darum gebeten habe. Und es ging gar nicht darum, vor der Veröffentlichung zuzustimmen, sondern einfach um zu sehen, was aus meinem Äußerungen geworden war. Inzwischen ist es sogar so weit, das bei Anfragen direkt vorab der Kontext und das gewünschte Framing vorgegeben wird, was von mir für Äußerungen erwartet werden. Teilweise geschieht dies ganz offen, teils aber auch subtil. Daher lehne ich jede Anfrage inzwischen kategorisch ab, dafür ist mir meine Zeit zu Schade. Dafür schüttele ich oft umso mehr verwundert meinen Kopf, wenn ich offensichtliche fachliche Falschaussagen in den Medien mitbekomme, wundere mich aber auch nicht mehr wirklich. Achja, früher kam wenigstens noch ein Reporter mit einer "richtigen" Kamera, heutzutage wird nur noch schnell mit dem Smartphone geknipst, egal ob schief oder verwackelt, weil ISO und/ oder Belichtungszeit nicht korrekt. Passt einfach ins Bild und die heutige Zeit.
  3. Wer mit knapp 1,5 Promille überhaupt noch läuft und Auto fährt, selbst mit Unfall, ist regelmäßigen Alkoholkonsum gewöhnt. Daher gibt es den Führerschein sicher auch nicht einfach so zurück. Es dürfte noch eine MPU fällig werden, da er nach StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1 wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt worden ist. Nachtrag: Der Täter musste wohl in der Tat zur MPU, welche er aber in 2022 bestanden und zumindest den Führerschein wieder erhalten hat. Und warum lässt man die Waffe bei einem Unfall nicht einfach im Kofferraum, sondern legt sie in ein Bushäuschen? Das macht doch keinen Sinn, egal ob geladen oder ungeladen. Zudem es für die Einstufung der Zuverlässigkeit auch nicht mehr relevant war, da der Alkoholkonsum und die genannte Verurteilung als Straftat schon ausgereicht hat. Hier wurde das sehr schön von einem RA besprochen: Jagdschein entzogen nach Alkohol am Steuer mit Waffe: Urteil. Zitat:
  4. Habe ich gerade gemacht, betrifft nur verbandsinterne Lehrgänge. Aber der Trainer behält sich vor, Personen auszuschließen, egal wie lange Mitglied, wenn keine entsprechende Erfahrung vorhanden. Denn in 6 Monaten kann man 1x, 6x oder auch 24x auf dem Schießstand gewesen sein, was ja auch stimmt. Seitens des Verbandes oder der Behörden wird das nicht geprüft.
  5. Danke für die Info, war mir auch neu. Prüft das der Verband, der Prüfende von der Behörde oder der Trainer selbst? Ich habe mich zum Lehrgang angemeldet, Beginn Mitgliedschaft Verein 03.01., Beginn Mitgliedschaft BDS 10.01., Beginn Lehrgang ab 28.06., Prüfung am 05.07. Je nachdem, was hier zählt, würde es bei mir knapp passen oder auch nicht. Noch könnte ich den Lehrgang auf den Folgetermin umbuchen.
  6. Ich finde den zweiten Fall in der Story noch bedenklicher: Sportschütze hat zwei Messer am Flughafen dabei, die seine Frau in seine Laptoptasche gepackt hatte. Da beides böse Waffen laut Richterin waren, die nicht abhanden kommen dürfen, gab es eine strenge Ermahnung und zum Glück dank der reumütigen Entschuldigung keine weiteren Konsequenzen. Die beiden WBK und der kleine WS waren trotzdem während des Verfahrens weg, mussten kostenpflichtig neu beantragt werden, die Gerichtskosten und die Lagerkosten der Waffen musste der Betroffene alles selber zahlen.
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