Wer mit knapp 1,5 Promille überhaupt noch läuft und Auto fährt, selbst mit Unfall, ist regelmäßigen Alkoholkonsum gewöhnt. Daher gibt es den Führerschein sicher auch nicht einfach so zurück. Es dürfte noch eine MPU fällig werden, da er nach StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1 wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt worden ist.
Nachtrag: Der Täter musste wohl in der Tat zur MPU, welche er aber in 2022 bestanden und zumindest den Führerschein wieder erhalten hat.
Und warum lässt man die Waffe bei einem Unfall nicht einfach im Kofferraum, sondern legt sie in ein Bushäuschen? Das macht doch keinen Sinn, egal ob geladen oder ungeladen. Zudem es für die Einstufung der Zuverlässigkeit auch nicht mehr relevant war, da der Alkoholkonsum und die genannte Verurteilung als Straftat schon ausgereicht hat.
Hier wurde das sehr schön von einem RA besprochen: Jagdschein entzogen nach Alkohol am Steuer mit Waffe: Urteil.
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