

WreckingBall
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Bestehendes Wechselsystem auf neuer Waffe - erlaubt?
WreckingBall antwortete auf Slickride's Thema in Waffenrecht
Wenn du ein WS kaufst, dann ist das einer Basiswaffe zugehörig (steht auch so in der WBK "Wechselsystem für xyz unter Eintragungsnummer x") . Die Nutzung mit einem anderen lower als dem der Basiswaffe ist nicht zulässig. Im Notfall im neuen Jahr mal mit deiner Behörde in Kontakt treten, die können dir sicher weiterhelfen. -
Ich will jetzt kein Spielverderber sein, aber meint ihr nicht dass es langsam mal gut ist? 🤔
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Also bei uns im BDMP geht man diesem Problem gleich so aus dem Weg, dass oben deine Mitgliedsnummer eingetragen werden muss (somit ist jede Seite des Schießbuchs auf dich Personalisiert) Und dann bei Waffenart/Kaliber trägt man eben dann seine Waffe ein wie sie in der WBK steht. Das Ganze wird dann vom Schießleiter geprüft und abgestempelt. Wo ist da jetzt das Problem? Oh Leute, ihr macht es euch selbst so kompliziert und umständlich. Typisch Deutsch halt 🤦
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Wieso ist das nicht zu kontrollieren? Deine Waffen stehen in der WBK und normalweise musst du diese WBK für den Verband kopieren wenn du etwas neu beantragst. Beim LRA sind deine Waffen übrigens auch hinterlegt. Und im NWR stehen deine auf dich registrierten Waffen auch drin. Wieso sollte das also ein Problem sein rauszufinden welche Waffen du im Besitz hast und welche nicht?
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Das war früher so, ist aber mittlerweile geändert worden. Du musst jetzt mit "eigenen" Waffen schießen. Ich Frage mich nur wie das funktionieren soll, sollte eine Waffe auch einmal Defekt sein und die Reparatur sich zieht...... Der Rest ist korrekt.
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Du weißt aber nicht wann du geprüft wirst. Das kann Morgen sein oder halt erst in 3 Jahren. Geh in Zukunft einfach öfter mit deiner KW schießen und mach dir jetzt nicht ins Hemd
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Und selbst wenn man die Einträge nicht schafft ist man nicht sofort sein Bedürfnis los. Meistens lässt der Sb dann auch mit sich reden so nach dem Motto da musst noch was nachholen, so kenn ich das zumindest. Und erst wenn dann nichts passiert ist das Bedürfnis halt weg. Aber wie die anderen es schon gesagt haben. Wenn die Möglichkeit da ist auf jeden Fall nochmal gehen.
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Leute, Lest ihr eigentlich auch mal vorherige Kommentare? Die Frage ist doch längst geklärt 🤦
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Ist doch immer das Selbe. Neues Mitglied, dämliche Frage, alle springen wieder drauf an, immer und immer wieder....... Die lernen es einfach nicht.
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Danke 👍👍
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Ich habe mal aufgeschnappt, dass das Waffen aus Illegaler Herstellung oder von Dealern (Verbrecher) sind, die eingezogen wurden. Die legen ja bekanntlich mehr Wert auf solche Details. Bevor die im Schredder landen nimmt die Polizei die her. Wie weit diese Info stimmt weiß ich allerdings nicht.
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Waffe durch kalibergleiche ersetzen im Grundkontingent
WreckingBall antwortete auf David K's Thema in Waffenrecht
Ist dir schon einmal aufgefallen, dass das gesamte Waffengesetz nicht rechtssicher und eindeutig formuliert ist? Denk mal nach warum das so ist 😉 Ich sag nur Thema "Entwaffnung" -
Waffe durch kalibergleiche ersetzen im Grundkontingent
WreckingBall antwortete auf David K's Thema in Waffenrecht
Am einfachsten wäre es sich diesbezüglich mit seinem SB zu verständigen. Die ganzen Tipps aus dem Forum helfen dir nichts wenn deine Behörde nicht mitspielt. Wenns kein kompletter Vogel ist wird er dir keine Steine in den Weg legen. Aussage meiner Behörde war. Das Bedürfnis geht ja nicht verloren. Ich soll die eine Verkaufen und beim austragen würde er mir direkt einen neuen Voreintrag erstellen. Und ja, wenn du deine alte verkaufst, die Ausgetragen ist und dann die neue herkommt ist das natürlich Grundkontingent. -
Lohnt sich eh nicht. Viel zu Teuer mittlerweile für das Gebotene. Sparst dir viel Geld
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Diese Frage würde ich meinem SB stellen. Der sollte es am besten wissen. Auf Rechtsunsichere Aussagen hier im Forum würde ich mich im Zweifel nicht verlassen, denn den Polizisten der dich kontrolliert interessiert es herzlich wenig wenn du sagst Person X aus dem Forum hat aber gesagt.......
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Doch, darf man. Der Überlassungswisch den man vom Händler erhält oder auch der Kaufvertrag von Privat fungiert als eine Art Leihschein. Du musst nicht warten bis die Waffe in der WBK steht um damit schießen zu gehen. Ohne WBK in der Hand ist sowas natürlich nicht zu empfehlen. Sorry hab das zuerst falsch gelesen
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Ist bei mir aber ähnlich. Die WBK war bei mir nach einer Woche im Briefkasten. Die Eintragung der Waffe am selben Tag an dem ich sie erhalten habe, keine 5 Minuten. Neuer Voreintrag in der Grünen am selben Tag, dauerte keine 10 Minuten. Ausstellung der gelben WBK ebenfalls am selben Tag, dauerte mit ein bisschen Smalltalk 15 Minuten. Ich bin mit meiner Behörde rund um zufrieden.
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Solche unangenehmen Zeitgenossen am besten ignorieren. Der überwiegende Großteil hier im Forum ist korrekt drauf. Leider gab's in letzter Zeit gerade von "Neuen" ziemlich bescheuerte Fragen auf die dann nie wieder eine Reaktion oder Rückmeldung erfolgte, daher ist die Stimmung gerade bei Fragen von Neumitgliedern ein bisschen Pissig, so möchte ich das mal beschreiben. Aber lass das nicht an dich ran. Meistens bekommst du hier auch vernünftige Antworten.
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Mir geht dieser virtuelle Schwanzvergleich auch dermaßen auf die Nüsse 🤦 Jedesmal ist es das Selbe. Einer schlauer als der andere, mir fehlen einfach mittlerweile die Worte hier in diesem Forum.......
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Wo ist das Problem wenn es innerhalb des Grundkontingents ist? Zumindest bei uns im BDMP wäre das kein Problem.
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Lesen ist nicht so deine Stärke, oder? Les den Kommentar bitte nochmal, ich bin sicher du kommst selber drauf. Ich sag nur "außer genanntem Personenkreis" Machst du das mit Absicht oder reichen deine Kognitiven Fähigkeiten nicht aus um einen einfachen Text zu verstehen? 🤷 Ein Sportschütze darf niemals eine Waffe ohne Beschuss besitzen weil er für jede Waffe ein Bedürfnis nachweisen muss (ja, auch wenn diese auf Gelb geht) Ohne Beschuss kannst nicht schießen damit, also Bedürfnis nicht nachweisbar. Ist denke ich logisch, oder? Aber macht was ihr wollt wenn ihr schlauer seid. Wundert euch aber nicht wenn bei ner Kontrolle der Teufel los ist. Das wird aber aus dem Eingangspost nicht ersichtlich was der gute Herr nun ist. Aber ich sehe gerade, mal wieder ein neues Mitglied mit einer derartigen Frage und alle gehen wieder drauf wie die Geier. Viel Erfolg wünsche ich weiterhin 😚pan Steuerelement
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Waffen ohne GÜLTIGEN Beschuss dürfen weder besessen noch überlassen werden. Ausgenommen hiervon sind Waffensammler, Sachverständige und Waffenhändler, bzw. Büchsenmacher. Die dürfen derartige Waffen besitzen und sich auch gegenseitig überlassen. Das Überlassen einer Waffe ohne gültigen Beschuss an eine Person in Deutschland außerhalb des o.g. Kreises ist nicht zulässig. Der Weg wäre. Du suchst Dir einen Büchsenmacher, der das Gewehr erwirbt, der schickt es zum Beschußamt und lässt es beschießen. Dann und erst dann kannst Du es erwerben.
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Ich hatte es ja damals schon empfohlen Untätigkeitsklage zu erheben. Aber das ist halt typisch Deutsch, den Schwanz einziehen aus Angst vor möglichen Konsequenzen...... Wie es oben schon steht. Entweder du hörst auf zu Heulen und dich zu beschweren und lässt es dir gefallen, oder du forderst dein Recht endlich ein. Notfalls halt auch mit einem Anwalt. Die Behörde hatte genug Zeit und jetzt so langsam wäre meine Geduld auch am Ende. Aber es liegt an dir was du machst 🤷