TGB11
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Leider hat da Walther einen Riegel vorschoben, indem sie ein proprietäres "Walther-Gewinde" an der Mündung haben. Das gibt es nur da und ist einmalig. Ob das rechtlich geschützt ist, weiß ich nicht. Das wird Walther noch ganz derbe auf die Füsse fallen Walther hat kein Standing im LW-Bereich, mir ist völlig unverständlich, woher die das Selbstverständnis für so einen Schwachsinn hernehmen.
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Waffen tragen zum falschen Zeitpunkt kann tödlich enden, wie man gerade in Minneapolis erfahren konnte.
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3499 Euro mit Plasteschaft ohne Schalldämpfer ... ABER laut diverser Meldungen MUSS man den Walther-Schalldämpfer für 500Euro dazukaufen (ist zwanghaft), der Endpreis wäre dann 3999 Euro. Wer keinen Schalldämpfer besitzen darf, MUSS dann den ziemlich merkwürdigen Mündungsfeuerdämpfer (so lang und schwer wie ein SD) für das gleiche Geld dazunehmen. Die Waffe ist sehr interessant und hat einige nette Details, die mir als Jäger gefallen würden. Den Bundle-Zwang lehne ich aber ab, ich bin dann raus.
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Ich werde mal in Dortmund probieren, ob ich eine RS3 zu fassen bekomme. Ich habe allerdings Bedenken, dass der Anlauf zu groß dafür ist. Ich kann nur Sonntag und da ist´s voll
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Der Vorteil der RS3 zur R8 dürfte bei grob geschätzten 15cm liegen. Der Vorteil zu allen anderen konventionellen Repetierern bei ca. 20cm. (Immer gleiche Lauflänge vorausgesetzt). Wer das nicht braucht, hat wahrscheinlich kein Interesse an einer RS3.
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Den Kollegen, die irgendwelche "IPSC-Erfahrungen" auf eine Armee-Waffe zu übertragen versuchen, sei gesagt ... ...die BW nutzt die Pistole als Backup-Waffe, die hat bei keinem Soldaten die Funktion einer Hauptkampfwaffe. Wer außer der Pistole nix hat, ist ein Soldat mit spezieller Funktion und bedient irgendein Großgerät oder ähnliches. Alle anderen haben eine andere Primärbewaffnung. Natürlich muss die Pistole auch bei den Kampftruppen funktionieren aber auch die sind keine Polizisten/Zollbeamten oder ähnliches. Daher sehe ich die CZ als brauchbares Gerät, so wie die P8 auch eines ist. Kommt mal wieder runter vom Baum.
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Das hier ist ja eher ein Forum für Sportschützen ... Die Walther RS3 hat ein proprietäres "Walther-Gewinde" an der Laufmündung, welches zumindest Stand heute nirgendwo anders Verwendung findet. Ob Walther sich das hat schützen lassen, entzieht sich meiner Kenntnis. Walther bietet die RS3 nur im Bundle mit einem "Walther-Schalldämpfer" an, laut diverser Publikationen kann man angeblich keine RS3 ohne Schalldämpfer kaufen. Ich bin mir da nicht ganz sicher, das wird man aber in Zukunft herausfinden. Walther bietet noch einen Mündungsfeuerdämpfer mit dem "Walther-Gewinde" an, der ist aber nahezu genauso lang und schwer wie der Schalldämpfer und kostet das Gleiche (>500€)! Ich selber finde die Waffe sehr interessant und habe Interesse. Sollte Walther allerdings auf ihrer "Bundle-Politik" mit dem Schalldämpfer/MfD bestehen, bin ich raus. Das Konzept der Waffe ist ziemlich interessant, ich habe mir dazu auch mal die Patentschrift angeschaut, aus der man sehr viele Einzelheiten entnehmen kann. Es gibt noch eine "Kleinigkeit", die mir ziemlich missfällt. Der Lauf sitzt in einem dünnen Carbonrohr, welches allein optische Zwecke verfolgt. Das mag ich nicht, finde ich blödsinnig. Ich warte dann mal ab, wie sich die Sache entwickelt. Im Lauf der nächsten Monate gibt es bestimmt attraktivere Varianten als die bei der Einführung. Link zu den Walther Patenten: Carl walther gmbh - Google Patents Unter obigem Link findet man z.B: DE102023135241B3 - straight-pull repeating device of a firearm - Google Patents DE102024103168B3 - Stock protective cap device of a long weapon - Google Patents
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Welche Relevanz könnte die Meinung von Herrn Kranz wohl haben? Der Herr ist nicht so meine Wellenlänge und im aktuellen Deutschland wird er sicherlich nicht sonderlich ernst genommen.
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Da muss ich doch mal Positives von meiner Behörde berichten (Bundesland Niedersachsen). Ich habe bei der Erstausstellung meiner §27-Bescheinigung gar keine WBK gehabt und daher auch keine Waffen. Es hat die Bescheinigung meines Vereins gereicht, dass ich regelmäßig am Training teilnehme. Man kann ja die selbst hergestellte Mun auch in Vereinswaffen nutzen. Schwarzpulver und SP-Ersatz hat er damals mit reingeschrieben, weil ich das wollte und es Bestandteil der Prüfung war. Einen Nachweis musste ich nicht führen. Das ist schon eine Weile her und der damalige Sachbearbeiter wird in Rente gehen, bevor die nächste Verlängerung ansteht. Ich hoffe, der arbeitet seinen Nachfolger gut ein
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Auf dem Schiessstand wird ganz sicher hinsichtlich der Aufsicht für Sicherheit gesorgt. Dazu ist die da und wer da aus der Reihe tanzt, geht sehr schnell. Nur gibt es dort eine Aufsicht und so direkt ist das auch nicht Cooper sondern eher "elementare Sicherheitsregeln auf (m)einem Schiessstand". Sportschützen nehmen aber auch mal außerhalb von beaufsichtigten Terminen ihre Waffe in die Hand. Und da sollte Cooper sicher sitzen.
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Hm ja, ich war ja mal bei dem Verein, ist aber schon Jahrzehnte her. Dafür waren "wir" eine geforderte "Kampftruppe" mit elitärem Anspruch Da sind selbst wir schnöden Wehrpflichtigen vom Chorgeist beseelt worden. Ich habe mal P1, Uzi, MG3 und G3 "gelernt", also eigentlich alles, was die BW damals an Handfeuerwaffen zu bieten hatte. Am liebsten war mir das G3, da habe ich (außer im Dunkeln) immer getroffen, was ich treffen wollte. Später als Reservist durfte ich P8, MG5 und G36 nutzen. Das G36 habe ich da etwas lieb gewonnen, nützliches Gerät. Als aktiver Soldat haben wir noch Wache gehen müssen (gibt es ja heute nicht mehr). Da hat sich laut Erzählungen der Längerdienenden auch mal ab und an vor dem Wachlokal "ein Schuss gelöst" . Dürfte nicht vorkommen, kam aber vor. Und verletzt wurde zumindest in meiner Kaserne nie jemand, es traf immer die Sandkiste Die P8 war ok aber wenn ich die mit der Walther PDP vergleiche, die ich privat besitze, würde ich lieber mit der PDP losziehen. Und die PDP hat das gleiche Manko wie die CZ P10 Dafür hat die PDP keine wichtigen "Funktionshebel" außer dem Abzug. Die wird also auch unter Stress funktionieren, weil man nichts vergessen kann. Ok, man kann durchladen vergessen aber aktuell werden Pistolen "klar zum Gefecht" geführt, da ist das egal. Die Cooper´schen Regeln muss man halt verinnerlichen, hilft nix. Das wird leider bei der Sportschützenausbildung sträflich vernachlässigt und auch in meiner Zeit als Soldat waren die unterrepräsentiert. Schon damals wurden Wehrpflichtige nicht ausreichend in der Waffenhandhabung trainiert. Bei "uns" wurden wir irgendwann Meister im Zerlegen/Zusammenbauen, auch im Dunkeln und mit mehren Waffentypen gemischt. Die Sicherheitsregeln wurden aber nicht soooo intensiv geübt. Es gab da Leute, die ich bei der Wachpirsch nicht hinter mir haben wollte. Da half auch kein Entspannhebel an der Waffe , weil die nämlich einen "an der Waffel" hatten. Und da kann man an Sicherheitselementen reinkonstruieren, was man will, die Idioten waren immer restgefährlich.
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Mich würde auch mal interessieren, wieso man unter hohem Stress die Pistole zerlegen will? Ich weiß selber auch, dass Stress zu Fehlern führt, auch wenn man "gut" trainiert ist. Aber ich hoffe mal, dass man als Soldat seine Backup-Waffe nicht im Gefecht zerlegen muss/möchte, das wäre schlecht. Und ohne Stress sollte auch Cooper wieder im Kopf auftauchen.
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Man muss aber den Abzug nutzen. Die klassische Methode mit "Entspannen beim Verschluss schließen" lässt den Schlagbolzen mit der Vorwärtsbewegung das Verschlusses entspannen. Einigen wir darauf, dass man den Abzug braucht Beim Schwedenmauser ist das ja noch "sicherer", da spannt man den Schlagbolzen erst gar nicht, wenn man unter Abzugsbetätigung den Verschluss schließt.
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Einen Karabiner nach Art Mauser98 muss man über den Abzug entspannen. Und Entladen des vollen Magazines ist eher umständlich und nach den hier angelegten Maßstäben ziemlich gefährlich. Die sollte man sofort verbieten
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Die Cooper-Regel 3 kann man auch mit einer "glockartigen" Pistole einhalten. Die Mündung darf ja schon nach Regel 2 niemals auf etwas gerichtet werden, was man nicht zerstören möchte. Bei Regel 3 ist bei Betätigung des Abzuges die Mündung in eine absolut sichere Richtung zu halten. Das geht auch mit einer Glock oder eben jeder anderen Waffe, die der Bediener entspannen möchte. Bei einem gespannten Bolt-Action-Karabiner ohne Handspannung muss man das ja auch, wenn man die Knarre nicht gespannt wegstellen will. Ein "Unfall" kann also nur unter Missachtung der Cooper-Regeln passieren. Wenn man also einen Extra-Entspannhebel oder ähnliches zur Bedingung macht, geht man also davon aus, dass der User die Cooper-Regeln missachtet. Ich betrachte das als einen Ausbildungsmangel und nicht als einen technischen Mangel. Wenn man also die User für doof hält, sollte man ihnen besser keine Schusswaffe in die Hand geben.