Das Thema finde ich interessant, weil ich schon verschiedenes zugeschickt bekam. Daher mein Verständnis: Der Versandhandel mit Waffen ist in Ö verboten. OK. Darunter habe ich eben den modernen Online-Handel über das Internet verstanden. Die Gesetzesvorschrift spricht auch von Tätigkeit "außerhalb der Betriebsstätte". Das klingt für mich - bin kein Jurist oder im Waffenhandel bewandert - als wäre der Handel mit und Versand an Kunden außerhalb der Betriebsstätte verboten, wohl aber ein Versand zumindest theoretisch möglich, wenn das Geschäft (der Handel) - alle Vorschriften berücksichtigend - in der Betriebsstätte fertig abgeschlossen wurde. Wie auch immer, der Büchsenmacher oder Waffenhändler wird schon wissen, ob überhaupt und wie gegebenfalls ein Versand korrekt möglich ist und ob er solchen Service anbietet.
Das skurrilste was ich gerade im Internet gefunden habe, ist ein Transport der Waffe von Ö nach Ö über D mittels Spedition. Das Gerät wird zwingend über die deutsche Grenze geschafft und wieder retour nach Ö. Damit unterliegt der Vorgang der deutschen Spedition der deutschen Gesetzgebung und darf damit Waffentransporte von Ö nach Ö anbieten. So hab ichs verstanden. Dazu kann man nur sage, das wäre ziemlich gaga, aber solange wir es uns leisten können .....