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Ferryman

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  1. Ich hab das beim ersten lesen des Beitrags von "Last_Bullet" wohl etwas "missverstanden" - sorry, meine Schuld, mea culpa. Ich war der Meinung er wolle einen "alten" (uralten) Schrank nach "C2F", den er irgendwoher umsonst und geschenkt bekommen könnte, einsetzen, und er wolle wissen ob und vor allem wie das zu bewerkstelligen sei. Darauf, nur darauf, bezog sich mein Erfahrungsbericht mit einem "alten" Schrank, dem Rechtsnachfolger der Herstellerfirma, und dem zuständigen OA (Sachbearbeiter). Dem ist aber offensichtlich nicht so, denn "Last_Bullet" will offensichtlich nur billig nen alten Schrank erwerben und "irgendwie zulassen". Auch wollte ich darstellen, daß Ämter und SB durchaus können, könnten, wenn sie wollen. Dieses WOLLEN des SB setzt aber ein gewisses "Miteinander", ein "Verstehen", ein gewisses "Vertrauensverhältnis" des Amtes, des SB und der "Kunden" vorraus, wechselweise. Wenn ich jedoch die Seiten von WO so lese, so herrscht bei den meisten Foristen wohl eher so eine Art "Kriegszustand" mit dem OA und/oder dem SB. Bei uns (mir) ist das nicht so, und ich lebe nicht etwa "auf dem Land", sondern in einer deutschen Großstadt. Alle Amtshandlungen bezüglich des WaffR laufen hier freundlich und gesittet ab, und sind in längstens 5 Arbeitagen erledigt, meist sogar innerhalb von wenigen Stunden, meist gar in wenigen Minuten. Ich geh auf´s Amt, lege alle notwendigen Papiere und eine Erlaubnis vor, ein Kopfnicken des SB (auch mal ein nettes Gespräch), ich geh zum bezahlen, und wenn ich wieder in´s Amtszimmer zurück komme ist alles erledigt - that´s the way it goes. Ganz nebenbei, auch die immer wieder geschilderten überfallartigen Kontrollen gab und gibt es hier nicht, ich wüsste davon. Dementsprechend war auch die Reaktion des OA und des SB als z.B. ich einen alten Wertschutzschrank weiter verwenden bzw. "wiederbeleben" wollte, siehe auch meinen alten Beitrag. Natürlich läuft das nicht überall in Deutschland so, das ist mir bekannt, und auch verständlich!, warum sollten die Ämter und SB auch? Es gibt gesetzliche Vorgaben, z.B. für Wertschutzschränke, die einzuhalten sind, aber Ausnahmen sind IMMER möglich, auch für "Erlaubnisse" jeglicher Art und z.B. Voreinträge, müssen aber persönlich verantwortet werden, von den Ämtern und den SB, aber warum sollten sie? Warum sollte ein Amt und/oder ein SB sich das antun wenn da "Kriegszustand" herrscht? Negativ, schuld daran ist KEINESWEGS immer nur das "böse OA" und/oder der "böse SB", oder dessen Vorgesetzte, schuld daran sind AUCH sehr oft diverse Waffenbesitzer die im Amt und dem SB oft nur den Feind sehen. Natürlich könnte ich diesen (meinen) Ort der Vernunft per PLZ oder Name benennen, aber ich werde mich hüten dem Teufel der Rambos in WO die Tür zu öffnen, den Rambos, den Rambos in WO, in WO und überall, kapiert? Doch zurück zum Ursprungs-Thema. Es geht, das hab sogar ich mittlerweile kapiert, bzw. so sehe zumindest ich das mittlerweile, nicht etwa um die "Wiederbelebung" eines alten C2F Schranks aus einer "Schenkung", sondern simpel und einfach um den kostengünstigen (möglichst BILLIGEN, BILLIGEN !!) Einkauf eines alten Wertschutzschranks, und dem abgreifen des "Know How" zum Thema, "Wie bekomm ich den BILLIG zugelassen"? "Wie bekomme ich es BILLIG und wie drehe ich dem Gesetz ne lange Nase!?" Das ist eine völlig andere Motivation als die welche ich mit "Know How" und Erfahrung unterstützen wollte. Ferryman
  2. Eine solche "Zulassung" ist grundsätzlich durch jedes Amt und jeden SB möglich, hängt aber schlicht und einfach eben von deinem Amt und deinem SB ab, und das ist eben überall anders, hängt also davon ab wie die bei euch so "drauf sind". Da wir darüber hier nix wissen ist jede "Diskussion" darüber nur Kaffesatzleserei. Warum also gehst du nicht einfach zu deinem Amt und deinem SB und fragtst ihn, und zwar nicht per EMail sondern bei einem höflichen persönlichen Besuch? Dabei kannst du ihm dann auch all die Unterlagen präsentieren (übergeben) die seine Entscheidung postiv beeinflussen sollen. Also Unterlagen darüber wo das gute Stück herstammt, welcher Hersteller, Fotos des Schrankes und, so vorhanden, Schildern und Plaketten aus und im Schrank. Sehr hilfreich ist auch eine schriftlich Erklärung des Herstellers, oder eines Rechtsnachfolgers der Herstellerfirma, über die mindestens "Gleichwertigkeit" mit einer heutigen Klassifikation. Beispiel: Sehr geehrter Herr X, der Widerstandsgrad I basiert auf einer definierten Prüfnorm und gewährleistet tatsächlich getestete und erbrachte Eigenschaften und Widerstandswerte. Die alten RAL-Normen waren lediglich Gütebedingungen und auch davor war es ähnlich. Derartige Prüfungen, wie sie heute zur Erlangung bestimmter Grade / Zertifikate durchgeführt werden, gab es zum Zeitpunkt der Fertigung Ihres Wertbehältnisses nicht, so dass wir als Hersteller, und Rechtsnachfolger der Firma XY, auch und unter Zuhilfenahme der Baupläne, nicht sicher sagen können was der Schrank nun aushalten würde. Materialstärken, Bauweise, Riegelwerk sowie Füllmaterial des X-Schrankes geben aber berechtigten Anlass zu der Einschätzung, dass der abgebildete Schrank XY, Model Z, Größe 2, ERHEBLICH mehr Sicherheit gegen unbefugten Zugriff oder Diebstahl des Inhaltes bietet, als ein Wertgelass des heute existierenden Widerstandsgrades I. Mit freundlichen Grüßen Die Erklärung des Herstellers erfolgte schriftlich innerthalb weniger Tage, nur auf Grund von Fotos, und sie erfolgte ohne Rechnung. Darauf der SB des OA: Guten Tag Herr X, der Aufbewahrungsnachweis liegt mir nun vor, darin sind die Bilder und das gefertigte "Aufbewahrungskonzept" vorhanden. Die Email von Herrn XY im Namen der Firma XY kann zwar einem sicherheitstechnischen Gutachten nicht gleichgestellt werden, doch ist dies ausreichend um darauf ein Aufbewahrungskonzept zu erstellen und eine postive rechtsverbindliche Regelung zu treffen. Mit freundlichen Grüßen So einfach KANN es sein, muss aber keinswegs immer so sein. Also geh und führe, gut vorbereitet, ein nettes und höflichliches Gerspräch mit deinem SB. Ferryman
  3. Ach weist du was? Es ist mir scheißegal was du und andere "glauben", denn ein Einbruch und/oder ne ausführlich Aufbewahrungskontrolle werden euch dann schon klar machen was Sache ist, und dann geht das Geschrei von den ach so bösen Ämtern und Behörden und dem "hab ich nicht gewusst" bzw. besser "hab ich nicht glauben wollen" erst richtig los. Aber bei denen die es dann trifft, nicht bei mir. Soll doch jeder nach seiner Glaubensrichtung selig werden Ferryman
  4. Fangen wir mal mit dem "einfachen" an, der Benennung. Das ist kein TRESOR, auch wenn die meisten ihre Schränke gerne so benennen, und auch der Verkäufer das gerne tut, so auch hier. Es ist ein WERTSCHUTZSCHRANK, hier eben mit einer Innenausstattung zur Aufbewahrtung von Schußwaffen, damit mutiert das Teil dann zum WAFFENSCHRANK - nicht etwa zum Tresor! Der Unterschied? Die Normen und Prüfungen. Ein Tresor steht in einer Bank und hat einen Schutzgrad von dem ihr im Leben nicht träumen könnt, und den ihr auch nicht bezahlten könnt oder wollt. Manchmal spenden Geldinstitute solche Tresore (Geldschränke) wenn Niederlassungen aufgelöst werden, z.B. an Schützenvereine. Gewicht regelmässig mehrere Tonnen und nur unter großem Aufwand zu transportieren und aufzustellen, natürlich am besten im Keller, oder welche Tragkraft hat der Boden bei dir zu Hause (eigenes Haus oder Mietwohnung?) oder im Verein? Ist ne punktuelle Last! Ich kenne so was z.B. von Vereinen in denen ich Mitglied bin und die die korrekte Aufbewahrung von Waffen dem OA nachweisen sollten, und dies leider in meiner Zeit als "Zuständiger". Als Beispiel: "GARNY, Geldschrank und Tresorbau, Frankfurt am Main", Model 202, Größe 2, K-Nr. XXYYZZ, Gesamtgewicht 4500kg, Baujahr: 1961 4500 kg! Ein Gutachten? nach Norm?? Gibt es für sowas nicht, auf den Grund komm ich noch zurück, nur ne "Äußerung" des Herstellers gegenüber dem OA, die allerdings prompt kam und prompt Ruhe brachte: "Materialstärken, Bauweise, Riegelwerk sowie Füllmaterial des Panzergeldschrankes geben aber berechtigten Anlass zu der Einschätzung, dass der abgebildete Panzergeldschrank GARNY, Model 202, Größe 2, erheblich mehr Sicherheit gegen unbefugten Zugriff oder Diebstahl des Inhaltes bietet, als ein Wertgelass des heute existierenden Widerstandsgrades I oder 0." Das OA hat sofort Ruhe gegeben. Das Gutachten, die Norm? Die gibt es nur für WERTSCHUTZSCHRÄNKE, schon deswegen weil das eine ZERSTÖRENDE PRÜFUNG ist, was auf Panzerschränke und Tresore eben nicht zutrifft - nicht zu bezahlen wäre. Somit ist der "Schubladentresor" allenfalls ein "Wertschutzschrank" irgendeiner Klassifiktion, mit Waffen-Austattung eben, den du unters Bett schieben kannst. Hat der "Schubladentresor" (unter falscher Flagge) einen Widerstandsgrad, z.B. 0 (NULL), so ist GESAMTE Spezifikation zu lesen, zu berücksichtigen, und umzusetzen. Hat der Wertschutzschrank, z.B unterm Bett, oder die ach so beliebten "Würfel", nämlich nur ein geringes Gewicht (unter 1000 (EINTAUSEND!) kg), bei deiner Schublade gerade mal 110kg, so ist er zwingend zu verankern, und zwar nach DIN EN 1143-1 und VDMA 24992, und es wird eine fachgerechte Befestigung (nachweisbar => Fachfirma) nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik in Verbindung mit der Einbauanleitung des Herstellers erwartet (nachweisbar!), Schwerlastanker - also nix Heimwerker. Abrissverankerung gem. § 13 AWaffV. Ansonsten ist das Prüfzertifikat nämlich ungültig, es gilt nur in Verbindung mit der sach- und fachgerechten (nachweisbar!) Befestigung, in deinem Fall im Fußboden. Womit ich wieder zum Anfang komme, zu Frage Fußbodenheizung?, dein Haus und BODEN?, Mietwohnung? Und da Schwerlastanker? Mach hin. Ferryman
  5. Ihr schreibt und argumentiert alle (ganz zufällig?) am eigentlichen Problem vorbei. Es geht bei all dem schlicht um die Fragen: - Warum wollten die meisten im Vorstand des FWR (alle bis auf einen (1) bisher offiziell Unbekannten) den VDB nicht mehr im Vorstand bzw. durch den BHDS ersetzen? - Warum hat man nicht, wenn man denn schon die Satzung dafür geändert hat!!, einfach den Vorstand um eins (1) erweitert? Wäre der gleiche Aufwand gewesen. - Warum dezidiert nicht mehr MIT dem VDB? - Warum denn ausgerechnet und dezidiert ersetzt durch den BHDS? - Wessen Interessen, auch und gerade finanzielle, standen da dahinter? Das sind die Fragen die zuallererst zu beantworten sind, alle anderen verblassen dagegen bzw. lösen sich dann wohl zum großen Teil von selbst. Ferryman
  6. Es bleibt wie ist immer war und ist, alle Schützen, oder zumindest die meisten, haben das bekommen was sie sich selbst erwählt haben, was sie selbst ermächtigt haben, anstatt es zu verhindern - ist halt so wie auch in der Politik, denn es ist so wie (@Feldschuetz) schreibt: "Liebe Leute, die Verbände sind doch das Abbild der meisten von uns. Das liest, hört oder sieht man natürlich nicht gerne..." Dies gilt auch für das FWR und den VDB, vor allem aber auch für "Verbände"? oder "interessensvertretungen"? wie z.B das "Forum Waffenrecht". Alle haben das bekommen was sie sich selbst erwählt haben, was sie selbst ermächtigt haben, was sie bezahlt haben, was sie für die Vertretung "Ihrer Interessen" ??? bereit waren zu bezahlen. Ferryman
  7. Das Argument daß Lobbyarbeit nur in Berlin effektiv "gemacht" werden könne mag vor ein paar Jahrzehnten noch gegolten haben, ist aber in unseren Zeiten mit unseren Kommunikationsmitteln lächerlich, und verdeckt nur das "Ich will auch mal in´s "Studio Tartarus" nach nach Berlin", was letztlich aber ja nur wieder UNSER Geld kostet. Nein, das war keine Empfehlung von mir! Die wirklichen Überzeugungen und Ziele diverser Verbände sind mit "sehr unterschiedlich" ja noch sehr gemäßig ausgedrückt, oder habt ihr alle schon die Zeiten vergessen als ein paar wenige alteingesessene Verbände selbstherrlich verkündet haben, "Wir sind gegen diese Ballerer, wir wollen diese Ballerer nicht und werden sie bekämpfen, wir werden die NIE auf unsere Stände lassen!", als der BDMP mit PPC 1500 und der BDS mit IPSC, Stahlplatten und Western Schießen angetreten ist? Ganz nebenbei gibt es viel mehr ZUGELASSENE Verbände als uns immer vorgegauckelt wird, Verbände mit zugelassener Sportordnung und Befürwortungsrecht! Ich selbst bin Mitglied in allen großen Verbänden, vor allem auch dem BDMP und dem BDS, weil ich sonst nämlich international nicht antreten könnte, und es auch auf deutschem Boden sonst viel zu wenig Wettbewerbe geben würde, wir brauchen die "Ballerer" aus dem Ausland für all die "Cup´s", aber ich bin trotzdem auch Mitglied in einem Verband mit zugelassener Sportordnung und Befürwortungsrecht den es nur in einem (1) deutschen Bundesland gibt. Was die Aufnahme der Sektierer des BHDS den deutschen Schützen "bringen" soll ist mir auch nicht erklärlich. Ich gebe zu daß ich da Vorurteile habe, aber mir waren die "Schützen?" des DSB schon immer suspekt, die stolz in ihren Fantasieuniformen und Tirolerhut und schwer behängt mit Ketten und behängt mit allerlei Pfandmarken über die Kirmes stolzierten und sich dann nicht mehr einkriegten weil sie noch nen Orden für´s tolle Fahnenschwenken bekommen haben. Aber diese vergeistigte religiöse KATHOLISCHE "Erzbruderschaft vom heiligen Sebastianus" ist, auch mit ihrer Haltung zu nun mal "aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen", ganz egal wie persöhnlich man selbst dazu steht, vor allem im sehr persöhnlichen Bereich, diesbezüglich ja noch viel schlimmer. Die Aufzählung von (@tont) hier in einem Beitrag, der von der "Erzbruderschaft" thematisierten und offensichtlich dringlichen Probleme und Aufgaben, qualifiziert sie sicherlich zu einer führenden Rolle im FWR - oder, Herr Graefrath? Für das Motto des Verbandes "Für Glaube, Sitte und Heimat" wirst du heut zu tage überall ausgebuht und noch weit weit rechts von der A... verortet wenn du das öffentlich äußerst. Auch ist die Sportordnung der Glaubensgemeinschaft für mich, vor allem für mich als KW GK-Schütze, jetzt nicht die Offenbarung. Habt ihr diese Sportordnung schon mal gelesen? Schon die Kleiderordnung ..... Bezüglich der Verbände im FWR ist auch festzuhalten, daß noch immer nur 2 (zwei), der BDMP und der BDS, die Möglichkeit bieten sich praktisch jedes Wochenende (WE), so gewünscht, irgendwo in einem Cup mit PPC 1500 oder IPSC national oder auch international zu messen, bei allen anderen ist an der deutschen Landesgrenze Schluß, zumindest so du nicht gerade mit deinem LG zur WM oder zur Olympiade fährst. Das der BDS, und damit vor allem IPSC, zur Zeit unglücklicher Weise ausgerechnet von Dieter Graefrath repräsentiert wird ist Sche..., aber deswegen kann ich ja trotzdem unbeschwert meinen Wettbewerben nachgehen, und das gleiche gilt für den BDMP, bei dem viele sehnlichst darauf gewartet haben daß der Lacka.... Graefrath wieder verschwindet, aber es hatte ja keiner damit gerechnet daß es wirklich noch schhlimmer kommen kann, und dann kam Brandenburger, was mich aber auch nicht daran hindert meine Wettbewerbe zu schießen. Außerdem, alle Schützen, oder zumindest die meisten, haben das bekommen was sie sich selbst erwählt haben, was sie selbst ermächtigt haben, anstatt es zu verhindern - ist halt so wie auch in der Politik, denn es ist so wie (@Feldschuetz) schreibt: "Liebe Leute, die Verbände sind doch das Abbild der meisten von uns. Das liest, hört oder sieht man natürlich nicht gerne..." Interessant wird jetzt was der VDB jetzt wirklich tun wird, denn ob die geleakten 3 Seiten jetzt wirklich den aktuellen Stand wiedergeben, denn den Seiten zu Folge müsste ja schon rechtswirksam Wiederspruch erfolgt sein - ist das so? Wie wichtig ist "diese Sache" dem VDB? Ferryman
  8. @LawAbidingCitizen "Was für eine lächerliche Begründung. Mercedes und BMW sind Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht, die im gleichen Markt um Anteile konkurrieren. Trifft das auf das FWR auch zu? Oder sollte es nicht vielmehr so sein, dass beide Organisationen ähnliche nicht widersprüchliche Interessen vertreten." Das FWR und der VDB sollten sehr wohl ähnliche und nicht widersprüchlichen Interessen vertreten - können, denn SIE konkurrieren nicht im gleichen Markt, wohl aber all die Schießsportverbände, erst recht die welche FWR-Mitglieder sind, die sehr wohl seit Jahren und Jahrzehnten auf einem sehr überschaubaren Markt um Anteile in Form von Schützen und Schießstätten konkurrieren - mit zum Teil durchaus fragwürdigen Mitteln. Diese Schützen wollen und benötigen Material, und das liefert der VDB bzw. die von ihm vertretenen Unternehmen, nicht etwa ein selbstverliebter "Wir schützen eure Rechte"-Verein mit Allmachts-Fantasien. Für all das was der FWR den Mitgliedern verspricht sorgen und kämpfen all die VDB-Firmen auch ganz ohne FWR von ganz allein, schon aus geschäftlichen Interessen, und dies auf Grund der Finanzdecke, dem Druckmittel "Arbeitsplätze" und den gesellschaftlichen und politischen "Verbindungen" die solchen Unternehmen zu eigen sind, mit viel mehr Erfolgsaussicht und Druckmitteln als ein paar (durchaus engagierter aber selbvstverliebter) "WaffenRechts-Amateure", die wir Waffenbesitzer auch noch für das bezahlen sollen was VDB-Unternehmen mit selbstverständlicher Gewinnabsicht schon aus reinem Eigennutz zu tun genötigt sind. Ferryman
  9. @knolle08 Na so was aber auch. Wenn ich jetzt mal davon ausgehe daß die 3-seitige "Anlage zum Protokoll" die "knolle08" da veröffentlicht hat echt ist, im Sinne von "Das ist meine (unsere) Sicht der Dinge und die juristische Würdigung (von Frank Satzinger, 1. Vizepräsident VDB)", dann bin ich meiner juristischen Würdigung von heute Nachmittag ja gar nicht so weit davon entfernt - und ich war in der Delegiertenversammlung nicht anwesend und kannte auch diese "Anlage zum Protokoll" bisher nicht. Die von mir vorher angesprochen rechtswidrigen Punkte waren ja auch keineswegs die einzigen, nur die Wichtigsten, aber das würde der VDB dann bei einer Klage sicherlich auch noch thematisieren. Da kann ich jetzt nur inständig hoffen daß es nicht nur beim Protokoll bleibt sondern der VDB nun auch konsequent juristische Taten folgen lässt. Ferryman
  10. Grundsätzlich ist das "Forum Waffenrecht e.V." ein Verein und unterliegt damit dem Vereinsrecht. Ich verkenne auch keineswegs daß der "VDB" genügend Hausjuristen hat um die Beschlüsse der Delegiertenversammlung des "FWR" zu beurteilen, die Frage ist wohl eher ob der VDB aus der Gesamtsituation heraus juristische Schritte als zielführend ansieht. Trotzdem kommen mir da so ein paar Gedanken zu den Vorgängen. Laut Satzung des FWR ist die Delegiertenversammlung neben anderen Punkten zuständig für - Wahl und Abberufung des gewählten Mitgliedes des Vorstandes - Änderung der Satzung und des Zwecks nicht etwa das Vorstandsgremium. Eine Änderung der Satzung ist zwingend notwendig wenn eines der 7 (Sieben) kraft Sonderrechts "Geborenen" Mitglieder des Vorstands ersetzt, oder der Vorstand erweitert werden soll. "Im Zusammenhang mit dieser Änderung wurde vom Präsidenten des Bundes Deutscher Sportschützen e.V. (BDS), Herrn Friedrich Gepperth, der Antrag gestellt, den VDB aus der Liste der geborenen Vorstandsmitglieder zu streichen und durch den BHDS zu ersetzen. Als Begründung wurde angegeben, dass der VDB nicht gleichzeitig in zwei Lobbyverbänden im Vorstand – also im VDB (als Lobbyverband) und im FWR – sein könnte – niemand könne ja gleichzeitig im Vorstand von Mercedes und BMW sitzen." 1. Es ist auffällig daß diese lächerliche Begründung dem BDS erst nach 26 Jahren Zusammenarbeit auf- oder einfällt, und außerdem nicht gleichermaßen für den Vertreter der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition zutreffen sollte, und erst recht für das Vorstandsmitglied Gepperth und seine geschäftlichen Interessen, seine Lobbyarbeit für seine Schießanlage in Phillipsburg. Hier stilisiert sich der Bock zum Gärtner, und all die anderen spielen mit. 2. Eine Person darf Mitglied des Aufsichtsrates nur bei höchstens zehn (10!) Gesellschaften mit gesetzlich vorgeschriebenem Aufsichtsrat sein und es gibt in Deutschland zahlreiche Multi-Aufsichtsräte. Auch die Vertreter des BDMP, des BDS und der DSU sind Lobbyvertreter ihrer Verbände im FWR. 3. Vorstandsmitglieder werden in den meisten Fällen, aber natürlich nicht im FWR!, durch die Mitgliederversammlung gewählt. Für den Ausschluss eines Vorstandsmitgliedes ist dann also die Mitgliederversammlung zuständig. Damit soll vermieden werden, dass sich der Vorstand von einem durch die Mitgliederversammlung gewählten Mitglied einfach trennen kann, etwa wenn es zu Konflikten im Vorstand kommt, ein Weg den man sich im FWR jedoch ganz bewusst erhalten wollte. 4. Zur Wirksamkeit satzungsändernder Beschlüsses sind die allgemeinen, für die Beschlussfassung vorgesehenen Formvorschriften zu wahren. Insbesondere muss die Versammlung ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig sein, was auch bedeutet, in der mit der Einladung regelmäßig zu übersendenden Tagesordnung ist dazu der bloße Vermerk „Satzungsänderung“ nicht ausreichend. Stets sind die betroffenen Bestimmungen und Inhaltsänderungen exakt anzugeben. 5. Beschlüße die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen sind grundsätzlich unwirksam (nichtig). Die Nichtigkeit des Beschlusses ergibt sich dabei automatisch aus dem Gesetz heraus, sie muss gar nicht erst durch Anfechtung geltend gemacht werden oder durch ein Anfechtungsurteil festgestellt werden. Im Zweifelsfalle ist auch immer der Verein nachweispflichtig, den es ist der Verein der aus der Versammlung und den Beschlüssen Rechte für sich ableitet. 6. Teil der Tagesordnung der Delegiertenversammlung vom 16.01.24 des Forum Waffenrecht (FWR) war ANGEBLICH die Änderung des Satzungsparagraphen "Vorstand", um den "Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V" (BHDS) in den Vorstand aufzunehmen. "Die Streichung des VDB aus dem Vorstand traf die Vertreter des VDB (Vizepräsident Satzinger und Frau Hüne) in der Delegiertenversammlung aber ANGEBLICH völlig unerwartet." Echt? Na ja ... ? Ohne korrekte Information ist jedoch eine Vorbereitung nicht möglich und erst recht nicht die Entscheidung über die Teilnahme an der Versammlung, siehe auch hier § 32 BGB. Jeder Tagesordnungspunkt und Beschlußgegenstand muss eindeutig und klar und ausführlich formuliert sein muß, so daß jedes Mitglied aus der Einladung heraus exakt weiß worum es geht. "Die Mitglieder müssen über den Gegenstand der Beschlussfassung so ausreichend unterrichtet werden, dass sie nicht auf Vermutungen über dessen wahrscheinlichen Zweck angewiesen sind." Einzig "Satzungsänderung zum Ersatz des Vorstandsmitglieds VDB durch den BHDS" wäre korrekt und zulässig gewesen! War es nun in der Einladung, der Tagesordnung, eindeutig und klar kommuniziert oder nicht, oder war gar nur von einer "Erweiterung" irgend einer Art die Rede? Findet es der VDB überhaupt zielführend, den Aufwand wert, dagegen vorzugehen? Ferryman
  11. Oh, I am sorry, kleines Missverständnis, aber ich war nicht der Ersteller der Ursprungsmail, ich bin kein österreichischer Stenz, ich habe nur zitiert - meine Mädels laufen nicht in Kitzbühl. Ferryman
  12. @ erstezw "Schon wieder so eine geile Neuanmeldung." Jeder hatte irgenwann mal seine Neuanmeldung und seinen ersten "Beitrag", auch du und ich, und es ist für "ein Forum" bzw. die "Moderatoren", nun, wie drück ich das jetzt aus?, nicht immer einfach. Aber in letzter Zeit ...., da füttert das Forum die Trolle. Auch ich bin eine "Neuanmeldung", allerdings die "27te", oder so ähnlich. Warum? Weil ich nicht immer einig war mit der Meinung der Moderatoren. Da muß man dann als Betroffener und Gesperrter drüber stehen, denn bei allem Verständnis für die schwierige Aufgabe der Mod´s, "Was stört es denn Baum ... "?. Neuer Nick neues Glück, wobei, "Wer schweigt stimmt nicht immer zu, er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren." Die derzeitige Story ist aber auch wieder mal so ein Fall, "Warum antworten Foristen überhaupt auf "so was"?" Die Story ist verworren und, ne, nicht völlig unmöglich!, aber doch wohl SEHR unwahrschenlich, aber vor allem ohne konkrete Angaben überhaupt nicht vernünftig zu beurteilen - diese konkreten Angaben gibt es vom "Ersteller" aber nicht, und ich behaupte, AUS GUTEM GRUNDE. Aber, Punkt für Punkt. "Besitz und Erwerb von Munition untersagt." Das war immer und ist immer noch SEHR AUSSERGEWÖHNLICH, denn es bedingt, in Deutschland !, den Rückgriff auf §41 WaffVwV! Die Story kann und wird nicht alles sein!, und diverse Vorstrafen, warum auch immer, UND DEREN TILGUNG im BZR, haben mit einem Beschluß nach § 41, WaffVwV, Waffenverbot für den Einzelfall, absolut nicht´s zu tun. Um es deutlicher zu machen, eine "Bereinigung im BZR" hat keinerlei Auswirkung auf einen Beschluß nach § 41 WaffVwV - und das ist gut so. Damit die Foristen das ETWAS besser beurteilen können, hier mal die hier WESENTLICHEN Sätze des § 41 WaffVwV (nur auszugsweise !!) - und dann kann und soll sich jeder selbst ein VERNÜNFTIGES Urteil bilden. ++++++++++++++++++++++++++ Unberührt bleibt hiervon die Möglichkeit, Waffenverbote im Einzelfall (§ 41) zu verhängen. 41.1 Ein Verbot nach § 41 Absatz 1 ist anzuordnen, wenn Belange der öffentlichen Sicherheit schon durch den Umgang mit erlaubnisfreien Waffen und Munition beeinträchtigt werden. ..... Dabei stellt Satz 1 Nummer 1 auf die eigentliche Gefahrenverhütung und Umgangskontrolle ab, während Nummer 2 sonstige tatsächliche Umstände betrifft, die die Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung entfallen lassen. ..... Zu beachten ist, dass es sich im Falle des § 41 Absatz 2 um eine Maßnahme handelt, die – wie auch im Falle des § 41 Absatz 1 – immer eine besondere Prüfung der Erforderlichkeit voraussetzt. § 41 Absatz 1 und 2 setzt NICHT voraus, dass der Betroffene die tatsächliche Gewalt über Waffen oder Munition bereits ausübt. 41.3 Anordnungen nach § 41 Absatz 1 und 2 sind insbesondere dann gerechtfertigt, wenn der Betroffene eine Straftat begangen hat und aus der Tat auf eine rohe oder gewalttätige Gesinnung oder eine Schwäche des Täters zu schließen ist, sich zu Gewalttaten hinreißen zu lassen, oder wenn der Täter eine schwere Straftat mit Hilfe oder unter Mitführen von Waffen oder Sprengstoff begangen hat, besonders leichtfertig mit Waffen umgegangen ist oder Waffen an Nichtberechtigte überlassen hat oder Straftaten begangen hat, die – wie Einbruchdiebstähle oder Raub – nicht selten unter Mitführen oder Anwendung von Waffen begangen werden. .... ++++++++++++++++++++++++++++++++++ Die restliche Story, Wohnsitz, Frau vernichtet Schriftverkehr usw. usw. reicht mir dann schon. Ziehe er um nach Österreich, werde er glücklich dort, mit Kat. C Waffen, lasse er uns in Deutschland in Ruhe! Ganz nebenbei: "Ich bin mit meinem Beruf in Österreich sehr gefragt... Hat mir zumindest in 3 Jahren ein schönes Haus in Deutschland finanziert..." Echt jetzt? Ein Beruf der in Österreich soooo gefragt ist (impliziert irgendwie halt dies wäre in GER nicht so gefragt!) um damit in 3 Jahren .... Und dann aber in 3 Jahren ein Haus in Deutschland, nicht etwa im gelobten Land hinter den Bergen!?! Eh Buddy, Mäddels kannst du auch in Deutschland laufen lassen, aber bei wirklich guten Mädels dauert das mit der Hütte dann aber keine 3 Jahre. Nein, ICH will definitv nicht daß solchen Personen die Erlaubnis zum Erwerb und/oder Besitz von Waffen und/oder Munition und/oder Sprengmitteln erteilt wird, weder in Deutschland noch in Österreich. Ferryman
  13. @ACR They say "Psycho" to me like its a bad thing, but my mommy says i´m just special, and the voices in my head are telling me I don't like "Roland0849" as well as "TTG", but any way, I see my work here is done, and dont´forget, be polite, be professional, but have a plan to fu.. everybody you meet. USPA C-21904
  14. Ich weiß im Moment nicht so recht, ist das jetzt wirklich Dummheit, oder Unwillen, oder wirklich gar Vorsatz? Der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum, speziell bei Waffen und Munition, bedarf keines Jurastudiums, ist eigentlich sogar elementarer Bestandteil der "Sachkunde", und konnte man bisher wohlwollend im Sinne des Forums einwenden, daß bisher nur alles missverstanden wurde, wir also leider alle NIX wissen, so wird die Sache immer "Bot-lastiger". @double16 "Facebook oder Twitter" - "... lach mich weg". Es gibt bisher schlicht keine uns bekannten seriösen Quellen, so einfach ist das, es gibt keine direkte Quelle oder Person, die irgendwas von dieser "schrägen Erzählung" bestägtigt hat oder bestätigen könnte - oder? Bezüglich des Tagesatzes (in EURO) argumentieren viele Foristen leider ohne jedes Fachwissen, denn der Tagessatz hängt nun mal vom per. Einkommen ab, die Anzahl der TS vom Vergehen, was von vielen hier aber scheinbar nicht realisiert wird. Ich frage mich weshalb der Threadstarter keine Öffentlichkeit herstellt, wenn doch angeblich alles so ist wie dargestellt? Wenn er denn "Beweise" hat so wird er wohl kaum auf dem Scheiterhaufen landen. Und so stützt sich das alles wieder und NUR auf die verworrenenen Behauptungen des "Threadstarters". Was bleibt also übrig? NIX, außer das alles auf sehr wackligen Beinen steht, nix genaues wiss ma net, aber all die die uns böses wollen sind in Gerichten allgegenwärtig. Wie wär´s wenn sich Waffen-Online, im Sinne der Glaubwürdigkeit, mal an Themen, Auswüchsen und Verfehlungen versucht die sich auch belegen, und in Folge bekämpfen, lassen? Ferryman
  15. @ACR Postiv, hab ich ja erst kürzlich erwähnt, es gibt keinerlei seriöse Quelle, aber ob der vorgeblich erhellenden Zuschrift (von gerade eben) bezüglich "mein DEALER" und "unser WAFFENBEAUFTRAGTER", bezüglich dem BESITZ, nicht etwa dem EIGENTUM, an den Waffen, kann ich mich als Leser vor Spannung kaum halten. Jedoch, es gibt erneut einen Dämpfer, denn es wird lediglich festgestellt "Igendeine Art von Vertrag sollte es sein", und das ist doch ein bischen arg dürftig. Im Klartext heißt das: Es gibt nun doch wieder keine einzige vernünftige Info, Quelle oder Auskunftsperson. Aber gut, dass wir erneut drüber geschrieben haben. Ferryman
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