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Ferryman

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  1. @Last_Bullet Eine solche "Zulassung" ist grundsätzlich durch jedes Amt und jeden SB möglich, hängt aber schlicht und einfach eben von deinem Amt und deinem SB ab, und das ist eben überall anders, hängt also davon ab wie die bei euch so "drauf sind". Deswegen ist es auch kontraprodutiv so 101% gegen ein OA und SB eingestellt zu sein und sich im "Dauer-Kriegszustand" zu befinden wie das hier oft zu lesen ist. Das hat auch nix mit Arschkriecherei zu tun sondern mit einem normalen höflichen Umgang. So Ansagen wie die folgende sind typisch und sehr nützlich für das "Klima", anders ausgedrückt SELBER SCHULD. Am 23.3.2024 um 11:16 schrieb erstezw: Nie vergessen: Es geht ....Nur um maximalmögliche Schikane. Da wir aber über das Klima hier nix wissen ist jede "Diskussion" darüber nur Kaffesatzleserei. Warum also gehst du nicht einfach zu deinem Amt und deinem SB und fragtst ihn, und zwar nicht per EMail sondern bei einem höflichen persönlichen Besuch? Dabei kannst du ihm dann auch all die Unterlagen präsentieren (übergeben) die seine Entscheidung postiv beeinflussen sollen. Also Unterlagen darüber wo das gute Stück herstammt, welcher Hersteller, Fotos des Schrankes und, so vorhanden, Schildern und Plaketten aus und im Schrank. Sehr hilfreich ist auch eine schriftlich Erklärung des Herstellers, oder eines Rechtsnachfolgers der Herstellerfirma, über die mindestens "Gleichwertigkeit" mit einer heutigen Klassifikation. Beispiel: Sehr geehrter Herr X, der Widerstandsgrad I basiert auf einer definierten Prüfnorm und gewährleistet tatsächlich getestete und erbrachte Eigenschaften und Widerstandswerte. Die alten RAL-Normen waren lediglich Gütebedingungen und auch davor war es ähnlich. Derartige Prüfungen, wie sie heute zur Erlangung bestimmter Grade / Zertifikate durchgeführt werden, gab es zum Zeitpunkt der Fertigung Ihres Wertbehältnisses nicht, so dass wir als Hersteller, und Rechtsnachfolger der Firma XY, auch und unter Zuhilfenahme der Baupläne, nicht sicher sagen können was der Schrank nun aushalten würde. Materialstärken, Bauweise, Riegelwerk sowie Füllmaterial des X-Schrankes geben aber berechtigten Anlass zu der Einschätzung, dass der abgebildete Schrank XY, Model Z, Größe 2, ERHEBLICH mehr Sicherheit gegen unbefugten Zugriff oder Diebstahl des Inhaltes bietet, als ein Wertgelass des heute existierenden Widerstandsgrades I. Mit freundlichen Grüßen Die Erklärung des Herstellers erfolgte schriftlich innerthalb weniger Tage, nur auf Grund von Fotos, und sie erfolgte ohne Rechnung. Darauf der SB des OA: Guten Tag Herr X, der Aufbewahrungsnachweis liegt mir nun vor, darin sind die Bilder und das gefertigte "Aufbewahrungskonzept" vorhanden. Die Email von Herrn XY im Namen der Firma XY kann zwar einem sicherheitstechnischen Gutachten nicht gleichgestellt werden, doch ist dies ausreichend um darauf ein Aufbewahrungskonzept zu erstellen und eine postive rechtsverbindliche Regelung zu treffen. Mit freundlichen Grüßen So einfach KANN es sein, muss aber keinswegs immer so sein. Also geh und führe, gut vorbereitet, ein nettes und höflichliches Gerspräch mit deinem SB. Ferryman
  2. Editiert. Lass endlich die permanente Anmache! Außerdem ist mir nicht klar warum du GLOCK LAND in den USA verortest. Außer natürlich die spielst darauf an, daß die großen Mehrheit der amerikanischen Sicherheitskräfte in alles möglichen und unmöglichen Agencies sich DES Arbeitsmittelns bedienen welches sich in den letzten 20 Jahren als für den Job am besten geeignet durchgesetzt hat, gegen all die tollen amerikanischen oder auch die europäischen (gibts da überhaupt noch nennenswert welche?) KW Profis. Auch ich liebe alle meine 1911er, einreihig und zweireihig, aber was das Gewicht im Holster, die Kapazität und Zuverlässigkeit angeht, geht seit 20 Jahren nix mehr über eine GLOCK an meiner Seite. Ferryman
  3. Positiv, Classic LongGuns like AR 15 and Remington 870, so what? So what? Ich hätte noch die SPAS 15 auf die Liste gesetzt, aber eben nicht in den USA. So what? Ferryman
  4. Es ging und geht nicht um Büchsen, um LW (Langwaffen), es ging und geht um KW (Kuzwaffen), um "Serious Big Guns", nicht etwa um deine gehätschelten und getätschelten 9mm KleinKaliber Pistölchen von Korriphila oder Korth. Serious Big Guns. Ferryman
  5. Was ist an meiner Anaage falsch , außer natürlich das sie dir halt nicht passt? Ferryman
  6. Wer hat sie denn erwählt, merheitlich in freien und demokratischen Wahlen, sowohl die Parteien und ihre Programme als auch all die von den Bürgern bezahlten und unterhaltenenen Politiker auf jeder Ebene bis zum Dorfbürgermeister? Fasst euch alle ann die eigene Nase. So wie per Wahl bestellt wurde auch geliefert. Ferryman
  7. Das glaube ich sofort, denn mit mit Ausnahme des Korth Callahan sind das ja alles Kleinkalibrige Kurzwaffen - zumimdest für GK-Schützen. Ferryman
  8. Das ist der Wunschzettel eines "nahe dem DSB" Schützen der zu Weihnachten keinen Krach machen und keinen erschrecken will, und ansonsten seine Schätze jeden Tag hätscheln und tätscheln und polieren will, aber um Gottes Wilen nur nix serious damit. Ferrymann
  9. Die Liste ist, wie sollte es anders sein, US lastig, auf US Bedürfnisse and History zugeschnitten, wobei Bedürfnis schon der erste Knackpunkt ist, denn dieser Begriff wird in den USA völlig anders interpretiert als in Europa und z.B. besonders in Deutschland. Wie ist zB. so schön angemerkt: "While you should never restrict youself to 10 guns, these are the ones ....." = USA eben. That´s the way it is, das haven die Deutschen aber noch nicht verstanden bzw. sind auf dem völlig anderen, dem falschen Weg. Ferryman
  10. Also, first of all, der Artikel ist vom June 2024, appeared in August 2024 in GUN DIGEST, also nix Aprilscherz wie "SC" uns glauben machen will. Ansonsten könnte ich den ersten 6 Punkten, und dem Punkt 10 (Icon of the West), ja noch zustimmen, aber dann kommt die LW-lastigkeit halt durch. Es ist auch keineswegs so wie "Bluemerle" angibt, und "Alfred" kritisiert, daß ein S&W M19 im Kaliber .44 Mag empfohlen wird, denn im originalen Artikel ist von einem "Smith & Wesson Model 29" im N-Frame die Rede. Ferryman
  11. Ich hab das beim ersten lesen des Beitrags von "Last_Bullet" wohl etwas "missverstanden" - sorry, meine Schuld, mea culpa. Ich war der Meinung er wolle einen "alten" (uralten) Schrank nach "C2F", den er irgendwoher umsonst und geschenkt bekommen könnte, einsetzen, und er wolle wissen ob und vor allem wie das zu bewerkstelligen sei. Darauf, nur darauf, bezog sich mein Erfahrungsbericht mit einem "alten" Schrank, dem Rechtsnachfolger der Herstellerfirma, und dem zuständigen OA (Sachbearbeiter). Dem ist aber offensichtlich nicht so, denn "Last_Bullet" will offensichtlich nur billig nen alten Schrank erwerben und "irgendwie zulassen". Auch wollte ich darstellen, daß Ämter und SB durchaus können, könnten, wenn sie wollen. Dieses WOLLEN des SB setzt aber ein gewisses "Miteinander", ein "Verstehen", ein gewisses "Vertrauensverhältnis" des Amtes, des SB und der "Kunden" vorraus, wechselweise. Wenn ich jedoch die Seiten von WO so lese, so herrscht bei den meisten Foristen wohl eher so eine Art "Kriegszustand" mit dem OA und/oder dem SB. Bei uns (mir) ist das nicht so, und ich lebe nicht etwa "auf dem Land", sondern in einer deutschen Großstadt. Alle Amtshandlungen bezüglich des WaffR laufen hier freundlich und gesittet ab, und sind in längstens 5 Arbeitagen erledigt, meist sogar innerhalb von wenigen Stunden, meist gar in wenigen Minuten. Ich geh auf´s Amt, lege alle notwendigen Papiere und eine Erlaubnis vor, ein Kopfnicken des SB (auch mal ein nettes Gespräch), ich geh zum bezahlen, und wenn ich wieder in´s Amtszimmer zurück komme ist alles erledigt - that´s the way it goes. Ganz nebenbei, auch die immer wieder geschilderten überfallartigen Kontrollen gab und gibt es hier nicht, ich wüsste davon. Dementsprechend war auch die Reaktion des OA und des SB als z.B. ich einen alten Wertschutzschrank weiter verwenden bzw. "wiederbeleben" wollte, siehe auch meinen alten Beitrag. Natürlich läuft das nicht überall in Deutschland so, das ist mir bekannt, und auch verständlich!, warum sollten die Ämter und SB auch? Es gibt gesetzliche Vorgaben, z.B. für Wertschutzschränke, die einzuhalten sind, aber Ausnahmen sind IMMER möglich, auch für "Erlaubnisse" jeglicher Art und z.B. Voreinträge, müssen aber persönlich verantwortet werden, von den Ämtern und den SB, aber warum sollten sie? Warum sollte ein Amt und/oder ein SB sich das antun wenn da "Kriegszustand" herrscht? Negativ, schuld daran ist KEINESWEGS immer nur das "böse OA" und/oder der "böse SB", oder dessen Vorgesetzte, schuld daran sind AUCH sehr oft diverse Waffenbesitzer die im Amt und dem SB oft nur den Feind sehen. Natürlich könnte ich diesen (meinen) Ort der Vernunft per PLZ oder Name benennen, aber ich werde mich hüten dem Teufel der Rambos in WO die Tür zu öffnen, den Rambos, den Rambos in WO, in WO und überall, kapiert? Doch zurück zum Ursprungs-Thema. Es geht, das hab sogar ich mittlerweile kapiert, bzw. so sehe zumindest ich das mittlerweile, nicht etwa um die "Wiederbelebung" eines alten C2F Schranks aus einer "Schenkung", sondern simpel und einfach um den kostengünstigen (möglichst BILLIGEN, BILLIGEN !!) Einkauf eines alten Wertschutzschranks, und dem abgreifen des "Know How" zum Thema, "Wie bekomm ich den BILLIG zugelassen"? "Wie bekomme ich es BILLIG und wie drehe ich dem Gesetz ne lange Nase!?" Das ist eine völlig andere Motivation als die welche ich mit "Know How" und Erfahrung unterstützen wollte. Ferryman
  12. Eine solche "Zulassung" ist grundsätzlich durch jedes Amt und jeden SB möglich, hängt aber schlicht und einfach eben von deinem Amt und deinem SB ab, und das ist eben überall anders, hängt also davon ab wie die bei euch so "drauf sind". Da wir darüber hier nix wissen ist jede "Diskussion" darüber nur Kaffesatzleserei. Warum also gehst du nicht einfach zu deinem Amt und deinem SB und fragtst ihn, und zwar nicht per EMail sondern bei einem höflichen persönlichen Besuch? Dabei kannst du ihm dann auch all die Unterlagen präsentieren (übergeben) die seine Entscheidung postiv beeinflussen sollen. Also Unterlagen darüber wo das gute Stück herstammt, welcher Hersteller, Fotos des Schrankes und, so vorhanden, Schildern und Plaketten aus und im Schrank. Sehr hilfreich ist auch eine schriftlich Erklärung des Herstellers, oder eines Rechtsnachfolgers der Herstellerfirma, über die mindestens "Gleichwertigkeit" mit einer heutigen Klassifikation. Beispiel: Sehr geehrter Herr X, der Widerstandsgrad I basiert auf einer definierten Prüfnorm und gewährleistet tatsächlich getestete und erbrachte Eigenschaften und Widerstandswerte. Die alten RAL-Normen waren lediglich Gütebedingungen und auch davor war es ähnlich. Derartige Prüfungen, wie sie heute zur Erlangung bestimmter Grade / Zertifikate durchgeführt werden, gab es zum Zeitpunkt der Fertigung Ihres Wertbehältnisses nicht, so dass wir als Hersteller, und Rechtsnachfolger der Firma XY, auch und unter Zuhilfenahme der Baupläne, nicht sicher sagen können was der Schrank nun aushalten würde. Materialstärken, Bauweise, Riegelwerk sowie Füllmaterial des X-Schrankes geben aber berechtigten Anlass zu der Einschätzung, dass der abgebildete Schrank XY, Model Z, Größe 2, ERHEBLICH mehr Sicherheit gegen unbefugten Zugriff oder Diebstahl des Inhaltes bietet, als ein Wertgelass des heute existierenden Widerstandsgrades I. Mit freundlichen Grüßen Die Erklärung des Herstellers erfolgte schriftlich innerthalb weniger Tage, nur auf Grund von Fotos, und sie erfolgte ohne Rechnung. Darauf der SB des OA: Guten Tag Herr X, der Aufbewahrungsnachweis liegt mir nun vor, darin sind die Bilder und das gefertigte "Aufbewahrungskonzept" vorhanden. Die Email von Herrn XY im Namen der Firma XY kann zwar einem sicherheitstechnischen Gutachten nicht gleichgestellt werden, doch ist dies ausreichend um darauf ein Aufbewahrungskonzept zu erstellen und eine postive rechtsverbindliche Regelung zu treffen. Mit freundlichen Grüßen So einfach KANN es sein, muss aber keinswegs immer so sein. Also geh und führe, gut vorbereitet, ein nettes und höflichliches Gerspräch mit deinem SB. Ferryman
  13. Ach weist du was? Es ist mir scheißegal was du und andere "glauben", denn ein Einbruch und/oder ne ausführlich Aufbewahrungskontrolle werden euch dann schon klar machen was Sache ist, und dann geht das Geschrei von den ach so bösen Ämtern und Behörden und dem "hab ich nicht gewusst" bzw. besser "hab ich nicht glauben wollen" erst richtig los. Aber bei denen die es dann trifft, nicht bei mir. Soll doch jeder nach seiner Glaubensrichtung selig werden Ferryman
  14. Fangen wir mal mit dem "einfachen" an, der Benennung. Das ist kein TRESOR, auch wenn die meisten ihre Schränke gerne so benennen, und auch der Verkäufer das gerne tut, so auch hier. Es ist ein WERTSCHUTZSCHRANK, hier eben mit einer Innenausstattung zur Aufbewahrtung von Schußwaffen, damit mutiert das Teil dann zum WAFFENSCHRANK - nicht etwa zum Tresor! Der Unterschied? Die Normen und Prüfungen. Ein Tresor steht in einer Bank und hat einen Schutzgrad von dem ihr im Leben nicht träumen könnt, und den ihr auch nicht bezahlten könnt oder wollt. Manchmal spenden Geldinstitute solche Tresore (Geldschränke) wenn Niederlassungen aufgelöst werden, z.B. an Schützenvereine. Gewicht regelmässig mehrere Tonnen und nur unter großem Aufwand zu transportieren und aufzustellen, natürlich am besten im Keller, oder welche Tragkraft hat der Boden bei dir zu Hause (eigenes Haus oder Mietwohnung?) oder im Verein? Ist ne punktuelle Last! Ich kenne so was z.B. von Vereinen in denen ich Mitglied bin und die die korrekte Aufbewahrung von Waffen dem OA nachweisen sollten, und dies leider in meiner Zeit als "Zuständiger". Als Beispiel: "GARNY, Geldschrank und Tresorbau, Frankfurt am Main", Model 202, Größe 2, K-Nr. XXYYZZ, Gesamtgewicht 4500kg, Baujahr: 1961 4500 kg! Ein Gutachten? nach Norm?? Gibt es für sowas nicht, auf den Grund komm ich noch zurück, nur ne "Äußerung" des Herstellers gegenüber dem OA, die allerdings prompt kam und prompt Ruhe brachte: "Materialstärken, Bauweise, Riegelwerk sowie Füllmaterial des Panzergeldschrankes geben aber berechtigten Anlass zu der Einschätzung, dass der abgebildete Panzergeldschrank GARNY, Model 202, Größe 2, erheblich mehr Sicherheit gegen unbefugten Zugriff oder Diebstahl des Inhaltes bietet, als ein Wertgelass des heute existierenden Widerstandsgrades I oder 0." Das OA hat sofort Ruhe gegeben. Das Gutachten, die Norm? Die gibt es nur für WERTSCHUTZSCHRÄNKE, schon deswegen weil das eine ZERSTÖRENDE PRÜFUNG ist, was auf Panzerschränke und Tresore eben nicht zutrifft - nicht zu bezahlen wäre. Somit ist der "Schubladentresor" allenfalls ein "Wertschutzschrank" irgendeiner Klassifiktion, mit Waffen-Austattung eben, den du unters Bett schieben kannst. Hat der "Schubladentresor" (unter falscher Flagge) einen Widerstandsgrad, z.B. 0 (NULL), so ist GESAMTE Spezifikation zu lesen, zu berücksichtigen, und umzusetzen. Hat der Wertschutzschrank, z.B unterm Bett, oder die ach so beliebten "Würfel", nämlich nur ein geringes Gewicht (unter 1000 (EINTAUSEND!) kg), bei deiner Schublade gerade mal 110kg, so ist er zwingend zu verankern, und zwar nach DIN EN 1143-1 und VDMA 24992, und es wird eine fachgerechte Befestigung (nachweisbar => Fachfirma) nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik in Verbindung mit der Einbauanleitung des Herstellers erwartet (nachweisbar!), Schwerlastanker - also nix Heimwerker. Abrissverankerung gem. § 13 AWaffV. Ansonsten ist das Prüfzertifikat nämlich ungültig, es gilt nur in Verbindung mit der sach- und fachgerechten (nachweisbar!) Befestigung, in deinem Fall im Fußboden. Womit ich wieder zum Anfang komme, zu Frage Fußbodenheizung?, dein Haus und BODEN?, Mietwohnung? Und da Schwerlastanker? Mach hin. Ferryman
  15. Ihr schreibt und argumentiert alle (ganz zufällig?) am eigentlichen Problem vorbei. Es geht bei all dem schlicht um die Fragen: - Warum wollten die meisten im Vorstand des FWR (alle bis auf einen (1) bisher offiziell Unbekannten) den VDB nicht mehr im Vorstand bzw. durch den BHDS ersetzen? - Warum hat man nicht, wenn man denn schon die Satzung dafür geändert hat!!, einfach den Vorstand um eins (1) erweitert? Wäre der gleiche Aufwand gewesen. - Warum dezidiert nicht mehr MIT dem VDB? - Warum denn ausgerechnet und dezidiert ersetzt durch den BHDS? - Wessen Interessen, auch und gerade finanzielle, standen da dahinter? Das sind die Fragen die zuallererst zu beantworten sind, alle anderen verblassen dagegen bzw. lösen sich dann wohl zum großen Teil von selbst. Ferryman
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