Das dürfte die praktikabelste und kostengünstigste Lösung sein - wenn sich die Behörde darauf einlässt, dann macht das so und seid froh.
Meine Frau und ich hatten ein vergleichbares Thema, als wir vor 12 Jahren zusammen den Jagdschein gemacht haben. Ich damals langjähriger Sportschütze mit entsprechendem Bestand an Lang- und Kurzwaffen, meine Frau bis dato noch keine LWB. Wir hatten überlegt, schon in der Ausbildung eine für sie passende Schrotflinte zu beschaffen. Bedürfnisbescheinigung vom Kursleiter hätte die Behörde anerkannt, aber gemeinsame Verwahrung wollten sie nicht, wegen Zugriff meiner Frau auf meine anderen Waffen. Wir hätten einen separaten Schrank kaufen müssen.
Wir haben das Thema dann ad Acta gelegt, die Tauben für die Prüfung hat meine Frau auch mit der Ausbildungswaffe geschafft. Heute verwahren wir natürlich zusammen.
Und nein, meine Behörde ist nicht auf dem Schikane-Trip, die halten sich ans Waffengesetz und legen dir ansonsten keine Steine in den Weg.