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Clayshooter

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  1. Verstehe ich jetzt nicht, was die da zu bemängeln haben sollte. Wenn ich mich nicht täusche, ist dein Filius doch Jäger? Da hat er (sofern ü 18 und nicht etwa Inhaber eines Jugendjagdscheins) doch ohnehin „Vollzugriff“ auf GK (soweit nicht nach BJG verboten, Sammlerwaffen in FA zum Beispiel)? Was kann die Behörde da gegen die gemeinschaftliche Aufbewahrung haben?
  2. Das dürfte die praktikabelste und kostengünstigste Lösung sein - wenn sich die Behörde darauf einlässt, dann macht das so und seid froh. Meine Frau und ich hatten ein vergleichbares Thema, als wir vor 12 Jahren zusammen den Jagdschein gemacht haben. Ich damals langjähriger Sportschütze mit entsprechendem Bestand an Lang- und Kurzwaffen, meine Frau bis dato noch keine LWB. Wir hatten überlegt, schon in der Ausbildung eine für sie passende Schrotflinte zu beschaffen. Bedürfnisbescheinigung vom Kursleiter hätte die Behörde anerkannt, aber gemeinsame Verwahrung wollten sie nicht, wegen Zugriff meiner Frau auf meine anderen Waffen. Wir hätten einen separaten Schrank kaufen müssen. Wir haben das Thema dann ad Acta gelegt, die Tauben für die Prüfung hat meine Frau auch mit der Ausbildungswaffe geschafft. Heute verwahren wir natürlich zusammen. Und nein, meine Behörde ist nicht auf dem Schikane-Trip, die halten sich ans Waffengesetz und legen dir ansonsten keine Steine in den Weg.
  3. Das ist der beste Rat, den man in solchen Fragen geben kann. Ich zum Beispiel habe mir von meiner Behörde schriftlich bestätigen lassen (andere Baustelle, aber auch immer wieder hier gerne kontrovers diskutiert und von den einzelnen Waffenbehörden unterschiedlich gehandhabt), dass ich meine auf jagdliches Bedürfnis erworbenen Waffen auch sportlich verwenden kann und umgekehrt (natürlich unter Berücksichtigung von Par. 19 BJagdG bzw. Par. 6 AWaffV). Mir dann eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu unterstellen, wenn ich mich nach dieser Aussage richte, dürfte sehr schwierig sein. Meine sportlichen Kurzwaffen werden dabei nicht auf mein jagdliches Kontingent angerechnet, auch das habe ich schriftlich von meiner Behörde.
  4. Das ist ein Vetterli-Gewehr Modell 1869/71, erkennbar an der Visierung (Kimmenblatt), dem Checkering des Vorderschafts, der fehlenden Abdeckung für die Ladeöffnung und dem fehlenden Magazinunterbrecher. Hergestellt bei SIG Neuhausen. Nach dieser Quelle - http://www.swissrifles.com/vetterli/production.html - die sich wiederum auf dieses Buch - https://www.booklooker.de/Bücher/Angebote/titel=Handfeuerwaffen+System+Vetterli+%3D+Bewaffnung+und+Ausrüstung+der+Schweizer+Armee - bezieht (das ich selbst nicht besitze), wäre das Gewehr mit der o.g. Seriennummer im Laufe des Jahres 1871 hergestellt worden. Ob das stimmt und die Angaben verlässlich sind? Keine Ahnung. Ich selbst bin nur Besitzer eines 1878/81 mit gesundem Halbwissen zu den einzelnen Vetterli-Modellen. 😜 Da sind hier im Forum Leute unterwegs, die viel mehr Ahnung haben als ich. Vielleicht mögen die ja was dazu sagen.
  5. Du kannst mal hier nachschauen: https://www.tapatalk.com/groups/theswissriflesdotcommessageboard/vetterli-serialnumbers-waffenfabrik-bern-t512.html Gruß, Clayshooter
  6. Ich wollte mir beim letzten US-Aufenthalt auch bei Sportsman‘s Warehouse Einiges an bei uns nicht so einfach erhältlichen oder sehr teuren Komponenten (Hülsen, Geschosse - normales Zeugs, kein Hartkern oder so) mitbringen und hab schon bei der Einreise am Flughafen mit der TSA gesprochen, ob das okay ist. Nach dem (sehr freundlichen und korrekten!) Gespräch hab ich davon Abstand genommen. Ohne Exporterlaubnis gibt das mächtig Ärger - so deren Aussage.
  7. Konnte mir einen Pulverfüller besorgen. Hat sich damit erledigt und kann zu.
  8. Na ja, die Schwarmintelligenz hier kann die Kanonen zumindest näher identifizieren und auch was dazu sagen, für welche Preise die derzeit gehen. Wenn der Händler ihm dann gesagt hat, dass (beispielsweise) ein neuwertiger Enfield No. 4 MK II leider leider gerade mal 100 Euro wert ist, dann weiß man zumindest Bescheid, wie „seriös“ der nette Händler ist. Aber du hast natürlich recht: Verkauft sind die Waffen damit noch nicht. Die Ware ist immer das wert, was ein Anderer tatsächlich bereit ist zu bezahlen.
  9. @Erbe 91: Um dir Ärger mit den Mods und dem Forumsbetreiber zu ersparen: Du darfst hier die Waffen nicht zum Verkauf einstellen (zur Erläuterung: Das ist kein böser Wille, sondern es geht aus rechtlichen Gründen nicht, weil der Forumsbetreiber keine Waffenhandelslizenz hat). Was du aber durchaus machen kannst: Fotos von einigen der Waffen hier einstellen und die Meinung kundiger Mitglieder einholen, was von den Dingern zu halten ist und was sie ggf. Wert sein könnten. So hast du dann zumindest einen Anhaltspunkt, ob die Angebote der Händler fair sind oder ob man dich über den Tisch ziehen will. Verkaufen kannst du dann (beispielsweise!) über Egun. Aber der erste Schritt ist die Beantragung der Erben-WBK, sonst läuft dir die Zeit davon. Viel Erfolg! Clayshooter
  10. Hier im Forum bietet jemand so ein Teil an .

     

    Schöne Grüße 🖖 

    1. Iker

      Iker

      Habe es leider schon auf egun geschoben

    2. Lusches

      Lusches

      Das macht nix ich habe so einen Pulver Füller ich brauche keinen mehr.

       

      Schöne Grüße 🖖 

  11. Ich suche einen Pulverfüller für meine Dillon 550 (die für 650/750, 1050 usw. passen auch, ist für alle Pressen dasselbe Modell). Also nur den Füller, ohne Pulverfüllmatrize und Kopfplatte. Zustand gerne gebraucht, aber voll funktionsfähig. Wichtig ist mir, dass er die aktuelle Zwangsrückholung des Pulverschiebers hat, die ganz alten Ausführungen haben das nicht. Wenn jemand einen über hat und loswerden will, freue ich mich über ein Angebot per PM. P.S.: Ja, auf Egun waren in den letzten Monaten immer wieder welche drin, aber die gingen fast zum Neupreis weg. Da kann ich dann gleich nen Händler mit Gewährleistung kaufen.
  12. Hast PM.
  13. Meine von MSA Sordin sind mittlerweile über 10 Jahre alt und sehen aus wie neu. Keinerlei Verschleiß- oder Zersetzungserscheinungen.
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