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IGNORED

Kleiner Waffenschein - Selbe überprüfung wie "richtiger"?


Macks

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Hallo Gemeinde,

ich bin in diesem Sport ein Neuling, bisher schieße ich im Verein mit Leihwaffen (GK LW ung KW, KK), und möchte nun fest in den Verein eintreten da die anfallenden Gebühren mit der zeit einfach zu hoch ausfallen, und ich irgendwann vielleicht gerne eigene Sportwaffen besitzen würde.

Nun stellt sich das Problem dass ich in der Jugend leider "kontakt mit dem Gesetz" hatte.

Ein Freund hatte mir gesagt "Wenn du einen Kleinen Waffenschein (Zum Führen von Gaswaffen) beantragst und dieser dir gestattet wird, bekommst du auch eine WBK"

Stimmt das? Ungern würde ich mich anmelden, eine hohe Aufnahmegebühr zahlen und alle Vorraussetzungen erfüllen um am "Anfang vom "richtigen"" einstieg in den Sport eine Absage bei der beantragung einer eigenen WBK zu bekommen.

- Danke

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Suche doch den Kontakt zu Deiner zuständigen Waffenbehörde!

Diese kann Dir das weitere Prozedere erklären - und v.a. wie Deine Chancen auf eine eigene WBK aussehen.

Wo Du es nun schon erwähnt hast: Warum hattest Du denn "Kontakt" mit dem Gesetz?

IMI, der noch nie solchartigen Kontakt mit dem Gesetz hatte - lediglich von der anderen, der GUTEN Seite :rolleyes:

EDITH: Natürlich auch von mir ein "Herzliches Willkommen" hier im Forum!

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Hallo und herzlich willkommen im Forum erst mal ! :icon14:

Der Kleine Waffenschein wird ganz gern als "Testantrag" verwendet, ob die Behörde Zuverlässigkeit und persönliche Eignung bescheinigt. Der Spaß kostet im Falle der Genehmigung 50,- Euro, sofern der Antrag nach Anhörung zur Versagung zurückgezogen wird, etwas weniger.

Bei allen waffenrechtlichen Erlaubnissen wird nach den selben Maßstäben geprüft.

Was haste denn genau angestellt in Deiner Sturm- und Drangzeit ?

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Danke erstmal für die schnellen Antworten.

Da liegt der Hase auch schon im Pfeffer: Es war eine "Anzeige wegen illegalem Waffenbesitz" - Hatte zur zeit als in de noch das Anscheinwaffengesetz ziemlich "würzig" war eine Airsoftwaffe die dementsprechend aussah und musste dafür auch Sozialstunden ableisten (Sag nichts dagegen, war schon richtig so)... Bin allerdings niemals gewalttätig aufgefallen, hatte nie irgendwas mit Körperverletzung o.ä.

@Sachbearbeiter: Genau das wollte ich hören :) Ich gehe heute mal aufs Rathaus und frage nach was der Antrag im Fall einer Ablehnung kosten würde (Bis 20€ OK, aber drüber hinaus...mhhhhh...)

@IMI: Im Zweifelsfall werde ich deinem Vorschlag nachgehen: Denjenigen Ausfindig machen der letztendlich seine Unterschrift druntersetzt und vielleicht einfach mal fragen ob er dies auch in meinem Falle tun würde.

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Nein, ich glaube es war knapp drunter ^^

Na, dann hät sichs soweit erledigt :) Auf alle Fälle werde ich mal nachfragen und versuchen, schlimmeres als ein "Nein" kann man ja nicht zu hören bekommen - Und wenn dann mach ich halt weiter mit den Vereinswaffen, die sind auch ganz gut :)

Danke an alle :)

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Anscheinwaffen? Klingt nach einer Geschichte vor 2003. Dann ist's möglicherweise ohnehin verjährt. Und wenn dann noch unter 60 TS, dürfte das nicht mehr relevant sein. Dennoch liegt viel im Ermessensspielraum des SB. Ich würde auch zum Test einen KWS beantragen und mal abwarten was da raus kommt.

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Es war eine "Anzeige wegen illegalem Waffenbesitz"

Hmm, Verstoß gegen WaffG wiegt immer besonders schwer und eröffnet der Genehmigungsbehörde auch die Möglichkeit, einen Fall der Unzuverlässigkeit kraft Gesetzes nach § 5 Abs. 1 WaffG zu sehen. Das kann also durchaus heikel werden, auch wenn die Verurteilung unter 60 Tagessätzen war.

Verjährt ist da übrigens gar nix, denn bei der Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen gilt die "5-Jahres-Frist" nicht und alles ab Jugendsünde kann für die Beurteilung herangezogen werden.

Ein zurückgezogener KWS-Antrag kann maximal mit 37,50 (75 % der ansonsten zu erhebenden Gebühr von 50,- Euro) verrechnet werden. Im Normalfall (nicht gerade eine ganz dicke Strafakte zum durchwälzen) sollte der Aufwand der Behörde mit ca. 50%, also 25,- Euro abgegolten sein. Beim zurückgezogenen WBK-Antrag kommste damit nicht annähernd hin.

Wenn Du ein Vorgespräch ohne Antrag suchst, wird man von Dir erwarten, dass Du erst mal einen Antrag stellst und erst nach Einsichtnahme in die Strafakte im Einzelfall entschieden werden wird bzw. dass eine pauschale Aussage ins blaue hinein nicht möglich ist.

In Deinem Fall wäre vorab ein KWS-Antrag also wohl anzuraten. Wenn alles klappt, kriegst Du danach auch rasch die WBK (Sachkundezeugnis + Bedürfnisbescheinigung vorlegen und mit WBK einkaufen gehen).

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So scharf bin ich auf eine eigene Waffe nicht, es geht mir eher darum dass die Leihwaffengeschichte einfach zu teuer mit der zeit wird, und sich eine WBK für mich schon nach einem Jahr sicher als Lohnend erweisen würde!

Ja, die Geschichte war kurz vor 2003. Jetzt kannst den kram bei eGun für 12€ erwerben, und ich krieg deshalb evtl. nichtmal nen Kleinen Waffenschein... *schauder*

Naja, mal schaun was heute da rauskommt, den Antrag hol ich auf alle Fälle ab, mal sehen wenn ich ihn einreiche. in 4 bis 5 Monaten müsste die 5 jahresfrist eh abgelaufen sein, wenn in diesem Fall gültig.... Edit: OK, verjährung gibts hier keine.

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So scharf bin ich auf eine eigene Waffe nicht, es geht mir eher darum dass die Leihwaffengeschichte einfach zu teuer mit der zeit wird, und sich eine WBK für mich schon nach einem Jahr sicher als Lohnend erweisen würde!

Wer nimmt den eine Leihwaffengebühr? Ist zumindest bei uns völlig unüblich. Eine Ersparnis mit eigenen Waffen ergibt sich eigentlich nur im erlaubten Masseneinkauf von Munition. Dann muss man nicht Schachtelweise teuer auf dem Stand kaufen. Aber wenn man die Gebühren, Waffensachkunde, Waffenschrank und letztlich die Waffe selbst rechnet, läuft ein finanzieller Spargedanke in Leere.

Ja, die Geschichte war kurz vor 2003. Jetzt kannst den kram bei eGun für 12€ erwerben, und ich krieg deshalb evtl. nichtmal nen Kleinen Waffenschein... *schauder*

Link oder eGun-Nummer bitte.

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Ich habe ein einwandfreies Führungszeunis, dies wäre noch zu erwähnen. Ich persönlich GLAUBE nach viel rumlesen, dass eine Ablehnung im Falle eines "schmutzigen" Führungszeugnisses sicher ist. Naja, es gibt nur einen Weg es rauszufinden, ich halte euch auf dem laufenden sollte ich den Antrag gleich abgeben.

Zum Spargedanken: 80 Cent der Schuss .308 oder 37,50€ für eine Schachtel mit 50 Schuss .45 ACP (Hab bei Frankonia nachgesehn, ist dort die billigste zu erwerbende Munition) incl. Leihwaffe und Standgebühr ist einfach ein bisschen zu viel, bedenkt man dass ich mir die Waffe nicht eigens einstellen kann, sie mir nicht optimal liegt und die Ergebnisse dementsprechend sind...(Ja, Schützenstreuung ist hier auch ein mir bekanntes Zauberwort^^)

"Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):

Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,

erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 (2)5 BZRG),

erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach (§ 35 BtmG) zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 (2)6 BZRG erfüllt sind"

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Du brauchst kein Führungszeugnis.

Du brauchst eine Bescheinigung Deiner Unbedenklichkeit.

Das geht viel tiefer.

Wenn Du einmal 60 Tagessätze oder zweimal weniger oder einmal weniger im Zusammenhang mit Waffen bekommen hast, wird's eng für Dich...

Die 90 aus dem Führungszeugnis kannst Du glatt vergessen.

Heinrich

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Zum Spargedanken: 80 Cent der Schuss .308 oder 37,50€ für eine Schachtel mit 50 Schuss .45 ACP...

Wenn es um Munitionspreise geht, musst Du Wiederlader werden. Das kannst Du unabhängig eigener Waffen, sofern der Besitzer der Waffen erlaubt, mit Deiner wieder geladenen Munition zu schießen.

Wenn man billige Komponenten wählt, kann man 45 ACP für unter 8 € pro Schachtel wiederladen. Gesammelte Hülsen vorausgesetzt. Billige Komponenten schießen nicht zwangsläufig schlecht. Sorgfältige Arbeit ist da wichtig.

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Mit dem Gedanken schon gespielt, allerdings wird mir der verein das nicht gestatten.

Klar ist mir bewusst dass die Behörden viel tieferen Einblick haben, allerdings habe ich mir gedacht villeicht nehmen die das Führungszeugnis als Maßstab - wenn da nichts drinsteht und sonst nichts extravagantes angestellt wurde.

Nun gut, ich werde jetzt mit den Behörden in Kontakt treten und sehen wieviel information ich im Vorfeld entlocken kann, ansonsten stell ich den Antrag oder gedulde mich noch ein halbes Jahr um ein bisschen Gras über die Sache wachsen zu lassen (Auch wenn behörden noch in 10 Jahren darüber bescheid wissen)

Vielen Dank für eure Hilfe, es ging mir jetzt grundsätzlich darum ob der Kleine Waffenschein von der Überprüfung ebenbürtig ist mit einer WBK :)

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Ich habe ein einwandfreies Führungszeunis

Deine Waffenbehörde holt eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR und dem Erziehungsregister (sogenannte T-Auskunft) ein. Wenn in Deiner beschränkten Auskunft nix drinsteht, hat das also auch nix zu sagen.

Wenn es um Munitionspreise geht, musst Du Wiederlader werden.

Der muss aber auch zuverlässig sein. :ninja:

Mit dem Gedanken schon gespielt, allerdings wird mir der verein das nicht gestatten.

Klar ist mir bewusst dass die Behörden viel tieferen Einblick haben, allerdings habe ich mir gedacht villeicht nehmen die das Führungszeugnis als Maßstab - wenn da nichts drinsteht und sonst nichts extravagantes angestellt wurde.

Hm, also bei mir nährt sich immer mehr der Verdacht, dass bei Dir noch mehr im BZR steht... :huh:

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Nene, hat nichts mit dem BZR zu tun - da steht auch nicht mehr drin. Ich meine dass bei dem Verein klar und deutlich ein Zettel aushängt "Leihwaffen dürfen AUSSCHLIESSLICH nur mit Munition vom Verein geschossen werden" - oder so in der Art. Mit eigens geladener Munition wirst da, so glaub ich, schon zweimal nicht schießen dürfen.

Ich gehe nach Sindelfingen, da die Vereine im Umkreis sonst nicht wirklich brauchbare Leihwaffen haben.

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Mit selbst gegossenen Pillen bin ich unter 2 €, da nur noch Pulver und ZH anfällt.

...und Du die Arbeitszeit nicht rechnest. Da es Hobby ist und man Spaß und Entspannung dabei haben kann, ist es vertretbar und Dir natürlich gegönnt.

Wenn man aber....

Stephan

PS: Bin selbst Wiederlader und gieße meine Murmeln zum Teil auch selbst.

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