Zum Inhalt springen
IGNORED

KW Kontingent mal anders !- wie läuft das beim DSB in Niedersachsen?


Neunkommadrei

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nun ich habe als Jäger 2 KW in 9mm. Seit 10 Jahren bin ich zusätzlich im DSB und schieße mit meiner Sig halt nur 9mm -möchte aber in .45ACP Gebrauchspistole an den Start.

In meinem Verein weiß keiner das ich Jäger bin. Ich möchte hier einmal eine neutrale Meinung dazu einholen - odereinen Tipp um die 3.KW in 45 ACP vernünftig vorzubereiten.

Was wird aktuell von den Behörden verlangt in Niedersachsen - ein Detailierter Trainingsnachweis oder reicht auch die Bestätigung vom Verein : hat regelmäßig am Training teilgenommen ? Bin ich verpflichtet meine vorhandenen Waffen anzugeben beim DSB ( Bedürfniss NICHT über DSB !)

Muss ich ein Schießbuch führen ?Muss der Verein ein Schießbuch führen ?

Was verlangt die Behörde von mir - muss ich bei dier 3KW die Teilnahme an Wettkämpfen nachweisen ? Ist ja eigentlich blöd da ich ja bisher gar keine KW über den DSB habe !

Was meint Ihr ?

Geschrieben

Jagdliche Waffen zählen nicht zum Sportschützen Kontingent.

Findet sich in der WaffVwV:

Für die Frage, ob der Schießsportverband eine Bedürfnisbescheinigung nach § 14 Absatz 2 (innerhalb des Grundkontingents) ausstellen kann oder nach § 14 Absatz 3 (über das Grundkontingent hinaus) ausstellen muss, ist die Zahl der in der Grünen WBK für das Bedürfnis „Schießsport“ bereits eingetragenen Waffen entscheidend.

Du brauchst regelmäßiges Training mit erlaubnispflichtigen Waffen über 1 Jahr das heißt 12 regelmäßige Termine oder 18 unregelmäßige.

Nach § 14 Abs 2 WaffG.

Geschrieben

Hallo,

deine beiden Waffen zählen als Kurzwaffen für den Fangschuß. Soll heißen du hast als Sportschütze noch keine Waffe. Du mußt in den letzten 12 Monaten dein Training nachweißen. Einen Antrag beim Verband für deine 1 Waffe als Sportschütze im Kaliber 45 ACP stellen.

gruß

Geschrieben
Hallo,

deine beiden Waffen zählen als Kurzwaffen für den Fangschuß. Soll heißen du hast als Sportschütze noch keine Waffe. Du mußt in den letzten 12 Monaten dein Training nachweißen. Einen Antrag beim Verband für deine 1 Waffe als Sportschütze im Kaliber 45 ACP stellen.

gruß

Dankesehr das hört sich Klasse An !

Geschrieben
Dankesehr das hört sich Klasse An !
Da das Bedürfnis heute Besitz- und nicht mehr nur Zugangsvoraussetzung ist kann es sein, dass die Behörde einen Bedürfnisnachweis für die beiden anderen Kurzwaffen verlangt.
Geschrieben

Das Bedürfnis für 2 Kurzwaffen hat er ja als Jäger.

Bin in einer ähnlichen Situation und mein Vereinsvorsitzender meinte, dass es kein Problem sei, wenn ich ne Kurzwaffe als Sportschütze beantrage. Die 2 bereits vorhandenen KW sind ja auf Jagdschein.

Geschrieben
...der dann mit Vorlage des Jagdscheins erwiesen ist.

Nein ist er eben nicht, wenn eine dritte KW besessen bzw. beantragt wird.

Es gibt kein Kontingent für Jäger, es gibt nur keine Bedürfnisprüfung für Jahresjagdscheininhaber die nicht mehr als zwei Kurzwaffen besitzen. Ab der dritten KW ist für die dritte und jede bereits im Besitz befindliche KW das Einzelbedürfnis nachzuweisen. siehe Verwaltungsvorschrift

Geschrieben
Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz einer dritten oder weiteren Kurzwaffe ist jedoch nur dann anzuerkennen, wenn der Antragsteller insofern nachgewiesen hat, dass er sowohl die bereits vorhandenen Kurzwaffen als auch die nunmehr beantragte weitere Kurzwaffe konkret zur Jagdausübung einschließlich des jagdlichen Schießens benötigt, ihm also insbesondere auch der Verzicht auf eine bereits in seinem Bestand befindliche Kurzwaffe nicht zuzumuten ist.

Sagt die Verwaltungsvorschrift, dieser Nachweis ist für eine Sportwaffe als 3. Waffe nie zu erbringen.

Geschrieben
Sagt die Verwaltungsvorschrift, dieser Nachweis ist für eine Sportwaffe als 3. Waffe nie zu erbringen.
:confused:

Was meinst du?

Geschrieben
Nein ist er eben nicht, wenn eine dritte KW besessen bzw. beantragt wird.

Wenn er eine weitere Waffe als Jäger erwerben wollte, dann wäre das so!

Die neue Waffe wird von ihm aber als Sportwaffe beantragt, das ist was anderes.

Zumindest theoretisch...

Geschrieben
Was meinst du?

Du hast gesagt er muss das Einzelbedürfnis für alle 3 Waffen belegen.

Er will die 3. Waffe als Sportwaffe erwerben, wie soll er dann nachweisen dass er die "weitere Kurzwaffe konkret zur Jagdausübung einschließlich des jagdlichen Schießens benötigt".

Das geht nicht.

Daraus kann man jetzt zwei Folgerungen ableiten.

1. das bezieht sich nur auf die dritte Jagdliche Waffe.

2. Jäger dürfen keine Sportwaffen besitzen

Geschrieben
2. Jäger dürfen keine Sportwaffen besitzen

In dem Fall ist er ja Sportschütze, also Erste Waffe. Sofern er Mitglied in einem Verein ist (isser siehe oben).

Theoretisch sollte es, als Sportschütze, kein Problem sein zwei Revolver (.357 und .44 Mag.) und zwei Pistolen (9 mm und 45 ACP) zu erwerben.

Man hat für alle 4 ein Bedürfnis, siehe SpO 2.5..... (DSB)

Ich kenn einige die mind. 3 ohne irgendwelche Probleme bekommen haben.

Ist vielleicht auch LV äbhängig.

Gruß

Hegges

Geschrieben
Du hast gesagt er muss das Einzelbedürfnis für alle 3 Waffen belegen.

Er will die 3. Waffe als Sportwaffe erwerben, wie soll er dann nachweisen dass er die "weitere Kurzwaffe konkret zur Jagdausübung einschließlich des jagdlichen Schießens benötigt".

Das geht nicht.

Daraus kann man jetzt zwei Folgerungen ableiten.

1. das bezieht sich nur auf die dritte Jagdliche Waffe.

2. Jäger dürfen keine Sportwaffen besitzen

Bei Jahresjagdscheininhabern entfällt die Bedürfnisprüfung wenn sie nicht mehr als zwei Kurzwaffen besitzen. Ob sie diese Waffen als Jäger, Sportschütze, Erbe oder durch Nachweis eines Einzelbedürfnisses erworben haben ist egal, da wird nicht unterschieden.

Ab der Dritten Kurzwaffe gilt dies (Wegfall der Bedürfnisprüfung) nicht mehr und es ist für jede - also auch die erste und zweite KW - ein Einzelbedürfnis nachzuweisen. So ergibt es sich aus dem Gesetz und so erklärt es nun die Verwaltungsvorschrift den Sachbearbeitern. Fälle in denen der SB anders (günstiger oder strenger) gehandelt hat, sind hinreichend bekannt und begründen nichts.

Will der TS eine dritte KW in .45 ACP wegen seines Bedürfnisses als Sportschütze und verfährt der SB nach o.a. Regelung, so wird er einen Bedürfnisnachweis für die beiden 9 mm Pistolen verlangen. Dabei ist auch darzulegen, warum die beantragte dritte KW nicht eine der beiden vorhandenen ersetzen kann.

Geschrieben

@ Godix, die verschiedenen Bedürfnissarten kann man nicht zusammen in einen Topf schmeißen!

Bedürfnis Jagd, darüber kann man ohne weitere Prüfung bis zu zwei Kurzwaffen erwerben!

Bedürfnis Sportschießen, darüber kann man (mit Verbandsbescheinigung) auch ohne Wettkampfnachweise bis zu zwei Kurzwaffen erwerben.

Beides hat NICHTS miteinander zu tun und die Waffen der einen Erwerbsart werden auf andere nicht angerechnet!

Sollen auf eine der Bedürfnisarten weitere Waffen erworben werden, gibt es eine weitere Prüfung entweder durch den Sportschützenverband (durch Wettkampfnachweise) oder (bei Jägern) z.B. durch die Glaubhaftmachung des Bedürfnisses einer weiteren Waffe, das kann u.U. auch über die Jägerschaft erfolgen.

Geschrieben
Will der TS eine dritte KW in .45 ACP wegen seines Bedürfnisses als Sportschütze und verfährt der SB nach o.a. Regelung, so wird er einen Bedürfnisnachweis für die beiden 9 mm Pistolen verlangen. Dabei ist auch darzulegen, warum die beantragte dritte KW nicht eine der beiden vorhandenen ersetzen kann.

Ganz einfach - die Disziplin :-) Kal > 9mm und für die weiter 9mm einfach an die beiden 9mm nen Gewicht dran.

Geschrieben
[...]

Beides hat NICHTS miteinander zu tun und die Waffen der einen Erwerbsart werden auf andere nicht angerechnet![...]

IIRC hat Scholzen auch mal so oder ähnlich argumentiert und beim Bundesverwaltungsgericht eine Bauchlandung gemacht. (Aufsatz in DWJ !?)

Leute ihr glaubt was ihr wollt und die Behörde macht was sie will. Dem TS ist nur zu raten nicht in Vorfreude und im festen Glauben an einige Postings hier eine Waffe zu bestellen, sondern erst die Klärung mit der zuständigen Behörde herbeizuführen.

@Power-D und warum kann er die 9 mm oder die .45 ACP nicht auf der Jagd einsetzen?

Sucht euch die alten Threads über den Besitzer eines Vorderladerrevolvers und den Rechtsstreit dazu. Vielleicht lernt ihr was darauß.

Geschrieben
@Power-D und warum er die 9 mm oder die .45 ACP nicht auf der Jagd einsetzen?

? Die 2 x 9mm sind für die Jagd. Ok.

Jetzt möchte er sportlich die Disziplin (Beispiel BDS 1102) schießen. Hat er eine Waffe? Nein. Die Beh. kann doch nicht noch die Disziplin vorschreiben. Für die 9 mm gibt es auch andere. Jetzt noch die Diszi. 1108 für einen Revolver 357. Dann 6 Monate warten und Wettkampf dann Revolver 44er.

So stelle ich mir das in meinem Kopf vor. Bin auch Jäger und habe eine 45er und Revolver 357. Die 12 Monate sind bei mir 1 VJ 2013 rum.

Geschrieben

Was ist denn wenn er jagdlich eine .454 und eine DE.50 oder nen 2,5" Snubbie oder irgendetwas anderes was auf nicht auf der SpO auftaucht hat und nun beim DSB mitschießen will?

Pech gehabt?

Sportliche gepimpte Waffen sind ebenso manches Mal schlecht für die Jagd verwendbar (z.B. geringes Abzugsgewicht, sperrige Visierungen, anatomischer Griff, lange Bauform usw...)

Geschrieben

@ Godix

Guckst Du Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz(WaffVwV)

Die Überprüfung der Voraussetzungen liegt zunächst in der

Verantwortung der Schießsportverbände. Für die Frage, ob der

Schießsportverband eine Bedürfnisbescheinigung nach § 14

Absatz 2 (innerhalb des Grundkontingents) ausstellen kann

oder nach § 14 Absatz 3 (über das Grundkontingent hinaus)

ausstellen muss, ist die Zahl der in der Grünen WBK für das

Bedürfnis „Schießsport“ bereits eingetragenen Waffen entscheidend.

Die Beurteilung des Verbands beruht dabei in der

Regel nur auf den ihm vorliegenden schießsportlichen Bedürfnisbescheinigungen.

Geschrieben

Das "Kontingent" für Sportschützen und die Befreiung vom Nachweis für Jäger in Bezug auf bis zu 2 KW sollte man mMn nicht miteinander vermischen. Insofern erscheint mir der Post von @hailey ganz oben (Beitrag2) schon relativ aussagekräftig.

Man kann nicht einen Sportschützen nur deshalb schlechter stellen (höhere Auflagen) weil er gleichzeitig auch Jäger ist, oder ? Vor allem verbietet sich eine Doppelbetrachtung also etwas wie:

- Nachweis der Notwendigkeit einer weiteren Kurzwaffe wie beim Jagdschein

- Nachweis der Notwendigkeit und Eignung der Waffe für eine "weitere" Disziplin im Sinne des 14.3

gleichzeitig.

Die Frage war ja nach dem Vorgehen gestellt worden, wie denn der DSB-NS (NSSB ?) sowas sieht. Wer viel fragt, kriegt viele Antworten. Ich würde an der Stelle des TE einfach einen Antrag für die Erteilung einer Verbandsbescheinigung stellen. Wie bei der ersten KW eines neuen Sportschützen.

Der Behörde legen wir dann einfach die Verbandsbescheinigung vor und bitten um die Erteilung eines Voreintrags.

Interessant wären von Behördenseiten in diesem Themenkomplex nur solche Auflagen wie: "Diese WBK gilt nur für Sportwaffen, die hier eingetragenen Waffen dürfen durch den Inhaber nicht zu Zwecken außerhalb des Bedürfnisgrunds Sportschießen und im Zusammenhang damit genutzt werden" Oder eben reziprokes Zeugs zum JS.

Das wäre nach meiner Meinung auch unbegründet, weil ja der TE, wie andere auch, beide Bedürfnisse, Jagd & Sport, in sich vereinigt, und die Waffen in seinem Besitz logischerweise nicht durch den Erwerbsgrund "gefärbt" sind.

Geschrieben
Was ist denn wenn er jagdlich eine .454 und eine DE.50 oder nen 2,5" Snubbie oder irgendetwas anderes was auf nicht auf der SpO auftaucht hat und nun beim DSB mitschießen will?[...]
Dann geht er zum DSb, erklärt was er schießen will, dass er dafür keine Waffe hat und bittet um eine Bedürfnisbescheinigung.

Damit läuft er zur Behörde.

Die Behörde sagt O.K. Pistole für den Sport Bedürfnisbescheinigung O.K.. Jetzt bist du aber Jäger mit mehr als zwei Kurzwaffen, die Befreiung vom Bedürfnisnachweis entfällt hiermit, also weiße mir bitte nach, dass du auch für die beiden als Jäger erworbenen Kurzwaffen (noch) ein Bedürfnis hast.

Geschrieben
Die Behörde sagt O.K. Pistole für den Sport Bedürfnisbescheinigung O.K.. Jetzt bist du aber Jäger mit mehr als zwei Kurzwaffen, die Befreiung vom Bedürfnisnachweis entfällt hiermit, also weiße mir bitte nach, dass du auch für die beiden als Jäger erworbenen Kurzwaffen (noch) ein Bedürfnis hast.

Ganz einfach:

Er ist Jäger mit zwei Jagd(kurz)waffen, das Bedürfnis wird vom gelösten Jagdschein gedeckt!

Und er ist Sportschütze mit einer Kurzwaffe, den Bedürfnisnachweis darüber erhält er vom DSB!

Warum sollte sein Bedürfnis der zwei Jagd(kurz)waffen erlischen nur weil er zusätzlich Sportschütze ist...?!?

Ich weiß nicht was daran so schwer zu verstehen ist!?

Geschrieben
[...]

Warum sollte sein Bedürfnis der zwei Jagd(kurz)waffen erlischen nur weil er zusätzlich Sportschütze ist...?!?

Ich weiß nicht was daran so schwer zu verstehen ist!?

Es erlischt nichts. Das Bedürfnis ist nie geprüft worden, es wurde unterstellt. Ab der dritten KW im Besitz des gleichen Jägers wird das Bedürfnis nicht mehr unterstellt sondern für alle Kurzwaffen geprüft und das geschieht weil es das Gesetz so vorsieht. Ich weiß nicht was daran so schwer zu verstehen ist!?

Wenn irgendwo gelehrt wird ein Jäger hat ein Bedürfnis für zwei KW, so ist das falsch. Es wird nur unterstellt das er es hat. Genausowenig gibt es ein Jägerkontingent, davon wird zwar häufig geredet aber es steht nicht im Gesetz. Lies einfach mal den § 13 WaffG Absätze 1 und 2.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.