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IGNORED

KW Kontingent mal anders !- wie läuft das beim DSB in Niedersachsen?


Neunkommadrei

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Ich sehe es wie Godix. Allerdings ist der zu erbringende Bedürfnisnachweis denkbar einfach: Jagdzwecke. Der Nachweis des Bedürfnisses ist ja nicht an den Nachweis von "Jagdterminen" gekoppelt analog zu den Sportschützen.

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Ich sehe es wie Godix. Allerdings ist der zu erbringende Bedürfnisnachweis denkbar einfach: Jagdzwecke. Der Nachweis des Bedürfnisses ist ja nicht an den Nachweis von "Jagdterminen" gekoppelt analog zu den Sportschützen.
Ist nicht so einfach vor allem wenn man zwei Pistolen in 9 mm (Para?) hat. Und "Jagdzwecke reicht nicht. Man muss schon genauer darlegen welcher Jagdzweck. Ich hab's hinter mir. ;)
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Da können Sie prüfen so viel sie wollen, das Bedürfnis ist der Jagdschein.

Die ersten beiden Jagd(kurz)waffen werden nur dann geprüft wenn er eine weitere Kurzwaffe zu Jagdzwecken erwerben will, das ist aber etwas völlig anders als der Erwerb als Sportschütze, wie in diesem Fall!

Nun ein fiktives Beispiel :

Auf JJSchein Bedürfniss eine 45er und ne MKE 9mm ( Ausschluß vom Schießsport)

Und jetzt will er eine 9mm Sig Sauer für Gebrauchspistole cal45 im DSB !

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Ist nicht so einfach vor allem wenn man zwei Pistolen in 9 mm (Para?) hat. Und "Jagdzwecke reicht nicht. Man muss schon genauer darlegen welcher Jagdzweck. Ich hab's hinter mir. ;)

Interessant. Was wurde denn bei Dir als Bedürfnisnachweis gefordert/(nicht) anerkannt? Jagdschutz, jagdsportliches Schießen, etc....?

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Nun ein fiktives Beispiel :

Wem glaubst Du ? @Godix oder @Olli ? Und wie willst Du dem Verband erklären, daß Du in .45 Schießen willst, mit einer 9mm ?

Godix: Dritte Waffe, Prüfung ist fällig

Olli: dritte Waffe, kein Problem, weil 2 auf JS und 1. KW Sportschütze somit im Kontingent, Bescheinigung durch Verband nach 14.2

Ich sage: Versuch macht Klug...

1. NSSB um Bescheinigung bitten

2. Reaktion abwarten. Wenn Streß und Funktioner (vom Verein, OSM usw.) total wichtig, dann gibbet da vielleicht Streß, wenn normal: Schein kommt demnächst

3. Schein mit Antrag bei Behörde. Wenn Godix recht hat, dann sagt die Behörde: nun legen Sie mal dar warum sie die Waffen brauchen.

Kann alles nicht so schwierig sein, wie das die hauptamtlichen Bedenkenträger hier immer darlegen. Und selbst WENN...

Dann gibt man ausreichend Auskunft (das ist was Anderes als Logorhoe) und regelt das im Dialog. MEISTENS geht das.

@Godix: möchte mich @schiiter's Frage nach Deinen Erfahrungen anschließen.

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Man kann das Thema auch andersherum aufzäumen.

In den WaffVwV steht zum Thema "Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen

zu Jagdzwecken":

13.2 Bei Inhabern eines gültigen Jahresjagdscheines ... entfällt die Bedürfnisprüfung bei der

Erlaubniserteilung für den Erwerb und Besitz von ... bis zu zwei Kurzwaffen

sowie der zugehörigen Munition.

Diese Kurzwaffen müssen nicht für den Fangschuss ... zugelassen sein.

Ich denke mal, das ist unstrittig

Und weiter:

Ein Bedürfnis für weitere Kurzwaffen (z. B. für die Bau- und Fallenjagd, zur Abgabe von Fangschüssen, das jagdliche Übungsschießen) ist jeweils im Einzelfall glaubhaft zu machen; zur Glaubhaftmachung können auch Stellungnahmen des örtlichen

Kreisjägermeisters, des Jagdberaters, des Landesjagdverbandes oder einer sonstigen sachverständigen Stelle vorgelegt werden.

Und hier sind wir uns wohleinig, dass dieser Passus in diesem konkreten Fall nicht einschlägig ist.

Jetzt wird es spannend:

Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz einer dritten oder weiteren Kurzwaffe ist jedoch nur dann anzuerkennen, wenn der Antragsteller insofern nachgewiesen hat, dass er sowohl die bereits vorhandenen Kurzwaffen als auch die nunmehr beantragte

weitere Kurzwaffe konkret zur Jagdausübung einschließlich des jagdlichen Schießens benötigt, ihm also insbesondere auch der Verzicht auf eine bereits in seinem Bestand befindliche Kurzwaffe nicht zuzumuten ist.

Aus diesem Passus entnehme ich, dass der Nachweis des Bedürfnisses für alle drei Kurzwaffen nur im jagdlichen Kontext zu erfolgen hat.

Neunkommadrei möchte sie aber für die Sportausübung, also das sportliche Schiessen, erwerben.

Damit entfällt nach meiner Interpretation die erneute Bedürfnisprüfung für die beiden jagdlichen Kurzwaffen.

Mit dieser Argumentation (vor allem unter Hinweis auf §13 WaffG i.V.m. Ziffer 13.2 der WaffVwV) sollte Bewilligung der zusätzlichen Kurzwaffe nichts im Wege stehen.

Die Frage,ob er mit die Sportwaffe jagdlich und die Jagdwaffen schießsportlich nutzen darf, stelle ich hier lieber nicht.

Das ist nämlich das nächste Thema,über das sich lange und breit diskutieren lässt.

Hierzu gibt es aber schon jede Menge Threads :-)

Gruß

Michael

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[...]

@Godix: möchte mich @schiiter's Frage nach Deinen Erfahrungen anschließen.

Tut mir leid, Details werde ich nicht posten.

Im Prinzip war es ein selbst erstelltes Schriftstück in dem dargelegt wurde wofür die KW konkret benötigt werden und warum keine davon die andere ersetzen kann. Soweit es um technische Details ging, konnte ich allgemein zugängliche Quellen z.B. Kataloge und Datenblätter zitieren und auf sie verweisen.

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Tut mir leid, Details werde ich nicht posten.

Im Prinzip war es ein selbst erstelltes Schriftstück

Die Lösung hört sich gut an.

Was mir nicht eingängig ist, war das Verlangen Deiner zuständigen Jägerverwaltungsbehörde oder Waffenerlaubnisaussteller. Anders gefragt: Wie kamen die auf das dünne Brett ? bzw. wie haben Sie ihre Schikane begründet ?

Darauf bezog sich die Anfrage, was wurde da als fadenscheinige Begründung angeführt ?

Nur zur Erläuterung meiner Frage, Dein Recht auf Privatsphäre ist mir schon klar. :drinks: Aber falls Du doch Deinem Herzen einen Stoß geben kannst, würd's ja vielleicht auch dem Nächsten helfen.

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[...] Wie kamen die auf das dünne Brett ? bzw. wie haben Sie ihre Schikane begründet ?[...]
Ich empfand das Verlangen der Behörde weder als Schikane, noch als "dünnes Brett", sondern schlicht als richtige Anwendung des Gesetzes. Ein kurzes Gespräch, ein Schriftstück und das Thema war erledigt.
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