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IGNORED

60-Tagessätze-Grenze bei fahrlässiger Körperverletzung/Tötung


-Rick-

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

im zusammenhang mit den immer wieder genannten 60 TAGESSÄTZEN möchte ich einmal folgendes thematisieren, vielleicht hat schon mal einer darüber nachgedacht:

Dieses Maß spielt doch nach dem Gesetzeswortlaut, § 5 II Nr. 1, nur eine Rolle bei vorsätzlichen Straftaten sowie fahrlässien Straftaten im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition, explosionsgefährlichen Stoffen sowie gemeingefährlichen Straftaten, außerdem bei Straftaten gegen das Waffengesetz usw.

Darunter fallen natürlich die meisten Straftaten, etwa auch Fahrerflucht, Verstöße gegen das Weingesetz, und was man nicht schon alles gehört hat.

Fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung jedoch wären beispielsweise an dieser Regelung nicht zu messen, auch wenn dafür eine höhere Strafe als 60 Tagessätze verhängt würde - oder übersehe ich da etwas?!

Geschrieben

...und wie fast immer, wird es in solchen Fällen auf den konkreten Einzelfall und den zuständigen Sachbearbeiter beim Amt ankommen!

Ein generelles "geht" oder "geht nicht" wird man so nicht sagen können...

Geschrieben

Ab 60 Tagessätze stanzen sie dir deine WBK!

Egal was du verbockt hast.Ist halt so.

Woher ich das weiss? Als ich meine Sachkunde und meinen Schießleiterschein gemacht habe hat sich der Leiter dieser Kurse als Polizist vorgestellt.

Und drei mal dürft ihr Raten von welcher Abteilung er der Chef bei seiner Dienstelle ist!

Er hat uns sehr deutlich erklärt wie schnell man seine WBK los ist auch wenn man 60 Tagessätze strafe zahlen muss wegen Steuerhinterziehung.Der Steuersünder hat natürlich dagegen geklagt und ist zum Prozess mit zwei Anwälten erschienen hat alles nichts genützt.

Geschrieben

Steuerhinterziehung ist ja auch eine vorsätzliche Straftat im Sinne des obigen Absatzes!

Es sollte nur jedem klar sein daß die an Recht und Gesetz gebunden sind und nichts machen können was nicht verhältnismäßig und vom Gesetz gedeckt ist, jedenfalls ist das meine idealistische Einstellung, auch wenn die Gerichte im Extremfall oft einen weiten Ansichts- oder Interpretationsspielraum haben.

Geschrieben
Ab 60 Tagessätze stanzen sie dir deine WBK!

Egal was du verbockt hast.Ist halt so.

(in der Regel). Zu prüfen ist in diesen Fällen, ob im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die den Betroffenen trotz der begangenen Verfehlungen "in einem milden Licht" erscheinen lassen. Hierzu ist eine sogenannte Zukunftsprognose zu erstellen, die hin und wieder auch mal positiv ausfallen kann.

Durch die genannten Beispiele fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung ohne Waffenbezug etc. kann keine Regelunzuverlässigkeit entstehen. Der Blick wird hierdurch jedoch auch die persönliche Eignung im Sinne von § 6 WaffG gelenkt und bei entsprechenden Tatsachen hierfür muss der Betroffene auf eigene Kosten ein amts- oder fachärtzliches Gutachten beibringen.

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