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IGNORED

Wechselsystem ohne Munitionserwerb


Hägar

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Geschrieben

Nachdem ich ein anständiger Bürger bin (es gibt Leute, die das bestätigen können :eclipsee_gold_cup: ) war ich heute auf der Waffenbehörde um mein Wechselsytem Kal. .22 LR für meine Tanfoglio eintragen zu lassen. Dazu möchte ich noch bemerken, daß mir der Eintrag im Jahr 2003 verwehrt wurde, als ich die Waffe incl. Wechselsystem eintragen lassen wollte.

Der Munitionserwerb für das Wechselsystem wurde mir verweigert. Auf meine Frage, womit ich dann schießen soll, erhielt ich die Antwort: Entweder kaufen Sie am Schießstand Munition für den sofortigen Verbrauch, natürlich ohne irgendwelche Reste mit nach Hause zu nehmen, oder stellen Sie beim Dachverband einen Antrag auf Munition dieses Kalibers.

Zu Bemerken wäre noch, daß ich eine Langwaffe in diesem Kaliber habe, die Munitionsversorgung ist also im Moment gesichert. Aber diese Langwaffe kann ich niemals verkaufen, sonst siehe oben.

War diese Schikane vom "Gesetzgeber" so geplant oder wie soll ich das verstehen? Ausserdem weiß ich garnicht, ob der Dachverband für Munitionserwerb überhaupt zuständig ist.

Gruß Hägar (der schrecklich dumme)

Geschrieben

Abgesehen davon dass die in der WBK eingetragene MEB auch für die beschussrechtlich zugelassenen kleineren Kaliber gilt, sollte eine separate MEB bei Bedürfnis für entsprechende schießsportlliche Disziplin problemlos machbar sein.

Nochmal über den Verband ist ja wohl nur :gaga: KRANK.

Geschrieben
Abgesehen davon dass die in der WBK eingetragene MEB auch für die beschussrechtlich zugelassenen kleineren Kaliber gilt, sollte eine separate MEB bei Bedürfnis für entsprechende schießsportlliche Disziplin problemlos machbar sein.

Nochmal über den Verband ist ja wohl nur :gaga: KRANK.

Danke für die schnelle Antwort, gibts da irgendwo da draussen einen § wo man das nachlesen kann? Ich find nix.

Gruß Hägar

Geschrieben
gibts da irgendwo da draussen einen §

Irgendwo ist nur in mehreren Schritten zu erreichen:

WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Punkt 2.2

Dort ist klar, daß Du für den Erwerb Deines KK-WS keine Erlaubnis brauchst. Für den Besitz ist eine Eintragung notwendig! (Neu)

Der Erwerb von Munition für ein WS ist normalerweise selbstverständlich. Du musst nur den Antrag auf die Eintragung der MEE stellen. Da der Erwerb des WS erlaubnisbefreit ist, sollte das kein Problem sein. Wenn sich aber der SB dort querstellt, läuft der übliche Film:

1.) mit Vorgesetztem reden, wenn erfolglos:

2.) schriftlicher Bescheid über Amsthandlung (Rechtsmittelbehelf) verlangen, wenn erfolglos:

3.) Klage beim Amtsgericht einreichen

BTW, wer bietet eine Verwaltungsrechtsschutzversicherung für Waffenrecht an, außer dem FWR ?

Geschrieben
Abgesehen davon dass die in der WBK eingetragene MEB auch für die beschussrechtlich zugelassenen kleineren Kaliber gilt, sollte eine separate MEB bei Bedürfnis für entsprechende schießsportlliche Disziplin problemlos machbar sein.

Eben, zumal die Waffeneinträge ohne passenden Mun-Erwerb eher die Ausnahme darstellen sollten.

Geschrieben
...

Der Munitionserwerb für das Wechselsystem wurde mir verweigert.

..

Zu Bemerken wäre noch, daß ich eine Langwaffe in diesem Kaliber habe, die Munitionsversorgung ist also im Moment gesichert. Aber diese Langwaffe kann ich niemals verkaufen..

Gruß Hägar (der schrecklich dumme)

Ging mir ziemlich genauso als ich mein WS eintragen ließ.

Wenn ich einen Stempel zur Munition Erwerbsberechtigung habe wolle, sollte ich einen Antrag mit Bescheinigung vom Verband stellen. Hab ich natürlich nicht gemacht. Es geht ja auch so da ich auch eine LW dieses Kalibers habe.

Paradox: Der gleiche SB hat mir kurze Zeit später nach einem formlosen Antrag für die Munitionserwerbsberechtigung meiner geerbten KW`s diesen anstandslos genehmigt.

Geschrieben

Auf jeden Fall ist dieser SB reif für die Birne des Monats. Für die Grundwaffe wurde doch bereits ein Bedürfnis nachgewiesen. Wenn diese zwischendurch mit einem anderen Lauf geschossen wird, der zudem noch erlaubnisfrei erworben werden kann, ändert sich daran doch nichts !

:gaga:

Geschrieben
BTW, wer bietet eine Verwaltungsrechtsschutzversicherung für Waffenrecht an, außer dem FWR ?

:ok: hola amigo Tyr13,

www.vdw-duesseldorf.de- ist im Mitgliedsbeitrag mit drin!!

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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