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IGNORED

Antikes Luftgewehr


Harry Callahan

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Geschrieben

Mein Schwiegervater hat beim Stöbern in irgendeinem Trödelladen ein uraltes Luftgewehr gekauft. Dies will er nun wieder schußfähig machen (lassen).

Meiner Meinung nach hat er spätestens dann das Problem, erst einmal die Energie messen zu lassen, die das Ding erreicht und hat ein massives Problem, wenn die Plempe über 7,5 Joule liegt.

Er meint, wenn die Waffe über 7,5 J liegt, kann er sie immer noch auf den Jagdschein seiner Frau eintragen lassen. IMHO hat er dann aber ein Problem zu erklären, wie er eine erlaubnispflichtige Waffe erworben hat.

Teilen die Waffenrechtsexperten hier meine Auffassung, dass er lieber die Finger weglassen sollte, von dem Teil, oder sehe ich alles nur viel zu verkrampft ?

Gruß

Harry

Geschrieben

Luftgewehre die vor 1970 gefertigt und in den handel kamen sind frei ab 18 Jahren, egal wie hoch die

Energie ist. Wäre nur vorteilhaft, wenn man aufgrund fehlendem F-Stempel das Alter belegen kann.

Svenni

Geschrieben

Luftgewehre die vor 1970 gefertigt und in den handel kamen sind frei ab 18 Jahren, egal wie hoch die

Energie ist. Wäre nur vorteilhaft, wenn man aufgrund fehlendem F-Stempel das Alter belegen kann.

Svenni

Dürfte kein Problem sein. So wie ich es verstanden habe, ist das Ding aus den 40ern oder 50ern. Danke !

Geschrieben

Na dann gut Schuss ! :s75:

Kleiner Nachtrag: nach herrschender Rechtsauffassung ist die nachträgliche Kennzeichnung gemäß § 24 Abs. 2 WaffG (F-Zeichen im Pentagon) bei den vor 1970 in den Handel gebrachten Druckluftgewehren nicht erforderlich.

Geschrieben

Na dann gut Schuss ! :s75:

Kleiner Nachtrag: nach herrschender Rechtsauffassung ist die nachträgliche Kennzeichnung gemäß § 24 Abs. 2 WaffG (F-Zeichen im Pentagon) bei den vor 1970 in den Handel gebrachten Druckluftgewehren nicht erforderlich.

Meiner Meinung nach ist die Rechtslage doch ganz klar.

Das F im Fünfeck bezeichnet Waffen die von der Schussernergie nicht über den Gesetzliche Grenzwert liegen und das Sie frei ab 18 Erwerbbar sind.

Hat eine Waffe dieses Fünfeck nicht muss Sie auf WBK eingetragen werden.

Geschrieben

Meiner Meinung nach ist die Rechtslage doch ganz klar.

Das F im Fünfeck bezeichnet Waffen die von der Schussernergie nicht über den Gesetzliche Grenzwert liegen und das Sie frei ab 18 Erwerbbar sind.

Hat eine Waffe dieses Fünfeck nicht muss Sie auf WBK eingetragen werden.

Hier greifen wie so oft die Ausnahmen, die aus den Anlagen zum Waffengesetz zu entnehmen sind. Eindeutig: vor 1.1.1970 hergestelltes Luftgewehr benötigt kein F im fünfeck und ist trotzdem frei ab 18 erhältlich.

Geschrieben

Zitat willi53

Hier greifen wie so oft die Ausnahmen,die aus den Anlagen zum Waffengesetz zu entnehmen sind.

Eindeutig: vor 1.1.1970 hergestelltes Luftgewehr benötigt kein F im fünfeck und ist trotzdem frei ab 18 erhältlich.

genau richtig.

mit Ausnahmen sind die von der Erlaubnisspflicht gemeint.

-Lunten und Funkenzündung(Steinschloß) - also auch mehrschüssig -Modell vor 1871

-Luftpumpen und dergleichen mit F

-alte Luftpumpen vor 1970/1.4.1991 Made in GDR

-Erschrecker mit PTB

-einschüssige mit Perkusionszündung - Modell vor 1871

-Zündnadelzündung - Modell vor 1871

Die Unwissenheit beruht auch auf der Verschachtelung der Gesetze - Verordnungen - Anlagen

Man muß wie der Steinzeitmensch in jeden Teil der Höhle nachschauen,

ob nicht noch ein Bär dort schläft.

ciao...Jens

Geschrieben

Eventuell sollte man auch noch erwähnen, das die 1970-Ausnahme sich nur auf den Erwerb und Besitz, nicht auf das Schießen Zuhause erstreckt. Da zählen dann (unabhängig vom F) wieder die 7,5J.

Da sollte man im Zweifel vorher mal nachmessen (lassen) eh es Ärger gibt.

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