Zum Inhalt springen
IGNORED

Präsentation zum neuen Waffengesetz - Kommentare?


Straight Shooter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@Straight Shooter und knigth:

So einfach wie Ihr euch den Erwerb vorstellt ist das leider nicht. blush.gif

Die Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) sagt dazu in Abschnitt 2 (waffenrechtliche Begriffe) Ziffer 1

"Im Sinne dieses Gesetzes erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt.

Du kannst in dem Jäger+Sportschützenfall die Gewalt darüber nicht erlangen, weil Du sie bereits hast.

So spricht auch das BGB bei der Leihe und dem Erwerb immer von der Personenmehrheit. So z.B. bei der Leihe und dem vertragsgemäßem Gebrauch in § 603 BGB und bei der Einigung und Übergaben an beweglichen Sachen in § 929 BGB. gaga.gif

Geschrieben

@Straight Shooter (war übrigens mal ne Lieblingsband von mir, als ich noch Teen war)

Super Arbeit!

Danke im Namen aller!

Das nicht alle Feinheiten bis zur letzten Faser enthalten sind ist zu verkraften. Ich wage zu behaupten, das der Mensch, der das richtig interpretieren kann nocht nicht geboren ist. Und der, der es gern auf seine Art interpretieren möchte, geht zum Glück bald in Rente.

Möge er zukünftig auf allen Verwaltungsschulen als schlechtes Beispiel genannt werden wink.gif

Geschrieben

....also wenn man es von der Seite betrachtet(ich meine die kurz bevorstehende Rente chrisgrinst.gif eines gewissen Herrn)dann ist es vielleicht nicht mal so ganz nachteilig, daß die VO nicht rechtzeitig zum 1.4. fertig wird rolleyes.gif

Lieber doch noch eine kurze Zeit Chaos - als eine von seinen Überzeugungen geprägte VO grin.gifgrin.gifgrin.gif

Ist vielleicht die eleganteste Lösung die dem Ministerium dazu eingefallen ist crying.gifcrying.gifcrying.gif

Mouche

PS : Möge er dem Vergessen anheimfallen.....

Geschrieben

Zum Thema "seinem": Auch ich gehe inzwischen eindeutig davon aus, dass das Bedürfnis des Leihenden gemeint ist.

Ansonsten wäre nämlich keine Rede von dessen Bedürfnis in diesem Paragraphen, was bedeuten könnte, dass der Leiher damit doch machen kann, was er will! Z.B. als Sportschütze mit der Jagdwaffe des befreundeten Jägers jagen gehen, und gerade das versucht das neue WaffG ja zu verhindern!

Ein Jäger darf jederzeit eine "Sportwaffe" leihen, um damit zu jagen, natürlich nur unter der Voraussetzung, dass diese Waffe vom Bundesjagdgesetz (heißt das so?) zugelassen wird.

Außer für die Fallenjagd taugt eine SpoPi wohl eher nicht! Und selbst dafür dürfte sie sich aus Sicherheitsgründen (Sicherung? und viel zu geringes Abzugsgewicht) nicht eignen.

Eine Jagdbüchse könnte aber schon zum Sportschießen taugen, eine Kurzwaffe eines Jägers für dessen Eigensicherung oder zur Nachsuche eignet sich mit Sicherheit für eine Disziplin der meisten Verbände.

Also: Für meine Begriffe ist klar das Bedürfnis des Leihenden, also dessen, der die Waffe in Besitz nimmt, gemeint.

Alles andere halte ich für weltfremd (und damit schon wieder für wahrscheinlich??? gaga.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gif)

Gruß, Ronald

Geschrieben

In Antwort auf:

So einfach wie Ihr euch den Erwerb vorstellt ist das leider nicht.


Die Ursprungsfrage war ja, ob es mögliche Fallstricke gibt, wenn Waffen, die zu Sportzwecken erworben wurden, für die Jagd eingesetzt werden bzw. umgekehrt.

Ich würde da einfach das WaffG systematisch auslegen: Wenn ein Sportschütze und Jäger von einem Sportschützen eine Waffe zu Jagdzwecken ausleihen darf, dann darf er auch seine eigene Waffe, die er zu Sportzwecken erworben hat, für die Jagd verwenden. Man stelle sich mal vor, es handele sich hier um die gleiche Waffe. Es ist ja nicht einzusehen, warum der Sportschütze und Jäger sein eigenes GOL Sniper nicht für die Jagd benutzen darf, dass seines Schützenkameraden schon.

Die Vorschriften der Jagdgesetze bleiben hiervon unberührt (und schließen das ja auch nicht aus).

bye knight

Geschrieben

Sodele, hier nochmal eine leicht geänderte Version der Präsentation. Auf den Folien selbst hat sich nichts Wesentliches verändert, dafür gibt's jetzt auch eine kommentierte Version mit einigen Hinweisen und Ergänzungen für den Vortragenden.

Anhang 1: Präsentation als PDF

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.