Jump to content
IGNORED

Deutsche Staatsbürgerschaft für WBK ?


Micha176

Recommended Posts

Brauch man die dt.Staatsbürgerschaft um eine WBK in der BRD zu bekommen.Ich frage für einen Bekannten der ist "EU-Ausländer" seit 18 Jahren in der BRD wohnhaft,schießt seit fast 10 Jahren mehr oder weniger erfolgreich Luftpistole in unserem Verein.Jetzt wollte er wissen ob er die dt.Staatsbürgerschaft annehmen muß um eine WBK zu bekommen.Sachkunde und andere Voraussetzungen sind jetzt mal außenvor.Denn es gibt ja auch Bürger in der BRD die eine WBK haben,aber eine andere Staatsbürgerschaft haben.

Vielen Dank für eure Bemühungen hier im Forum!Bitte Quellen zitieren wenn möglich!

Link to comment
Share on other sites

In Antwort auf:

§4 (2) WaffG(neu) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen KANN versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.


Im alten Waffengesetz war/ist es genauso geregelt.

Ein Jurist könnte hier noch seine Meinung zum "pflichtgemäßen Ermessen" der zuständigen Behörde i.V.m. diesem § posten...

Link to comment
Share on other sites

@ Holländer:

Adriaan, mit dem alten WaffG hatte ich unrecht, ob du mit den 2 Jahren (Durchführungsverordnung?) recht hast, kann ich nicht beurteilen:

§30 WaffG (alt) (3) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn der Antragsteller

1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder

2. nicht seit mindestens drei Jahren seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin hat.

Ich erinnere mich noch daran, daß ich die Wohnsitze der letzten 5 Jahre nachweisen mußte (obwohl ich Deutscher bin).

Link to comment
Share on other sites

Ich bin Däne und habe eine deutsche WBK.

Solange du die 3 Jahre hier verbracht hast und du denen klar machst, dass du nicht vorhast sofort wieder abzuhauen, spricht eigentlich nix dagegen dass du eine WBK beantragst und diese auch bekommst.

Soweit ich mich erinnere musste ich damals nur meineng egenwärtigen Wohnsitz nachweisen....

DVC

Andy

Link to comment
Share on other sites

Archived

This topic is now archived and is closed to further replies.

×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.