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IGNORED

Schießbücher für den Stand woher ?


walter

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Vielen Dank Christian für die Vorlagen. Sie sind für das Standbuch allerdings zu ausführlich. In der Standkladde stehen bei uns nur Datum, Standaufsicht, Name, Kaliberart (GK,KK,SP,VL) evtl. Betrag für Gastschützen oder Scheiben ggfls. Anlass des Schießens (Manschaftstraining/Wettkampf). Das wurde auch bei der letzten Standabnahme von unserer Waffenbehörde als ausreichend angesehen.

Walter

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Hallo Walter,

wie ist es denn mit selbermachen ?

(soll jetzt keine *Anmache* sein blush.gif)

Als excel-Tabelle kannst du dir doch jeden Wunsch hinsichtlich der Eintragungsmöglichkeiten realisieren.

Ausgedruckt auf 160-200 g Papier, gelocht und abgeheftet.

Anders machen wir es bei uns im Verein auch nicht... wink.gif

Gruss

Christian

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In Antwort auf:

Hallo Walter,

wie ist es denn mit selbermachen ?

(soll jetzt keine *Anmache* sein
blush.gif
)

Als excel-Tabelle kannst du dir doch jeden Wunsch hinsichtlich der Eintragungsmöglichkeiten realisieren.

Ausgedruckt auf 160-200 g Papier, gelocht und abgeheftet.

Anders machen wir es bei uns im Verein auch nicht...
wink.gif

Gruss

Christian


Ich fürchte da läufts drauf raus smirk.gif

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Bei dieser Problematik warne ich vor dem vorauseilendem Gehorsam. Es gibt bisher (auch nicht in dem Entwurf der WaffVWV einen Hinweis was in einem Benutzerbuch des Schießstandes eingetragen werden muß. Man muß hier eindeutig zwischen einer persönlichen Schießkladde(Schießleistungsnachweis und Erfolgskontrolle) und dem Standbuch unterscheiden. Wenn das Standbuch zu differenziert ist, kann es als "begründeter Verdacht" genutzt werden, dass der Schütze Meier möglicherweise gar nicht mehr ernsthaft dem Leistungssport nachgeht.

Denk mal darüber nach gaga.gif

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Moin Nitro,

In Antwort auf:

Man muß hier eindeutig zwischen einer persönlichen Schießkladde(Schießleistungsnachweis und Erfolgskontrolle) und dem Standbuch unterscheiden.


...auf jeden Fall richtig icon14.gif

...aber :

In Antwort auf:

Wenn das Standbuch zu differenziert ist, kann es als "begründeter Verdacht" genutzt werden, dass der Schütze Meier möglicherweise gar nicht mehr ernsthaft dem Leistungssport nachgeht.


das verstehe ich nicht ganz, hast du dafür eventuell eine gesetzliche Grundlage gefunden ?

Und, wieso überhaupt gleich *Leistungssport* ?? confused.gif

Damit würdest du jedem Anfänger die Chance auf ein nach seinen Möglichkeiten aufgebautes Training nehmen...

Meine (zugegebenermassen manchmal etwas einfältige grin.gif) Natur neigt eher mehr dazu, ein Standbuch als *Besuchs- oder Anwesenheitsnachweis* sowie als Nachweis einer funktionierenden Schießaufsicht zu definieren;

eher weniger als eine Möglichkeit der Selektion von *trainingsunwilligen Schützen* durch eine kontrollierende Behörde.

So viel Wissen über einzelne Vereinsmitglieder kann dieses Standbuch gar nicht speichern, um irgendwoher einen *begründeten Verdacht* zu liefern.

Wenn behördlicherseits ein Schütze auf seinen *Bedürfnis - Bestand* (was für ein Wort) hin überprüft werden soll, dann geht das m.E. doch wohl ausschliesslich über einen personenbezogen (sprich *eigenes Schießbuch*) Nachweis.

Wir führen bei uns eine Anwesenheitsliste auf dem Stand, in der sich jedes Mitglied ausschliesslich unter Nennung des Namens, des Datums und ob Lang- oder Kurzwaffe geschossen wurde, eintragen soll.

Alle weitergehenden Angaben obliegen den Mitgliedern in der Führung ihres persönlichen Schießbuches.

in diesem Sinne

Gruss

Christian

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Genau das ist meine Definition von Standbuch. icon14.gif

Wenn das Schießbuch zum Standbuch wird, weil zuviele Daten gefordert und eingetragen werden, kann man daraus den Trainingsumfang jedes einzelnen Schützen ableiten. Darüber hinaus liegt das Standbuch quasi öffentlich aus und kann von jedem Nutzer eingesehen werden. Ich bin deshalb genau deiner Meinung dass in das Standbuch nur die wichtigsten unverzichtbaren Daten gehören. Was das ist, darüber können wir nochmal reden. Das Standbuch soll nicht nur sondern es darf meines Erachten nicht zur EDV Anlage des Vereins hochgefahren werden, damit möglicherweise gleich der Munitionsverbrauch abgerechnet werden kann.

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@Nitro:

Genau meine Meinung, bloß nicht zuviel eintragen und auf keinen Fall einzelne Namen der Anwesenden. Bei uns steht auch nur die Gesamtanzahl der Schützen mit Datum und Uhrzeit

drauf. Denkt dran, daß Standbuch liegt öffentlich aus, leichter kann man es der Behörde nicht mehr machen.

Sobald einzelne Namen und Termine (Datum) differenziert ausgewiesen werden (warum und wie spärlich auch immer) kann die Behörde daraus ihre Schlüsse ziehen, sowie daß Bedürfnis in Frage stellen. Also nur dass allernötigste in ein derartiges Dokument ...

Unser neues Waff.-Gesetz zielt eindeutig auf dass temporäre Bedürfnis hin, hier ist größte Vorsicht geboten. Wenn die Behörde etwas wissen will, dann soll sie sich bei den einzelnen Schützen persönlich erkundigen. Diese sollten sich sodann nach der Rechtsgrundlage des Ersuchens erkundigen und aufgrund "fehlender Rechtsgrundlage" die Auskunft bis auf "Name + Anschrift" verweigern.

Bitte nicht schon wieder dasss Thema mit dem "vorauseilenden Gehorsam". Achtung, Achtung !!!

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