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IGNORED

Repetierflinten


Richard

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Geschrieben

Wie ich lesen konnte, kennt sich ja hier mancher im Waffenrecht gut aus. Daher meine Frage:

verboten sind ja nun Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff ohne Hinterschaft.

wie sieht es aber mit solch einer Waffe aus, wenn sie unter 60cm Länge als Kurzwaffe eingetragen ist - und damit keine Flinte (= Langwaffe), sondern als "Repetier-PISTOLE"??

Ein befreundeter Jurist antwortete mir auf diese Frage, dass es nicht auf die wort-wörtliche Übernahme des Gesetzestextes ankomme, sondern auf die INTENTION des Gesetzgebers - und damit sei diese Waffe auch als verboten anzusehen.

Gruß

Richard

Seht ihr das auch so?

Geschrieben

eine flinte ist immer eine langwaffe. kurzwaffen mit glattem lauf mag es zwar geben (auch wenn ich sowas nicht kenne), bei verboten ist es aber nur begrenzt möglich, sie durch auslegung (die auslegungsmethode mit dem sinn eines gesetzes bezeichnet man als teleologisch (teloirgendwas = griechisch für ziel)) zu erweitern.

die glattlauf-vorderschaftrepetierpistole ist nach dem waffengesetz jedenfalls nicht verboten.

Geschrieben

In Antwort auf:

Tröste Dich doch mit einer Selbstladeflinte, da bleibt der Pistolengriff erlaubt.


Wirklich? Das war mir gar nicht bewusst. Wenn's stimmt, ist wär ja mal wieder eine echte Glanzleistung der Juristen im BMI ...

Geschrieben

zur verteidigung derselben: das war keine juristische, sondern eine politische entscheidung. schon mal schwarzenegger mit einer selbstladeflinte gesehen? siehst du, die dinger sind ungefährlich!

Geschrieben

Hallo,

laut WaffG sind Vorderschaftrepetierflinten verboten, bei welchen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt wird; da hier nicht die Länge der Waffe, sondern deren Funktionsprinzip und Waffenart als Kriterien genannt werden (= Vorderschaftrepetierer + Flinte), zählt das Verbot natürlich sowohl für Flinten über als auch für solche unter 60 cm Gesamtlänge.

@Richard: Wie willst Du deinem Sachbearbeiter auf dem Amt plausibel machen, daß Du einen Voreintrag für eine "Repepetierpistole Kal. 12/76 Mag." brauchst (vor allem, für welche Disziplin)?

@Uli: Ich würde Flinten nicht generell als Langwaffen bezeichnen; siehe Dateianhang (Rem. 870 Shorty, wird in USA von Secret Service und Zeugenschutzprogramm geführt). Die ist auch nicht größer als eine DE mit 10"-Lauf oder als eine Contender.

Gruß an alle

JEDI KNIGHT

Geschrieben

Hallo Jedi,

meine vorhandene Genehmigung erfasst eine solche Schusswaffe sofern sie nicht verboten ist; einen Voreintrag benötige ich daher nicht.

Auch mein Sachbearbeiter sieht diese Waffe nicht als Flinte sondern Kurzwaffe an; nur ist das eine mündl. Auskunft, und damit kaum rechtsverbindlich.

Irritiert hat mich die jurist. Auskunft (s.o.), und ich kann auf Ärger mit den Behörden verzichten

Geschrieben

jedi, ich glaube nicht, dass oben die macht mit dir war wink.gif: ob lang- oder kurzwaffe ist ausschließlich eine frage der länge. eine pistole ohne feld-zug-profil im lauf ist keine kurzwaffenflinte ohne hinterschaft

Geschrieben

Hallo Uli,

vielleicht haben wir auch aneinander vorbeigeredet.

Ich bezog mich lediglich darauf, daß Du sagtest, eine Flinte

sei immer eine Langwaffe. Dies muß nicht der Fall sein.

Das eine Waffe unter 60 cm nach noch geltendem WaffG als

Kurzwaffe angesehen wird, weiß ich auch.

Dennoch bin ich mir sicher, daß im Zweifelsfall bei einer

Vorderschaftrepetierflinte mit Pistolengriff die Verbots-

merkmale (unabhängig von bereits bestehendem Voreintrag oder Länge der Waffe) in JEDEM FALL bestehen, da sämtliche vom Gesetz-

geber geforderten Voraussetzungen erfüllt sind,

die da wären:

a.) Eigenschaft als Vorderschaftrepetierer

b.) Flinte, d.h. SW mit glattem Lauf

c.) Nicht-Vorhandensein des Hinterschaftes

d.) Ersatz desselben durch einen Pistolengriff

@Richard: Laß die Finger davon und begnüge Dich mit einer

"stinknormalen" Repetierflinte.

@Spa: Dies ist eine gute Frage.

Gruß,

JEDI KNIGHT

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo, und wer hat die Waffe "beschossen"? <img src="http://foren.waffen-online.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Gruss Spa


engl. Beschuss, daher hier anerkannt

Geschrieben

Ich weiß garnicht, warum ihr euch alle aufregt? Wenn Ihr das Waffengesetz genau lest, kommt ihr zu folgender Feststellung:

1. Es heißt: der Hinterschft durch einen Pistolengriff ersetzt wird. Was passiert aber wenn das Modell mit einem Pistolengriff hergestellt wird?

Der Gesetzgeber ist sich darüber auch nicht im Klaren, sonst hätte er für dieses Verbot eine Strafvorschrift vorgesehen. Hat er aber nicht gaga.giftongue.gif

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