Karlo Posted January 22, 2003 Share Posted January 22, 2003 Hallo Leuts, in Krefeld findet demnächst, wenn 10 Teilnehmer "erreicht" sind, ein Sachkundelehrgang statt. Er läuft unter der Regie des DSB/RSB, und findet an drei Abenden in der Woche statt, plus einem Prüfungsabend. Kosten ca. 28€ Bei Interessse Mail an mich. Gruß Karlo P.S. Vier haben sich schon gemeldet ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
progunner Posted February 24, 2003 Share Posted February 24, 2003 Hallo, Karlo! Möchte mich zwar nicht anmelden, habe aber eine Frage: Wie handhabt eure Behörde es, wenn jetzt, kurz vor Inkrafttreten des neuen Waffg. einer einen Lehrgang nach altem Recht bestanden hat? Da ich hier auch Lehrgänge abhalte (nicht beim DSB) habe ich mich bei unserem Amt erkundigt und man hat mir gesagt, dass die Bescheinigungen nur anerkannt werden, wenn der Waffenantrag des Probanden noch vor dem 1.April vorliegt. Was danach kommt, weiss der Sachbearbeiter nicht, da er keine Richtlinien von oben hat. Ich weiss nicht was ich den Leuten erzählen soll... Link to comment Share on other sites More sharing options...
clausi Posted February 24, 2003 Share Posted February 24, 2003 In Antwort auf: Wie handhabt eure Behörde es, wenn jetzt, kurz vor Inkrafttreten des neuen Waffg. einer einen Lehrgang nach altem Recht bestanden hat? Da ich hier auch Lehrgänge abhalte (nicht beim DSB) habe ich mich bei unserem Amt erkundigt und man hat mir gesagt, dass die Bescheinigungen nur anerkannt werden, wenn der Waffenantrag des Probanden noch vor dem 1.April vorliegt. Was danach kommt, weiss der Sachbearbeiter nicht, da er keine Richtlinien von oben hat. Ich weiss nicht was ich den Leuten erzählen soll... Nun, im Gesetz steht: § 7 Sachkunde (1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist. (2) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Anforderungen an die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, über die Prüfung und das Prüfungsverfahren einschließlich der Errichtung von Prüfungsausschüssen sowie über den anderweitigen Nachweis der Sachkunde zu erlassen. Anders formuliert: Das BMI KANN weitere Details regeln, muss es aber nicht. Ich sehe keinen formaljuristischen Grund, weshalb die Behörde nicht anhand des Gesetzes entscheiden kann. Wenn ein Beamter zusätzliche Klarstellung benötigt, kann er bis zum Erscheinen einer Verordnung sinngemäss die alten Vorschriften anwenden. Es gibt jedenfalls keinen Grund, mit Hinweis auf eine unklare Rechtslage (die ist nämlich keineswegs unklar!) die Anträge liegenzulassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Karlo Posted March 3, 2003 Author Share Posted March 3, 2003 Hi progunner, halte selbst keine Lehrgänge ab. Wie es speziell unserere KP-Behörde handhabt, weiß ich nicht ; aber clausi hat m.E. schon alles gesagt. Gruß Karlo P.S. Habe gerade erst Dein posting gelesen...deshalb Antwort auch erst jetzt!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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