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IGNORED

Bist du bewaffnet ?


Gast

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Quelle: www.iwoe.at

Überfall auf einen Taxler. Drei Siebzehnjährige, rauschgiftsüchtig, „machen“ einen 66jährigen Taxilenker. Miteinander sind sie nicht so alt wie das Opfer. Übrigens, wieviele arbeiten denn noch mit Sechsundsechzig?

Der Überfallene schwebt in Lebensgefahr, zwanzig Messerstiche hat er abbekommen. Die Täter haben ihn zuerst gefragt, ob er denn bewaffnet sei, als das Opfer verneinte, ging es los. Hätte der Mann „Ja“ gesagt, wäre er vielleicht ungeschoren davongekommen.

Wir alle haben erst unlängst großes Glück gehabt, denn beinahe hätte ganz Österreich auch „Nein“ gesagt, genau so wie der arme Taxler auch. Viele Politiker wollten uns nämlich einreden, es wäre für uns besser, wenn wir auf die Frage, ob wir uns verteidigen wollen „Nein“ sagen. „Nein“ zu unseren Waffen, „Nein“ zu unserem Eigentum und „Nein“ zu unseren Rechten.

Die Österreicher waren aber klüger. Sie haben zwar „Nein“ gesagt, aber es war ein „Nein“ zu diesen Politikern, denen die Rechte der Täter wichtiger sind als die Rechte der Opfer.

Wir wünschen dem Opfer alles Gute und baldige Genesung. Sollte er je wieder ein Taxi lenken, möge er „Ja“ sagen. Wir könnten ihm dabei helfen.

Noch was: Natürlich enthält die Geschichte keine Vorverurteilung. Wer’s nicht glaubt, soll immer, wenn von den Tätern die Rede ist, das schöne Wort „mutmaßlich“ voransetzen. Sicherheitshalber.

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Wobei man wohl fairerweise sagen muss, dass eine Schusswaffe in der Situation, in der sich ein Taxifahrer gewöhnlich befindet, ein denkbar ungeeignetes Verteidigungsmittel ist. Da hat man von einer deutlich sichtbaren Überwachungskamera, einer Abtrennscheibe (wie in USA üblich) oder einem in den Sitz eingebauten Elektroschock-Gerät schon deutlich mehr.

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Ich halte eine Schusswaffe für Taxifahrer auch für ungeeignet.

Der Fahrer hat gegen Angreifer immer schlechtere Karten und wahrscheinlich würden die Überfälle auf Taxifahrer nur zunehmen, weil... die Taxis überfallen werden um an Schusswaffen zu kommen.

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Hatten wir schon mal auf datw:

"Wenn ich Sie richtig verstehe, dann wollen Sie sagen, eine Schusswaffe

sei als Mittel einer Notwehrsituation ungeeignet, da der Verbrecher

eine solche Situation beherrsche. Dieses Argument taucht in

Diskussionen wie unserer immer wieder auf; es setzt u.a. voraus, dass

der Taeter unvermittelt zuschlaegt, von vorne herein die

Ueberlegenheit besitzt, alle anwesenden Personen staendig unter

Kontrolle hat und dass Eingreifen durch Personen von aussen -- d.h.

Personen, die in einem solchen Fall Nithilfe leisten -- ausschliessen

kann. Es wird daher als das 'Ninja Argument' bezeichnet. Solche

Situationen gibt es, aber die oben angefuehrten Faelle erfolgreicher

Notwehr zeigen, dass dies nicht die Regel ist. Ein wie ich meine

besonders deutliches Gegenbeispiel zu Ihrer Hypothese bietet der

folgende Fall, welcher genau so wie das von Ihnen beschriebene

Szenario begann:

"Als Taxifahrer Thomas Ristics aus Scranton, Pennsylvania zu einer

zweiten Fahrt geschickt wurde, hielt ihm der Mann der sich bereits an

Bord befand eine Pistole an den Kopf und sagte 'Du haeltst nirgendwo.'

Um sein Leben fuerchtend zog Ristics den .357 Mag. Revolver zu dessen

Fuehren er lizensiert ist und feuerte dreimal, wobei er den Mann

verletzte. Ritics riskierte anschliessend, in einer Einbahnstrasse

gegen die Richtung zu fahren, um in einem nahegelegenen Krankenhaus

Hilfe fuer seine Angreifer zu finden." (The Tribune, Scranton, PA,

11. Februar 1998)"

Ich hielte es für vermessen, aufgrund bloßer Spekulationen über deren

Erfolg anderen deren Verhalten in Notsituationen vorschreiben zu

wollen. Zu solch einer scheinbar aussichtslosen Situation ein Beispiel

aus der Wirklichkeit:

"Da er bereits von einem bewaffneten Täter ausgeraubt worden war,

beschloß der Pizza-Auslieferer William Armour aus Dayton, Ohio, er

wolle während der Arbeit eine Waffe führen. Nachdem er eine Pizza

ausgeliefert hatte, saß Armour in seinem Wagen, als ein Mann sich

näherte und ihm eine Pistole an den Kopf hielt. Schnell reagierend

griff Armour nach seiner eigenen Pistole und feuerte einen einzelnen

Schuß, wodurch er den Täter tötlich verwundete. Domino's Pizza

zitierte die Unternehmenspolitik, nach der den Fahrers das Führen von

Waffen verboten sei, und entließ Armour." (The Daily News, Dayton,

Ohio, 28.7.92)

Ein Gewaltverbrecher ist nicht an einem Pistolenduell mit Ihnen

interessiert, er will Ihnen Ihr Geld, Ihr Leben oder Ihre Würde

nehmen. Dafür muß er idR an Sie herankommen. Alle Alternativen zu

Schußwaffen, also Messer, Pfefferspray usw. haben, wie Sie ganz

richtig bemerkten, den Nachteil, daß diese Ihnen erst dann etwas

nutzen könnten, wenn der Täter bereits an Ihnen 'dran' ist.

Daß solche Situationen erfolgreicher Notwehr, vor allem aber

erfolgreicher Abschreckung dort häufig sind, wo das Führen von Waffen

erlaubt ist, zeigte z.B. Gary Kleck mit seiner Arbeit "Point Blank:

Guns and Violence in America" (1991). Dies ist nicht etwa eine

Feld-Wald-und-Wiesen-Arbeit eines obskuren Elfenbeinturm-Akademikers;

Kleck erhielt 1993 dafür den Hindelang Award, die höchste

kriminologische Auszeichnung in den Vereinigten Staaten."

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@Cato: Glaub mir, ich wäre einer der letzten, die die Wirksamkeit einer Schusswaffe zur Notwehr generell bestreiten würde. Im Gegenteil: Ich hätte kein Problem damit, wenn gefährdete Personen (im Sinne des gesunden Menschenverstandes, nicht im Sinne des deutschen Waffenrechts) wie Taxifarher bei Vorliegen aller üblichen Voraussetzungen (Sachkunde, Zuverlässigkeit ...) zum Führen einer Waffe berechtigt wären.

Nur: In der typischen Situation eines Taxifahrers ist eine Schusswaffe - und das wollte ich eigentlich sagen - im Normalfall nicht besonders hilfreich (bzw. weit weniger hilfreich als andere Mittel). Die von Dir geschilderten Fälle in allen Ehren, aber in beiden Fällen muss der Täter massiv unter Drogen gestanden haben, sonst wären heute der Taxi- und der Pizza-Fahrer längst unter der Erde.

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