Flintograf Posted January 2, 2003 Share Posted January 2, 2003 Heutige Erfahrung im LRA, vielleicht ist für jemanden was Neues dabei: Flintograf junior(18) fuhr heute mit mir ins LRA, um sich seine grüne WBK (gelbe hat er schon) mit Voreintrag KW 9 mm und VRepFlinte 12/76 abzuholen. Nummer und Verkäufer der LW wußten wir schon, wurde also kostenlos eingetragen, Gebühren für die WBK: 66,47 Euro. Anschließend ließen wir uns (ohne Bedürfnis) in unseren gelben und grünen WBKs die gegenseitige Nutzung unter „Amtliche Eintragungen“ eintragen (kostenlos). Das „Kontingent“, sprich Anzahl der Waffen des Einzelschützen werde dadurch nicht beeinträchtigt. Außerdem dürfen wir jetzt laut Sachbearbeiter denselben Waffenschrank benutzen. Nebenbei erfahren: Ab 1.4.2003 braucht man (nach dem gegenwärtigem Stand des Gesetzentwurfs mit Gültigkeit ab dem 1.4.2003) bei der gelben WBK für jeden Einzellader ein Bedürfnis. Die fachärztliche oder fachpsychologische Untersuchung für unter 21jährige muß nicht bis zum 1.4.2003 eingereicht werden, sondern hat eine Übergangsfrist von 12 Monaten. Noch nicht ganz geklärt sei, ob die Untersuchung ein Hausarzt durchführen kann. Ich finde, das Ganze schaut doch gar nicht so schlecht aus. Wenn man den Sachbearbeiter von Anfang wie einen Menschen behandelt, handelt er auch so. Wenigstens im Allgemeinen. Gruß Flintograf Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted January 2, 2003 Share Posted January 2, 2003 In Antwort auf: Nebenbei erfahren: Ab 1.4.2003 braucht man (nach gegenwärtigem! Gesetzesstand) bei der gelben WBK für jeden Einzellader color> ein Bedürfnis. Meinte der Sachbearbeiter, daß Einzellader, Mehrlader oder alle Waffen gemeint sind, die sich auf der gelben WBK befinden ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Andrè1 Posted January 2, 2003 Share Posted January 2, 2003 Wozu dann noch die "Gelbe" ? Gruß André Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 2, 2003 Share Posted January 2, 2003 Alles,was ein Sachbearbeiter derzeit erzählt, ist auch nur Geschwätz, Vermutung, Interpretation, Spekulation, Halbwahrheit und Zusammengereimtes Es gilt das Gesetz (welches es gibt), dann gilt die Verordnung (die es noch nicht gibt) - und dann die internen Dienstanweisungen (die es v o r der Verordnung erst recht nicht geben kann!) - so sie im Rechtsweg bestätigt werden! Ein E i n z e l b e d ü r f n i s kann und wird es bei Gelb kaum geben - ansonsten dürfte es bereits nach dem Gesetz klar sein, daß Waffen, für die es keine genehmigte Sportordnung geben wird, dann auf Gelb nicht mehr gehen.Als Beispiel : Jetzt geht eine Bocksbüchsflinte auf Gelb - dürfte zukünftig nur noch für Jäger gehen. Selber Fall : VL Doppelbüchse/Doppelflinte. Es dürfte auch Beispiele geben, die mehr wehtun Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike303 Posted January 2, 2003 Share Posted January 2, 2003 Hi @ Flintograf "Anschließend ließen wir uns (ohne Bedürfnis) in unseren gelben und grünen WBKs die gegenseitige Nutzung unter "Amtliche Eintragungen" eintragen (kostenlos). Das "Kontingent" sprich Anzahl der Waffen des Einzelschützen werde dadurch nicht beeinträchtigt. Außerdem dürfen wir jetzt laut Sachbearbeiter denselben Waffenschrank benutzen" Sowas ging bei euch ohne Probleme-davon kann man hier bei unserem Ordnungsamt nur träumen-wir(Ich und mein Vater)müßten ein Bedürfnis über unseren Verein nachweisen!!! Da stellt sich die frage -macht hier jeder Verantwortliche das wozu er Lust hatt? MFG Mike --- In Antwort auf: „Amtliche Eintragungen“ eintragen (kostenlos). Das „Kontingent“ wurde geändert Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 2, 2003 Share Posted January 2, 2003 Mike - d a r ü b e r braucht man nicht neidisch sein weil @ Flintograf : Bin mir nicht sicher, ob der Eintrag der gegenseitigen Nutzung nicht irgendwann nach hinten losgehen kann ! Wenn es alles verschiedene Waffen sind : O.K. ! Sind aber gleiche Waffen (im Sinne von gleichartige) dabei, hätte ich Sorge, daß künftig mal ein oberschlauer Sachbearbeiter auf die Idee kommt, daß dafür ja das berühmte "Bedürfnis" gar nicht mehr existiert Dieses "Bedürfnis"und seine Auslegungen und Einschränkungen wird eh zum Dreh- und Angelpunkt behördlichen Handelns werden, fürchte ich Mir graut vor der Fantasie der Behörden Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike303 Posted January 2, 2003 Share Posted January 2, 2003 Nö das ist kein Neid. Ging eben nur um den Fall des Transportes zum Schießstand-wenn ich mal direkt von der Arbeit hinfahre und nicht erst nach hause komme und mein Vater meine Waffe mitbringt. Aber ohne die gegenseitige Eintragung ist das nicht ganz so einfach oder! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flintograf Posted January 3, 2003 Author Share Posted January 3, 2003 @Mouche Mußt nicht so pessimistisch sein. Es sind verschiedene Waffen(marken), z.T. mit dem gleichen Kaliber, was solls, der Sachbearbeiter, der übrigens sehr kompetent und dementsprechend selbstsicher ist, hat die Angelegenheit generös bearbeitet. Daß das alte wie das "neue" WaffG schwammig ist und viele freie Interpretationen zuläßt, ist halt mal so. Wurde von Nichtschützen verfaßt Aus dem "Schwammigen" kann man einiges herausholen, wenn man ein gutes Verhältnis zu seinem Sachbearbeiter pflegt. Ich gebe zu, auf dem Lande ist das manchmal einfacher als in der Großstadt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flintograf Posted January 3, 2003 Author Share Posted January 3, 2003 @SC In Antwort auf: Meinte der Sachbearbeiter, daß Einzellader, Mehrlader oder alle Waffen gemeint sind, die sich auf der gelben WBK befinden ? Er meinte ALLE. Im neuen WaffG fehle unter der Rubrik gelbe WBK plötzlich der Satz "Ein Befürfnis ist dafür nicht erforderlich" oder so ähnlich. Ob man diesen Satz vergessen oder bewußt weggelassen hat, wußte er nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 3, 2003 Share Posted January 3, 2003 Hi Flint- ich bin ja einer der eifrigsten Befürworter des "menschlichen Kontakts" und halt trotz Edel Rechtschutz nix von Konfrontation - nur die Jungs und Mädels in den Ämtern rotieren(jobmäßig!) halt auch. Und wer garantiert Dir,daß der Nächste nicht ein "kleiner Brennecke" ist ? Ich wäre da wirklich nicht so ruhig wie Du-vor allen Dingen, weil Du ja selbst sagst, daß es gleichartige Waffen sind (Marke ist hier sicher unerheblich) Das vernünftige und empfehlenswerte gute Verhältnis setzt halt immer z w e i gutgewillte Seiten voraus!Dazu kommt:Dein Sachbearbeiter hat bereits jetzt eine fixe Idee über Bedürfnis und Gelbe! Wird das nicht explizit in der Verordnung geregelt-dann glaubt der daran und Du mußt Dich fügen-oder das Verhältnis ist schon kein Gutes mehr......... Da ich-zumindest im Bereich WaffG -tatsächlich nicht allzu optimistisch bin, sag ich mir : Möglichst wenig Fakten schaffen - außer beim Besitz Ich wünsch Dir halt, daß Du keine Probleme bekommst! Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
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