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IGNORED

Voreintrag für 3. Kurzwaffe


magnumshooter

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Moin,

drei Fragen zur grünen WBK bezüglich Erwerb von Kurzwaffen:

1. Ist es prinzipiell möglich, bei Beantragung einer grünen WBK gleich die Voreinträge für drei Kurzwaffen zu erhalten ( z. B. SpoPi .32 mit Wechselsystem .22 + Gebrauchsrevolver .357 Magnum + Gebrauchspistole .45 ACP )?

Oder läuft das generell so ab: Erst zwei Voreinträge, dann ( nach geraumer Zeit ) gesonderter Antrag auf Voreintrag einer dritten Kurzwaffe?

2. Wird es nach dem neuen WaffG ab 01.04.2003 schwieriger, die Befürwortung für eine dritte Kurzwaffe zu erhalten?

3. Wenn eine bereits eteilte Erlaubnis ( grüne WBK ) um einen weiteren Voreintrag für eine dritte Kurzwaffe erweitert wird: Erfolgt in diesem Fall neben der Bedürfnisprüfung auch die erneute Prüfung der Zuverlässigkeit?

Danke für alle aufschlussreichen Antworten.

Gruß

magnumshooter

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Hi,

ich meine etas davon gelesen zu haben, daß es im neuen WaffG eine Beschränkung von 2 Waffen/Jahr gibt, ich bin allerdings nicht sicher ob das nur mal in der Diskussion war oder durchgegangen ist.

Das Wechselsystem braucht nicht voreingetragen zu werden sofern es sich um das gleiche oder ein kleineres Kaliber handelt. (Also Voreintrag .32 beantragen - dann kann .22 so gekauft werden, muß aber natürlich innerhalb der normalen Frist der Behörde gemeldet und eingetragen werden.)

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

nochmal einige Fragen zum Erwerb einer 3. Kurzwaffe:

1. Welche Erfahrungen habt ihr in eurem Verein ( speziell DSB ) bezüglich der Beantragung und Befürwortung einer dritten KW gemacht? Welche Voraussetzungen werden vereinsseitig erwartet? Gab es größere Probleme?

2. Frage zur Behördenpraxis: Wird eine bereits existierende grüne WBK um den neuen Eintrag für die 3. KW ergänzt oder wird eine komplett neue grüne WBK ausgestellt, auf der dann nur die zusätzlich zu erwerbende 3. KW eingetragen wird?

Gruß

magnumshooter

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hallo magnumshooter,

i.d.r. wird für den eintrag der 3. kurzwaffe eine bescheiniung des verbandes (i.d.r. des landessportverbandes = erweiterer bedürfnisnachweis) benötigt. in den meisten fällen wird dieser nicht sofort eine dritte waffe bescheinigen, ohne daß nachweise über entsprechende teilnahmen an wettbewerben (bezirks- landes- und deutschen meisterschaften) etc. vorliegen. mach dir also nicht zu viele hoffnungen, daß du gleich das bedürfnis für drei einträge bescheinigt bekommst.

zu meinen erfahrungen: in dem dsb-verein, in dem ich früher war, gab es mal eine absicht des vorstandes, daß jeder, der eine großkaliber-waffe erwerben wollte, vorher mit der lupi das goldene leistungsabzeichen schießen sollte (?!?!).

jetzt bin ich schon seit ein paar jahren im bdmp und habe so nach und nach insgesamt sieben kurzwaffen beantragt und auch über den landesverband bescheinigt bekommen.

du kannst bei jeder waffe, die du neu beantragst, eine neue wbk bekommen, wenn du wbk´s sammelst. i.d.r. wird aber die waffe in die bereits vorhandene wbk unter der nächsten freien ziffer eingetragen, so lange, bis diese voll ist und dann eine weitere wkb ausgestellt, wenn erforderlich. sonst mußt du ja bei 10 waffen einen eigenen koffer für die wbk´s mitschleppen.

gruß

Luger008

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1. Welche Erfahrungen habt ihr in eurem Verein ( speziell DSB ) bezüglich der Beantragung und Befürwortung einer dritten KW gemacht? Welche Voraussetzungen werden vereinsseitig erwartet? Gab es größere Probleme?

Nein. Selbst 5. und 6. KW sind noch bei einigen Landesverbänden drin.

2. Frage zur Behördenpraxis: Wird eine bereits existierende grüne WBK um den neuen Eintrag für die 3. KW ergänzt oder wird eine komplett neue grüne WBK ausgestellt, auf der dann nur die zusätzlich zu erwerbende 3. KW eingetragen wird?

Jedes Ordnungs- und Landratsamt hat sein persönliches Höchstkontingent. Dieses liegt zwischen 2-5 Kurzwaffen. Normalerweise sind es 3-4 die anstandslos durchgehen. Du solltest so schnell wie möglich machen. Nach dem neuen WaffG wirst du große Probleme haben: Schiessen sie eigentlich mit ihren im befindlichen KW auch überall auf überregionalen (Kreismeisterschaft) Wettbewerben mit ? Nein, dann gibt es auch keine weitere KW. Es kommt auf eine x-beliebige grüne WBK die du in deinem Besitz hast.

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Wieso wird es denn nach neuem Recht schwieriger, eine dritte KW zu bekommen ? § 14 Absatz 3 des neuen WaffG liest sich doch erst mal nicht so schlecht:

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

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