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IGNORED

Verband futsch! Voreintrag?


MaD

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Geschrieben

Hallo ihr Waffenrechtskundigen,

mal eine dumme Frage: Ich bekomme jetzt einen Voreintrag aufgrund eines Bedürfnisses das mir ein kleiner Verband bescheinigt. Ich warte mit dem Kauf der Waffe bis 15.4.03.

Mein kleiner Verband mit seiner Disziplin für die ich die Waffe brauchte, hat es leider nicht über die "Anerkennungshürde" geschafft. Was passiert? Bekomme ich die Waffe trotzdem eingetragen? Wird der Voreintrag widerrufen?

Hat irgend jemand eine Idee?

Gruß MaD

Geschrieben

Ja Mann,

wenns keine theoretische Frage ist und Du bekommst jetzt(!) das Bedürfnis, dann kauf doch jetzt(!) und laß gleich(!) eintragen,solange es Deinen Verband noch gibt!

Eine Aberkennung einer eingetragenen Waffe dürfte doch ungleich schwerer, anfechtbarer und weniger zu erwarten sein als das Andere!

Oder erklär die Sache genauer - i c h würde derzeit kein eingetragenes Bedürfnis ablagern chrisgrinst.gif

Mouche

Geschrieben

Und diese 2000er-Grenze wird sicher erst mal durch das Verfassungsgericht geprüft werden. Noch gilt grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreihet. Daher brauch man überhaupt nicht im Verein zu sein, auch nicht in einem Dachverband mit mindestens XYZ Mitgliedern.

Meiner bescheidenen Meinung nach bezieht sich diese Grenze nur auf den vereinfachten Bedürfnisnachweis nach §14 affengesetz - ein Bedürfnisnachweis nach §8 Abs(1) ist daher immer noch möglich. Und das meiner Meinung nach sogar als Einzelschütze ohne Vereinszugehörigkeit. §8 Abs(2) besagt, dass das Bedürfnis insbesondere dann vorliegt, wenn man Mitglied in einem entsprechenden Verband ist. Das heißt nicht, dass es nicht vorliegt, wenn man nicht in Mitglied in einem solchen Verband ist.

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

Meiner bescheidenen Meinung nach bezieht sich diese Grenze nur auf den vereinfachten Bedürfnisnachweis nach §14 affengesetz - ein Bedürfnisnachweis nach §8 Abs(1) ist daher immer noch möglich


affengesetz der war gut rainbow.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Meiner bescheidenen Meinung nach bezieht sich diese Grenze nur auf den vereinfachten Bedürfnisnachweis nach §14 affengesetz - ein Bedürfnisnachweis nach §8 Abs(1) ist daher immer noch möglich


Yes, Sir.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Na ja Knight-

das ganze Spiel wird immer schwieriger. Bei mir steht schon schlicht und einfach in der WBK als amtliche Auflage :

"Der Austritt aus dem Schützenverein XYZ ist unverzüglich anzuzeigen".

Juckt mich nicht, obwohl es ansich ne unzulässige Auflage ist - aber Ziel ganz klar : Kein Verein - kein Bedürfnis icon13.gif - und weg mit den Eisen mad1.gif

Mouche

Geschrieben

@Mouche: Immer mit der Ruhe. Es wird zwar steiniger, aber nicht unmöglich.

Sicher: Mit Verein und ohne Austritt etc. machst Du es Dir am einfachsten (warum auch nicht grin.gif).

Im anderen Fall brauchst Du je nach O-Amt einen Anwalt und eine RSV, aber gehen tut's, man muss nur wollen (solange es Sinn macht gr1.gif).

Gruß, Ronald

Geschrieben

@ Mouche

Das Problem ist aber, das Bedürfnis bekomme ich jetzt, die Waffe die ich möchte (SLB) wahrscheinlich aber erst nach dem 1.4.03.

Geschrieben

Hi - du schlimmer Finger flipa.gif

Aber trotzdem, So schnell wie möglich Voreintrag holen, Verbindung mit Händler deines Vertrauens aufnehmen und dann am 2.04.03 kaufen grin.gif

Du dürftest aber auch später noch keine Probleme kriegen, da der Voreintrag ja ein Jahr gilt.

Vielleicht kuckste dich doch mal nach `nem Zweitverein um, is ja nix schlechtes.

Also - Voreintrag so schnell wie möglich holen.

Klaus

Geschrieben

Eben, RonaldR-

wie Du sagst,solange es Sinn macht! Deshalb hab ich mich ja gar nicht gegen die Auflage gewehrt. Ich bin gern in meinem Verein und warum soll ich woanders Standgebühr löhnen, wenn ich dort so oft ich will umsonst und ungestört trainieren kann-und auch der Rest stimmt. Was ich zusätzlich will kann ich immer noch außerhalb tun!

Rechtsschutz hab ich, der Mann vom Amt ist vernünftiger als jeder Politiker je sein wird - aber obwohl die Sachen alle soweit im Lot sind, läßt sich einfach nicht ignorieren,daß es immer schwieriger wird. So wie der letzte kleine Tropfen ein riesiges Faß zum Überlaufen bringt , so leert er es umgekehrt auch - ist alles nur eine Frage der Zeit frown.gif

Mouche

Geschrieben

Sorry MaD-

versteh ich das jetzt richtig : Du bekommst j e t z t ein Bedürfnis für eine Waffe,die nach dem derzeitigen Gesetzesstand gar nicht zulässig ist confused.gif

Also das ist mir zu kompliziert! Ich möchte ja wirklich nicht zum Amtsschimmel werden, aber ein Bedürfnis auf eine Waffe,die es in Zukunft (vielleicht!) gibt erscheint mir als Begründung etwas fragwürdig blush.gif

Mouche

Geschrieben

ich falle ja im übrigen nicht damit auf, mir das ungünstigere aus dem gesetz rauszupicken, aber einkäufe würde ich wenn möglich bis einschließlich des 31.3.2003 beenden:

zwar überlebt das recht zum erwerb einer waffe (=voreintrag) auch das außerkraft- bzw. inkrafttreten eines neuen waffengesetzes, aber das recht zum besitz entsteht wohl erst mit erwerb der waffe (auch hier gibt es eine andere meinung, mit nicht ganz schlechten argumenten, aber in der summe überzeugen sie mich nicht ganz).

das dürfte im vorliegenden fall aber bedeuten, dass die ab 1.4.2003 erworbenen waffen dann nach neuem recht besessen werden. wenn ich im anderen thema recht habe und das bedürfnis ist in zukunft kein strengeres, sondern ein anderes, ist man somit schlechter gestellt, weil die waffe ab 1.4. keine altbestandswaffe mehr ist, sondern z.b. der verbandsmitgliedspflicht unterliegt (als altbesitzwaffen m.e. eben nicht).

mein rat also ist, noch "vorher" kaufen.

bleibt das problem anscheinskriegswaffe:

von einem waffenhändler habe ich den hinweis bekommen, dass mindestens das lka die ansicht vertritt, bei einem verbot, dass ohnehin bald wegfällt besteht schon jetzt kein verfolgungsinteresse mehr. d.h. dass es irgendwie nicht nett wäre jetzt noch was zu verfolgen, was, wenn das urteil gespochen wird, schon gar nicht mehr verboten ist. das hat schon was!

sich darauf zu verlassen ist natürlich nicht risikolos: anklagebehörde ist die staatsanwaltschaft und nicht das lka und das urteil spricht es auch nicht, sondern irgendwein richter, der durchaus der meinung sein kann, wenn morgen um 12 die welt untergeht kann man den ganzen vormittag noch urtiele sprechen.

aber ich werde es so halten, dass ich meine neuwaffen (notfalls; in bayern wird der anschein ja ohnehin nicht (mehr) so streng gesehen) ab mitte märz erwerbe, nötigenfalls noch zerlege um - wiederum im extremfall - den behörden und gerichten eine goldene brücke zu bauen mich straffrei zu lassen.

Geschrieben

Moin,

Mouche schrieb:

In Antwort auf:

Sorry MaD-

versteh ich das jetzt richtig : Du bekommst j e t z t ein Bedürfnis für eine Waffe,die nach dem derzeitigen Gesetzesstand gar nicht zulässig ist


Man bekommt ein Bedürfnis/Voreintrag für eine Waffenart und ein Kaliber.

Was es für eine Waffe dann wird bleibt die Entscheidung des WBK-Inhabers in Verbindung mit seiner Sportordnung.

Oder ?

Klaus

Archiviert

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