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IGNORED

Anscheinswaffen?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin!

Weiß jemand, was nun definitiv im neuen WaffG bezüglich Anscheinswaffen geregelt ist? Das letzte Gerücht (?) das ich gehört habe, besagte das angeblich alle Waffen von vor 1945 aus dem Anscheinsparagraphen rausfallen, was z. B. das lange 15-Schuß-Magazin und den Bajonetthalter beim M1 Carbine zulassen würde.

Geschrieben

hallo falcon,

du sagst

es ist kein problem

ein stangen mag. unter einer langwaffe

zuschieben.

also kein §37 bei 25 schuss mag?.

gruss

s+w686

Geschrieben

@ Heckersdorf:

Thema: künftig legaler Erwerb eines ORIGINAL AR-15???

THEORETISCH: wohl JA!!!

ABER: Dann kommt das BMI und bestimmt gemäß neuem Waffengesetz, dass die entsprechende Schießsportordnung nicht genehmigt wird, weil dabei Waffen mit für sportliches Schießen ungeeigneter Konstruktion (zu kurzer und leichter Lauf, im Vergleich zum Zylinderverschlußrepetierer zu gerings Präzision), Handhabung und Wirkungsweise (als Halbautomat zu schnelle Schußfolge, zu hohe Magazinkapazität) verwendet werden.

Und schon ist auf kaltem Verordnungswege NIX mit AR-15, SIG 90PE, etc.!!!

Und dann kommen die Magnumkaliber im Kurzwaffenbereich dran, .50BMG, Magnum-Langwaffenkaliber (außer für Auslandsjäger), etc...........

Ich sehe schwarz für den deutschen GK-Schießsport!!! mad.gifmad.gifmad.gif

GRUß

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Geschrieben

kein anscheinskriegswaffenverbot = keine idiodiscen diskussionen mehr über das aussehen von waffen

kriegswaffen bleiben weiterhin verbote, d.h. wenn z.b. der garant nur mit 5 schuss magazin nicht als kriegswaffe gilt, sind die 8 schuss varianten weiterhin verboten. nämliches gilt, falls die kriegswaffeneigenschaft am langen magazin hängt.

da die einstufung kriegswaffe/nicht-kriegswaffe aber wesentlich schärfer durchzuführen ist, als die bei anscheinskriegswaffen/nicht-anscheinskriegswaffen und zudem der kriegswaffenbegriff viel enger ist, als der anscheinskriegswaffenbegriff (ein repetierer, kann z.b. nach unrichtiger auffassung hessen anscheinskriegswaffe sein (das schwarze ding von blaser), aber niemals kriegswaffe (weil ausgenommen)), dennoch eine überdeutliche entbürokratisierung udn vereinfachung.

da es selbst seitens der polizei keine sicherheitsbedenken gibt insgesamt eine runde sache.

p.s.: 11 mal das wort "kriegswaffe" in einem mini-text, das ist tages-weltbesteistung!

[Dieser Beitrag wurde von falcon am 13. Juni 2002 editiert.]

Geschrieben

Und das auch noch in der Original Fassung...

Das wäre ja......Ich glaub da noch nicht so ganz dran....

Björn

------------------

FWR?Ich bin auch drin !

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Hollowpoint:

@ Heckersdorf:

Thema: künftig legaler Erwerb eines ORIGINAL AR-15???

THEORETISCH: wohl JA!!!

ABER: Dann kommt das BMI und bestimmt gemäß neuem Waffengesetz, dass die entsprechende Schießsportordnung nicht genehmigt wird, weil dabei Waffen mit für sportliches Schießen ungeeigneter Konstruktion (zu kurzer und leichter Lauf, im Vergleich zum Zylinderverschlußrepetierer zu gerings Präzision), Handhabung und Wirkungsweise (als Halbautomat zu schnelle Schußfolge, zu hohe Magazinkapazität) verwendet werden.

Und schon ist auf kaltem Verordnungswege NIX mit AR-15, SIG 90PE, etc.!!!

Und dann kommen die Magnumkaliber im Kurzwaffenbereich dran, .50BMG, Magnum-Langwaffenkaliber (außer für Auslandsjäger), etc...........

Ich sehe schwarz für den deutschen GK-Schießsport!!!
mad.gifmad.gifmad.gif

GRUß

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Hey, so was geht doch gar nicht !!

Wir leben in einem Demokratischen Rechtsstaat !!

-OK,OK, war ein guter Gag...

Aber hoffen dürfen wir doch das es klappt...

Geschrieben

Abwarten!!!!

Nach dem Gesetz kommen die verordnungen mit ihren Listen und die Verwaltungsbestimmungen - und da werden noch manch unschöne Überraschungen auf uns zukommen.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Schiller:

Abwarten!!!!

... - und da werden noch manch unschöne Überraschungen auf uns zukommen.

Weisst Du mehr als der Rest der (Sport-)Schützenwelt? Oder sind das einfach Erfahrungswerte?

Geschrieben

@ Whitewater:

Ich hoffe,es wird Dir bald dämmern, dass wir in der "Deutschen DEMOKRATISCHEN Republik Mark II" leben!!! mad.gifmad.gifmad.gif

MERKE: RECHT und GERECHTIGKEIT haben nur wenig miteinander Gemeinsam!!!

Nix für ungut, Whitewater!

GRUß

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Geschrieben

Das hiesse der Zusammenbau von Deko Teilesätzen wäre auch erlaubt...

Oder Schiessen mit einem BT96...

Also ich persönlich glaube noch nicht an den Weihnachtsmann!

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von habe smallarms gewaehlt!!:

Falsch

Dekos sind nicht mehr geduldet - auf der IWB habe ich Mitarbeiter des LKA gefragt -> werden alle beschlagnahmt.

(eigentl. ein Unding das die das dürfen... wurde ja alles legal erworben!)

Kann ich kaum glauben, denn dann hätten die nur mal ein paar Meter laufen müssen (auf der IWB) und wären mit vollen Händen zurück zu ihrem Stand.

[Dieser Beitrag wurde von alexey am 14. Juni 2002 editiert.]

Geschrieben

sind Nachbildungen vollautomatischer selbstladewaffen nach dem neuen Waffg. erlaubt?

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Hollowpoint:

@ Whitewater:

Ich hoffe,es wird Dir bald dämmern, dass wir in der "Deutschen DEMOKRATISCHEN Republik Mark II" leben!!!
mad.gifmad.gifmad.gif

MERKE: RECHT und GERECHTIGKEIT haben nur wenig miteinander Gemeinsam!!!

Nix für ungut, Whitewater!

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Nix für ungut... passt schon...

Ich fürchte nur das Du Recht hast!!

Da bin ich ganz Deiner Meinung...!

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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