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Wechselsystem> eingetragenes Kaliber


Gast

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Hallo Gemeinde,

habe schon hier im Waffenrecht alte Mailings gewälzt, aber noch nicht das Richtige gefunden. Habe u.a. als KW eine.22er eingetragen, zu der ich mir ein WS in 9mm oder .45 zulegen möchte. WS kleiner als das eingetragene Kaliber ist kein Problem - wie schaut's den andersrum aus? Denke explizit an ein Oberteil mit fester Visierung für die BDMP- Disziplin 'Dienstpistole'. Ich habe schon eine .45 mit 9mm WS eingetragen, allerdings mit verstellbarer Visierung. Zieht als Argumentation die feste Visierung für die Diszi Dienstpistole?

Vortac

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Tja VORTAC,

ein Wechselsystem in größerem Kaliber wird wie eine neue Kurzwaffe behandelt, mit allem pipapo + Neubeschuß der .22er.

Wenn Du aber schon eine .45er hast, kannst Du Dir doch ganz einfach Wechselsysteme in beliebiger Menge (auch im gleichen Kaliber, mit oder ohne Visierung) zulegen, Du brauchst ja keinen Voreintrag dafür!

Gruß

Michael

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Bei meiner Beretta musste ich das wie folgt machen :

Da es eine 9mm war, habe ich erstmal eine .40 S&W beantragt und mir den Voreintrag geholt.

Dann, nach der Bewilligung, habe ich die 9mm an Frankonia verkauft und anschließende, die gleiche Waffe als 40 S&W mit Wechselsystem auf 9mm zurückgekauft.

Im Endeffekt habe ich aber nur das Wechselsystem bezahlt !

Gruß

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