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IGNORED

WBK Neuantrag!


tar

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Geschrieben

So, heute würde ich aus konkretem Anlass mal gerne etwas von den Experten hier erfahren...

Situation:

Antrag auf Erteilung einer WBK (bzw. eine grüne und eine gelbe) mit Munitionserlaubnis nächste Woche.

Hinweise bestehen, dass die Behörde sich querstellen wird und bis zum neuen WaffG keine neuen WBKs mehr ausstellen will

(vom Hörensagen).

Eine Bedürfnisbescheinigung für Kurzwaffen durch den Verein nach 1/2 Jahr regelmäßigem und erfolgreichen Training, wurde

im März mit Hinweis auf eine Vereinbarung mit dem WSB bzw. DSB, nachdem Neuschützen erst 1 Jahr trainieren sollen, abgelehnt.

Ich möchte nun mein Training durch die ordentlich geführte und abgezeichnete persönliche Schießkladde beim Amt nachweisen

(ggf. auch durch die gesammelten Scheiben) und meine Sportschützeneigenschaft durch den Sportpass des WSB.

Fragen:

*Wird der Antrag nach der gesetzlichen Lage am Tag der Antragstellung bearbeitet (noch ist ja keine Verschärfung in Kraft getreten)?

*Wann tritt das neue WaffG überhaupt in Kraft - baldmöglichst nach der Verabschiedung oder ist dort ein spezielles Datum genannt (z.B. 1.1.2003)?

*Ist es möglich, dass die Behörde den Antrag so lange ruhen lassen kann, bis das neue WaffG in Kraft ist (ein Antrag auf einen weiteren

WBK-Eintrag eines Bekannten hat acht (!!) Monate gedauert...)?

*Sollte/kann man im Antrag das Wechselsystem gleich mit angeben?

*Sollte man bei einem .357Mag Revolver auch .38Sp noch in Klammern hinterschreiben, damit man dafür eine Erwebsberechtigung erhält?

*Sind meine vorhandenen Unterlagen zur Nachweisführung eines Bedürfnisses ausreichend?

Geschrieben

das sind eine ganze menge fragen für den einstieg, aber ich werde mich mal auf den anfang beschränken.

ohne bedürfnisbescheinigung des vereins bzw. stempel des verbandes geht nix. nur dieses papier bescheinigt dir als sportschütze dein bedürfnis, dein trainingsnachweis und mitgliedsausweis in allen ehren ...

damit wirst du bei der behörde wenig eindruck machen.

ansonsten:

nein, das waffg ist noch nicht durch und noch gilt das alte.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Lotzinger:

ohne bedürfnisbescheinigung des vereins bzw. stempel des verbandes geht nix. nur dieses papier bescheinigt dir als sportschütze dein bedürfnis, dein trainingsnachweis und mitgliedsausweis in allen ehren ...

damit wirst du bei der behörde wenig eindruck machen.

Mir ist das Schema "F" schon klar, jedoch hatten hier schon mal welche gepostet, die das eben genau so gemacht hatten!

Ich werde mich nicht irgendwelcher Vereins- oder Verbandswillkür beugen.

Wenn ich jetzt ein volles Jahr warten würde, dann gäbe es nur noch WBK mit Befürwortung des Verbandes - und die würden die dann

nur Ausstellen, wenn man Rundenwettkämpfe und Kreismeisterschaften mitschießt.

Das ist die schöne Sportschützenwelt im WSB in NRW - völlig verknöchert und sportfeindlich! frown.gif

Noch ein Wort zu meiner Situation im Verein:

Ich bin dort durch einen älteren Bekannten und langjähriges Mitglied eingeführt worden und benutze fast ausschließlich seine Waffen

mit, wenn wir zusammen dort sind. Als Vereinswaffen gibt es eine GSP, einen Colt Python und einen S&W 617. Diese dürfen nicht im

Vereinsheim gelagert werden, da es nicht ständig bewohnt ist. Die GSP bekomme ich gar nicht, da die ein Leistungsschütze des Vereins

hat, und den .22er S&W müsste ich mir jedesmal vom Sportleiter zuhause abholen...außerdem komme ich mit dem Griff nicht klar.

Ein Erwerb von Munition im Verein zum sofortigen Verbrauch ist ebenfalls nicht vorgesehen (also muss man wieder auf die Gunst der

Mitschützen zählen).

Der Vorteil bei dem Verein ist, dass man recht wenig zahlt (afair so 60Euro/Jahr), ich die Leute mittlerweile kenne, man auch

Schwarzpulver schießen kann und der Stand recht gut mit dem Auto zu erreichen ist.

Ein Wechsel kommt zu diesem Zeitpunkt also nicht in Betracht, denn die Nachteile für mich würden wegfallen, wenn ich eine eigene WBK

mit Munitionserwerbsberechtigung bekäme.

[Dieser Beitrag wurde von tar am 01. Juni 2002 editiert.]

Geschrieben

hi!

zur frage, ob die den antrag einfach für ne bestimmte zeit nicht bearbeiten können:

die machen das einfach. und wenn du frägst wo dein antrag bleibt sagen sie, dass sie im moment überlastet sind usw. und dagegen kannst du nichts machen!!!

mfg

------------------

...don´t leave home without them

Geschrieben

>die machen das einfach. und wenn du frägst wo dein antrag bleibt sagen sie,

>dass sie im moment überlastet sind usw. und dagegen kannst du nichts machen!!!

Ich habe gehört, dass man sie nach 3 Monaten evtl. wegen Untätigkeit verklagen kann.

Mir ist schon klar, dass sich das vielleicht als Kampf gegen Windmühlen gestalten

wird, jedoch möchte ich nur zu meinem Recht kommen und die Sportförderung ist ja

nicht zuletzt auch die Aufgabe des deutschen Staates.

Ich würde mir auch gerne den Empfang des Antrages quittieren lassen, damit der nicht

zufälligerweise "verloren" gehen kann.

Meine Frage war jetzt nur, ob die Bearbeitung nach dem gültigen Recht am Antragstag

geschehen muss. Der gesunde Menschenverstand müsste das eigentlich bejahen, da sonst

rechtswidrigen Verzögerungstaktiken Tür und Tor geöffnet würde (wir erinnern uns gerne

an das unsägliche Beispiel von München...).

[Dieser Beitrag wurde von tar am 01. Juni 2002 editiert.]

Geschrieben

*Wird der Antrag nach der gesetzlichen Lage am Tag der Antragstellung bearbeitet (noch ist ja keine Verschärfung in Kraft getreten)?

Ja, aber wenn während der Antragsbearbeitung das neue Gesetz in Kraft tritt, greift das neue.

*Wann tritt das neue WaffG überhaupt in Kraft - baldmöglichst nach der Verabschiedung oder ist dort ein spezielles Datum genannt (z.B. 1.1.2003)?

Am ersten Tag des sechsten auf die Verkündigung folgenden Monats. Also frühestens 1.1.2003 - kann aber auch später sein....

*Ist es möglich, dass die Behörde den Antrag so lange ruhen lassen kann, bis das neue WaffG in Kraft ist (ein Antrag auf einen weiteren

WBK-Eintrag eines Bekannten hat acht (!!) Monate gedauert...)?

Grundsätzlich schon, allerdings kann man wohl die Behörde nach drei Monaten verklagen. Bist du schon Mitglied im Forum Waffenrecht (www.fwr.de). Da kannst du dir eine Rechtsschutzversicherung für genau solche Fälle besorgen. Allerdings muss man da eine Wartezeit einhalten, weswegen das für deinen Fall nicht mehr hilft - aber vielleicht gibt es ab 1.1.2003 noch viel mehr Ärger frown.gif

*Sollte/kann man im Antrag das Wechselsystem gleich mit angeben?

Keine Ahnung. Meiner Meinung nach sollte ein Wechselsystem auf ein kleineres Kaliber ohne Voreintrag erwerbbar sein. Wenn du ein größeres Kaliber haben möchtest (z.B. von .22 auf .32) dann brauchst du den Voreintrag und solltest dementsprechend deinen Antrag stellen.

*Sollte man bei einem .357Mag Revolver auch .38Sp noch in Klammern hinterschreiben, damit man dafür eine Erwebsberechtigung erhält?

Das schadet nix, aber es sollte auch ohne gehen. Auch wenn manche Behörden das nicht besser wissen.

*Sind meine vorhandenen Unterlagen zur Nachweisführung eines Bedürfnisses ausreichend?

Tja, das ist die eigentlich spannende Frage! Ich bin kein Rechtsanwalt (nur der darf dir überhaupt eine Rechtsberatung geben). Daher kann ich dir nur meine persönliche Einschätzung geben: Die Unterlagen sollten ausreichend sein. Nach §32 WaffG muss der mit einer Bescheinigung des Vereins nachgewiesen werden, dass du sechs Monate erfolgreich am Übungsschießen teilgenommen hast. Wenn dein Schießbuch vom Verein abgezeichnet ist, trägst du im Formular unter der entsprechenden Stelle "siehe Schießbuch" ein. Weiterhin muss der Verein aber auch bescheinigen, welche Waffenart für diese Disziplin erforderlich ist. Hier liegt meiner Meinung nach die Krux. Je nach dem wie eure Formulare aussehen würde ich das Thema nicht "ansprechen" oder darauf verweisen, dass der Behörde bekannt sein sollte, dass die Waffenart XY für Disziplin Z beim DSB erforderlich ist. Der DSB sollte ja nicht unbekannt sein.

Mein Tipp: Versuch es einfach. Aber du musst dir darüber klar sein, dass du dich möglicherweise bei den Vereinsoberen unbeliebt machst. Für die Vereinskameraden bist du dann wahrscheinlich sowas wie ein "Freiheitskämpfer" smile.gif

bye knight

Geschrieben

>Also frühestens 1.1.2003 - kann aber auch später sein...

Das wäre schön, irgendeine verfügbare Quelle dazu?

>Bist du schon Mitglied im Forum Waffenrecht (www.fwr.de).

Klar.

>Da kannst du dir eine Rechtsschutzversicherung für genau solche Fälle besorgen.

Hamwa! smile.gif

>Meiner Meinung nach sollte ein Wechselsystem auf ein kleineres Kaliber ohne Voreintrag erwerbbar sein.

Klar, ich dachte nur die sagen sich vielleicht "jetzt schießt der die ganze Zeit hauptsächlich KK, will

aber dann gleich 2 GK haben...?".

Andererseits denken sie sich vielleicht auch "was will der mit nem 2. GK Eintrag, wenn der mit einer

Waffe + WS dann genausogut 2 Disziplinen schießen kann?".

Ich glaub ich lass es lieber sein.

>Ich bin kein Rechtsanwalt (nur der darf dir überhaupt eine Rechtsberatung geben).

Ich war auch nur an einem privaten allgemeinen Meinungsaustausch interessiert. smile.gif

>Weiterhin muss der Verein aber auch bescheinigen, welche Waffenart für diese Disziplin erforderlich ist.

>Hier liegt meiner Meinung nach die Krux. Je nach dem wie eure Formulare aussehen würde ich das Thema nicht

>"ansprechen" oder darauf verweisen, dass der Behörde bekannt sein sollte, dass die Waffenart XY für Disziplin

>Z beim DSB erforderlich ist

Naja, ich kann ja hinschreiben für welche Disziplinen ich die zunächst brauche. Die DSB Sportordung ist online

verfügbar. Der Stand selber ist bis 1500 Joule zugelassen. Das Formular sieht recht "liberal" aus und man kann

auch gar nicht so viel hinschreiben - ich will ja auch nichts ausgefallenes wie einen .50BMG Repetierer haben wink.gif

>Aber du musst dir darüber klar sein, dass du dich möglicherweise bei den Vereinsoberen unbeliebt machst.

>Für die Vereinskameraden bist du dann wahrscheinlich sowas wie ein "Freiheitskämpfer"

grin.gif

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von tar:

Das wäre schön, irgendeine verfügbare Quelle dazu?

Das steht im Gesetz wie es vom Bundestag verabschiedet wurde im Artikel 18. Einen Link habe ich leider jetzt nicht zur Hand, aber der wurde hier schon öfter im Forum gepostet (im PDF-Dokument auf S. 64).

bye knight

Geschrieben

Da in diesem Staat lt. Grundgesetz Koalitionsfreiheit besteht, müsste es eigentlich auch ohne Bedürfnisbescheinigung vom Verein gehen.

Ruf mal bei der Redaktionssprechstunde von "visier" an und frag mal Schiller. Der hat ein paar gute Tips, was man machen kann, wenn die Behörde mauert und das Problem aussitzen will,

Gruß

do

Geschrieben

1. Deine 6 Monate Training muss die Behörde anerkennen, egal ob der Verein einen Wisch schreibt oder nicht. Notfalls kannst Du vom Verein die Herausgabe des Schießkladde verlangen und die entsprechenden Seiten herauskopieren. Das momentan geltende Recht verlangt ausdrücklich erst ab der dritten Kurzwaffe eine Bestätigung des Vereins/Verbandes.

2. Du kannst bei den beiden ersten Kurzwaffen beantragen, was Du willst. Es sind nur 6 Monate Training gefordert. Erst ab der dritten Kurzwaffe bestimmt der Verein/Verband durch das Bedürfnis, welches Kaliber Du beantragen kannst.

Also ab zur Behörde und Antrag stellen.

Wenn nach 3 Monaten keine Antwort da ist, zur Behörde gehen, auf Untätigkeit hinweisen und mit dem Anwalt drohen, wenn sie nicht aktiv werden.

Man muss sich nicht alles gefallen lassen.

------------------

Sharps !

Der Sharps schießt listig, der Sharps schießt leise. Doch BEVOR er schießt überlegt er weise !!!

Mitglied im FWR Nr. 9600

FDP-Wähler - Wahltag ist Zahltag!!!

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Lotzinger:

......ohne bedürfnisbescheinigung des vereins bzw. stempel des verbandes geht nix. nur dieses papier bescheinigt dir als sportschütze dein bedürfnis......

Hi Tar, Hi Lotzinger,

also erstmal ist das Dummfug !!!

Warum postet Du einfach mal einen Verdacht, der ganz nach vorauseilendem Gehorsam aussieht????

Wenn, dann solltest Du wissen was Du postest!!

lies Dir vielleicht auchmal die Gesetze durch! Hat noch keinem geschadet!!

Des weiteren: Wenn Du die Waffe abholst und zum, Stand bringst, musst Du auch schon eine WBK haben!!!! Also Vorsicht!!

Allgemein: Waffengesetz

Bedürfnis: Hier findest Du da mehr.

------------------

Mit freundlichen Grüssen

Maxe2k

Iss der im FWR? Klar!!!

Wer schiesst, trifft noch lange nicht ins Schwarze

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Maxe2k:

[bWarum postet Du einfach mal einen Verdacht, der ganz nach vorauseilendem Gehorsam aussieht????

Wenn Du die Waffe abholst und zum, Stand bringst, musst Du auch schon eine WBK haben!!!! Also Vorsicht!!

Allgemein:

[/b]

Falsch, siehe WaffG.

Da steht doch (ich glaube §28):

(Sinngemäß) Einer Erlaubnis bedarf nicht.... wer eine Waffe nicht gewerbsmäßig von einem Berechtigten zum anderen transportiert.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Maxe2k:

Hi Harry, hast ja recht!!!!!!

war keine Vermutung sondern das Verdrehen von Gewerbsmässig und nicht-gewerbsmässig!!

um genauer zu sein:

.

So, damit dürfte ich meinen Fehler korr. haben.

Geschrieben

@Sharps:

Ganz so ist es denn doch nicht. §32 WaffG

(1) Ein Bedürfnis (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller glaubhaft macht,

...

2. als Sportschütze die Schußwaffen für den regelrechten Schießsport auf genehmigten Schießstätten, zur Teilnahme an ordentlichen Schießwettbewerben oder zur Pflege des Brauchtums in Schützenvereinigungen zu benötigen, sofern es sich um Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm handelt,

...

Es handelt sich also um die Gelbe WBK. Weiteres bezieht sich auf die Gründe WBK:

(2) Ein Bedürfnis braucht nicht nachzuweisen, wer

...

3. als Mitglied eines Schießsportvereins die Waffe zur Teilnahme an ordentlichen Schießwettbewerben benötigt, sofern es sich um eine Waffe von nicht mehr als 60 cm oder um eine Selbstladewaffe mit einer Länge von mehr als 60 cm handelt, und er durch eine Bescheinigung des Vereins nachweist, daß er an den Übungsschießen des Vereins mindestens sechs Monate regelmäßig und erfolgreich teilgenommen hat und welche Waffenart für die auszuübende Sportdisziplin erforderlich ist. Für Schußwaffen mit einer Länge von weniger als 60 cm gilt dies nicht, wenn der Antragsteller schon zwei Waffen dieser Art besitzt.

Eindeutig wird von einer Bescheinigung des Vereins gesprochen. Nicht definiert ist, wie diese Bescheinigung aussehen soll. Üblicherweise ist eine Bescheinigung im Amtsgebrauch aber ein Stück Papier auf dem auch explizit "Bescheinigung" steht.

Natürlich ist in §32(1) die Rede von ...Bedürfnis liegt INSBESONDERE vor... Aber das ist Gummi. Mein Amtmann wollte sich nicht darauf einlassen, mein ordentlich abgestempeltes Schießbuch neben den genannten Möglichkeiten als Bedürfnis anzuerkennen. Wie gesagt, dass mit "insbesondere" ist Gummi. Wer will, kann es also gern auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Ich wollte lieber meinen Frieden und meine WBKs nicht erst nach monatelangem Hin und Her mit zweifelhaftem Ausgang.

Gruß,

Hülsensteher

Geschrieben

Zunächst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Sollte ich vielleicht einen kleinen Aufsatz auf einem weiteren Blatt

zur Bedürfnisbegründung hinzuschreiben, oder reicht theoretisch schon

ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter bei der Antragstellung?

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Harry Callahan:

Falsch, siehe WaffG.

Da steht doch (ich glaube §28):

(Sinngemäß) Einer Erlaubnis bedarf nicht.... wer eine Waffe nicht gewerbsmäßig von einem Berechtigten zum anderen transportiert.

Hi Harry, hast ja recht!!!!!!

war keine Vermutung sondern das Verdrehen von Gewerbsmässig und nicht-gewerbsmässig!!

------------------

Mit freundlichen Grüssen

Maxe2k

Iss der im FWR? Klar!!!

Wer schiesst, trifft noch lange nicht ins Schwarze

Geschrieben

So, jetzt mal ein Zwischenbericht für alle, die es interessiert:

Heute war ich also beim Amt und habe meinen Antrag abgegeben.

Sie wollten noch nicht einmal mein Schießbuch oder den Ausweis sehen.

Es sollte so 4-6 Wochen dauern. smile.gif

Doch dann..."da fehlt aber ein Blatt" (Bescheinigung des Vereins)!

"So können wir es aber nicht annehmen!" rolleyes.gif

Nun habe ich versucht die Sachlage zu erklären, aber von einer WBK

ohne die förmliche Vereinsbescheinigung hatten sie anscheinend noch

nie etwas gehört - "da könnte ja jeder kommen", "oha, gleich zwei

Waffen" usw. shocked.gif

Nach einer Viertelstunde weiterer Ausführungen meinerseits haben

sie meinen Sportpass und das Schießbuch kopiert und wollen es dem

Oberpolizeibehördenvorsteher zur Begutachtung vorlegen, der sei

jedoch leider derzeit im Urlaub... frown.gif

Also, Leute...das wird sich wohl noch eine Zeitlang strecken, bevor

ich da zumindest einen Ablehnungsbescheid bekomme und dann dagegen

rechtlich vorgehen kann.

[Dieser Beitrag wurde von tar am 06. Juni 2002 editiert.]

Geschrieben

Glückwunsch,

bist halt auch in die Mühle der Beamtenwillkür geraten.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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