DJHawkeye Posted October 22, 2002 Share Posted October 22, 2002 Hallo Zusammen, wenn ich den Gesetzestexten richtig gelesen und verstanden habe, dann kann man doch einen (Vorderschaft)Repetierer mit gezogenen Lauf auf die gelbe WBK kaufen. (Kategorie C 3.1 und §14 Absatz4) Oder wie seht Ihr das? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shootist Posted October 23, 2002 Share Posted October 23, 2002 siehe hier: http://foren.waffen-online.dehttp://foren....sb=5&o=&fpart=1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
DJHawkeye Posted October 23, 2002 Author Share Posted October 23, 2002 In Antwort auf: Shootist: muss dich leider etwas korrigieren: nicht repetier flinten mit gezogenem lauf sollen auf gelb kommen, sondern repetier langwaffen . die frage ist, und das werden auch die zustaendigen sachbearbeiter wissen, ob sie eine repetierlangwaffe im kaliber 12 nicht als repetierflinte identifizieren koennen. Wo der Gesetzgeber die Vorderreps hin haben möchte ist mir eigendlich klar, aber wenn um ich den Gesetzestext lese, ohne zu Interpretieren, ist doch ein Vorderrep mit gezogenen Lauf durch folgende Begriffsbestimmung definiert: Anlage 1 Abschnitt 1 2.4 Repetierwaffe (Arbeitsprinzip wird nicht definiert) 2.6 Langwaffe tatsache gezogener Lauf Also handelt es sich doch um eine Waffe der Kategorie C 3.1 und gehört somit laut §14 Absatz2 (... Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen...) auf die gelbe WBK. Der glatte Lauf ist in §14 ABsatz2 nicht aufgeführt, da die Vorderrep mit glatten Lauf ja unter die Kategorie B 2.6 fallen und somit auf $10 (grüne WBK) kommen. Oder lese ich falsch? In dem Gesetzestext stehen doch genaue Vormolierungen und Definitionen an die wir uns halten mussen. Interpretationen haben bei der Anwendung eines Gesetzes nicht zu suchen. Entweder ist etwas schwarz oder weiß. Wenn es doch in einem Gesetz eine stichhaltige Lücke gibt, warum sollte wir diese nicht ausnutzen, ist doch alles Rechtens. Link to comment Share on other sites More sharing options...
dirkman Posted October 23, 2002 Share Posted October 23, 2002 In Antwort auf: Interpretationen haben bei der Anwendung eines Gesetzes nicht zu suchen. nein, denn dafür gibt es die verwaltungsverordnungen. hier wird dir 100pro deine hoffnung genommen..... desweiteren sollten wir nicht in zwei foren das gleiche diskutieren. ich mach den thread in "flinten" dicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DJHawkeye Posted October 23, 2002 Author Share Posted October 23, 2002 Hallo Dirk, Du hast recht das eine Diskusion nicht in zwei Foren gleichzeitig geführt werde sollte. Deshalb habe ich ja diese auch in Waffenrecht eingestellt, gehört ja nicht in Flinten. Aber das mit den Verordnungen verstehe ich nicht ganz, es ist doch ein Gesetz Beschlossen und Veröffentlicht worden. In dem Paragraphen und in Anhang ist doch alles genau desfiniert. Was sollen den noch Verordnungen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
fradi Posted October 23, 2002 Share Posted October 23, 2002 wenn mann sich am Wortlaut hochziehen möchte dann ist ist eine Flinte wohl keine Repetierer-Langwaffe mit gezogenem Lauf und kann deswegen nicht auf die Gelbe... Link to comment Share on other sites More sharing options...
dirkman Posted October 23, 2002 Share Posted October 23, 2002 In Antwort auf: Du hast recht das eine Diskusion nicht in zwei Foren gleichzeitig geführt werde sollte. Deshalb habe ich ja diese auch in Waffenrecht eingestellt, gehört ja nicht in Flinten danke für deine zustimmung. ich frag mich dann nur, wer den thread in "flinten" eröffnet hat.... In Antwort auf: Aber das mit den Verordnungen verstehe ich nicht ganz, es ist doch ein Gesetz Beschlossen und Veröffentlicht worden. In dem Paragraphen und in Anhang ist doch alles genau desfiniert. Was sollen den noch Verordnungen? die verordnungen regeln die umsetzung des gesetzes in die praxis (mal ganz laienhaft ausgedrückt). sollte es denn so kommen, dass du dadurch ungerecht behandelt fühlst (KEINE rep.flinte auf gelb) steht dir ja der klageweg frei. du wirst sicher mitstreiter finden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DJHawkeye Posted October 23, 2002 Author Share Posted October 23, 2002 @fradi in meiner Sachkundeprüfung habe ich gelernt das: eine Waffe mit glatten Lauf eine Flinte ist, eine Waffe mit gezogenem Lauf eine Büchse ist, also ist eine Flinte nicht gleichzustellen wie eine Büchse (gezogener Lauf) In Antwort auf: ist eine Flinte wohl keine Repetierer-Langwaffe mit gezogenem Lauf Ja stimme ich Dir zu. Die Grundsätzliche Frage ist doch, wie ist ein Vorderschaftrepetierer nach dem neuen Gesetz einzuordnen, wenn dieser einen gezogenen Lauf besitzt z.B. Remington 870. Meiner Meinung nach ist es dann eine Vorderschaftrepetierbüchse und keine Vorderschaftrepetierflinte. @Dirk Ich habe die Diskusion mit der gelben nicht absichtlich in Flinten eingestellt. Dummerweise hat die Diskusion im falschen Thread begonnen... Die Verordnung regelt also die Umsetzung des Gesetzes. Dann bin ich einmal gespannt, wann die Verordnung erscheinen wird und wie dort was Umgesetzt wird? Wenn Du das Gesetz Unbefangen liest, kannst Du dann meiner Ausführung oben zustimmen oder mache ich dort einen Denkfehler? Abgesehen davon, das ich mir keine Pumpe mit gezogenem Lauf zulegen möchte. Aber man hat mir die Frage zugetragen. Und umklärung gebetten. Aber schön das die Moderator so toll aufpassen und das Form sauber halten Link to comment Share on other sites More sharing options...
dirkman Posted October 23, 2002 Share Posted October 23, 2002 In Antwort auf: Aber schön das die Moderator so toll aufpassen und das Form sauber halten dafür kassieren wir auch ne mörder-kohle jeden monat von tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted October 23, 2002 Share Posted October 23, 2002 Falkenauge, "Die Grundsätzliche Frage ist doch, wie ist ein Vorderschaftrepetierer nach dem neuen Gesetz einzuordnen, wenn dieser einen gezogenen Lauf besitzt z.B. Remington 870. Meiner Meinung nach ist es dann eine Vorderschaftrepetierbüchse und keine Vorderschaftrepetierflinte." Ist hier wohl wie "GZSZ": Vom Mechanismus gesehen, ist Deine Auffassung logisch (was ich dem Gesetz nicht unbedingt zubillige). Ich erwarte eher etwas im Rahmen der Verwaltungsverordnungen, wie auch D. Borchardt andeutete. Ich kann mir auch genau vorstellen was es sein wird, schreibe es aber hier nicht rein; muss Herrn B. aus B. nicht erst drauf bringen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted October 23, 2002 Share Posted October 23, 2002 Hallo Eine Waffe nur für Flintenmunition dürfte eine Flinte sein, auch wenn sie etwas anders aussieht. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ned Kelly Posted November 3, 2002 Share Posted November 3, 2002 Setz' ich mich als Neuer gleich mal in die Nesseln: der Thread unter Flinten ging nicht um das ob sondern welche. Vielleicht war der Frager ja Jäger, dann hat er die rechtlichen Probleme nicht N.K. In Antwort auf: desweiteren sollten wir nicht in zwei foren das gleiche diskutieren. ich mach den thread in "flinten" dicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
dirkman Posted November 3, 2002 Share Posted November 3, 2002 gut dass wir darüber gesprochen haben. danke für deine meinung Link to comment Share on other sites More sharing options...
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