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darf ich


Gast muh@online

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Hallo an alle.

Ich habe mal eine Frage.

Kann man als "08/15" Staatsbürger legal scharfe Waffen besitzen!?

Also wenn man über 18 ist und weder Jäger noch Polizist oder Schütze im Verein ist, was muss man beantragen?! wie stehen die chancen eine genehmigung bewillig zu bekommen?!

mit scharfen waffen meine ich halt keine lupis oder gaspistolen.

Interessiert mich nämlich mal im Zuge der Seminarfacharbeit.

Ausserdem würde es gerne meine Lehrerin wissen.

Danke im Vorraus

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Hallo,

in diesem Fall gehen die chancen gegen null.

Waffensammler können i.d.R. quasi nur antike Waffen

sammeln (sehr Zeit und Kostenintensiv).

einschüssige Vorderlader sind frei.

Schützen, die kein festes Vereinsmitglied sind haben

bei gleichem Training deutlich geringere bis keine

chancen.

du musst ein anerkanntes Bedürfnis nachweisen können.

Das heisst aber noch lange nicht, dass der, der eine

Waffe benötigt auch eine haben darf.

genaueres siehe Gesetz. Nach neue Gesetz tritt am 1.4.03

in kraft, dann müssen Sportschützen 21 sein und 1 Jahr

statt 1/2 Jahr verinsMITGLIED sein und jeden Trainingstermin wahrgenommen haben. Jäger können nach dem

neuen Waffg, ab 18 ,statt 16, nach und teilweise auch zu

beginn der Ausbildung erlaubnispflichtige Waffen erwerben.

hoffe, das half.

PS: schöne Grüße an deine Lehrerin

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Danke ihr habt mir sehr geholfen.

Die Gesetze finde ich auch richtig so.

Sind nach der Novellierung eigentlich noch weiter Änderungen des Gesetzes geplant?!

Oder ist der politische Aktionismus jetzt vorbei?

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Der 08-15 Bürger soll um Gottes (und um Herrn Breneckes ...!!!) Willen dkeine schrafen Waffen haben.

Sowenig scharfe Waffen wie möglich ins Volk.

Soweit wie möglich die Freiheit und die Sicherheit des Staates einschränken und durch Verbote usw. die Macht des Staates gegenüber dem Volk demonstrieren. color> rolleyes.gif

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@ forsaken : wollte dir damit nicht zu nahe treten.

ich bin aus erfurt -vielleicht ist mein blick fürs objektive etwas getrübt.

ich denke das problem solcher gesetze sind, das sie verallgemeinert sein müssen.

aber es gibt natürlich 40-jährige schützen, denen man keine waffe überlassen sollte und ebenso gibt es auch 18-jährige wo es eine gefahr ist.

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In Antwort auf:

aber es gibt natürlich 40-jährige schützen, denen man keine waffe überlassen sollte und ebenso gibt es auch 18-jährige wo es eine gefahr ist.


Es gibt auch 72jährige, denen man eine Waffe überlassen kann und ebenso gibt es auch 18jährige bei denen es ebensowenig eine Gefahr ist.

Was will uns der Autor (huch, das bin ja ich laugh.gif ) damit wohl sagen?

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Hi!

Du mußt nicht zwingend in einem Verein sein. Ein Gericht hat entschieden (Ktenzeichen folgt...)das du nicht zwingend in einem Verein sein mußt um Waffen erwerben zu können. In diesem Fall hat ein Sportschütze geklagt und rechtbekommen. Der Schütze hatte regelmäßig auf einem Schießstand geschossen, dieses auch schriftlich dokumentiert und an vers. Meisterschaften teilgenommen.

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