Guest muh@online Posted October 19, 2002 Share Posted October 19, 2002 Hallo an alle. Ich habe mal eine Frage. Kann man als "08/15" Staatsbürger legal scharfe Waffen besitzen!? Also wenn man über 18 ist und weder Jäger noch Polizist oder Schütze im Verein ist, was muss man beantragen?! wie stehen die chancen eine genehmigung bewillig zu bekommen?! mit scharfen waffen meine ich halt keine lupis oder gaspistolen. Interessiert mich nämlich mal im Zuge der Seminarfacharbeit. Ausserdem würde es gerne meine Lehrerin wissen. Danke im Vorraus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 19, 2002 Share Posted October 19, 2002 Hallo, in diesem Fall gehen die chancen gegen null. Waffensammler können i.d.R. quasi nur antike Waffen sammeln (sehr Zeit und Kostenintensiv). einschüssige Vorderlader sind frei. Schützen, die kein festes Vereinsmitglied sind haben bei gleichem Training deutlich geringere bis keine chancen. du musst ein anerkanntes Bedürfnis nachweisen können. Das heisst aber noch lange nicht, dass der, der eine Waffe benötigt auch eine haben darf. genaueres siehe Gesetz. Nach neue Gesetz tritt am 1.4.03 in kraft, dann müssen Sportschützen 21 sein und 1 Jahr statt 1/2 Jahr verinsMITGLIED sein und jeden Trainingstermin wahrgenommen haben. Jäger können nach dem neuen Waffg, ab 18 ,statt 16, nach und teilweise auch zu beginn der Ausbildung erlaubnispflichtige Waffen erwerben. hoffe, das half. PS: schöne Grüße an deine Lehrerin Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rainer Berg Posted October 19, 2002 Share Posted October 19, 2002 Hallo, wenn Du eine Sachkundeprüfung ablegst, dann kannst Du eine Schusswaffe im Kaliber 4mmM20 oder 4mmRand ohne Bedürfnisprüfung beantragen. Gruß Rainer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted October 19, 2002 Share Posted October 19, 2002 ....die passende Antwort auf die Frage und und auf Seminar II hab ich Dir bereits in Seminar eingetragen...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest muh@online Posted October 20, 2002 Share Posted October 20, 2002 Danke ihr habt mir sehr geholfen. Die Gesetze finde ich auch richtig so. Sind nach der Novellierung eigentlich noch weiter Änderungen des Gesetzes geplant?! Oder ist der politische Aktionismus jetzt vorbei? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 20, 2002 Share Posted October 20, 2002 wie jetzt? du findest das neue Waffg. richtig so??? ich finde das mit der 21-Jahre Regel eine riesen Sauerei! ich bin 19. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Berlin2004 Posted October 20, 2002 Share Posted October 20, 2002 Der 08-15 Bürger soll um Gottes (und um Herrn Breneckes ...!!!) Willen dkeine schrafen Waffen haben. Sowenig scharfe Waffen wie möglich ins Volk. Soweit wie möglich die Freiheit und die Sicherheit des Staates einschränken und durch Verbote usw. die Macht des Staates gegenüber dem Volk demonstrieren. color> Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest muh@online Posted October 20, 2002 Share Posted October 20, 2002 @ forsaken : wollte dir damit nicht zu nahe treten. ich bin aus erfurt -vielleicht ist mein blick fürs objektive etwas getrübt. ich denke das problem solcher gesetze sind, das sie verallgemeinert sein müssen. aber es gibt natürlich 40-jährige schützen, denen man keine waffe überlassen sollte und ebenso gibt es auch 18-jährige wo es eine gefahr ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted October 20, 2002 Share Posted October 20, 2002 In Antwort auf: aber es gibt natürlich 40-jährige schützen, denen man keine waffe überlassen sollte und ebenso gibt es auch 18-jährige wo es eine gefahr ist. Es gibt auch 72jährige, denen man eine Waffe überlassen kann und ebenso gibt es auch 18jährige bei denen es ebensowenig eine Gefahr ist. Was will uns der Autor (huch, das bin ja ich ) damit wohl sagen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
sniper-k98 Posted October 22, 2002 Share Posted October 22, 2002 Hi! Du mußt nicht zwingend in einem Verein sein. Ein Gericht hat entschieden (Ktenzeichen folgt...)das du nicht zwingend in einem Verein sein mußt um Waffen erwerben zu können. In diesem Fall hat ein Sportschütze geklagt und rechtbekommen. Der Schütze hatte regelmäßig auf einem Schießstand geschossen, dieses auch schriftlich dokumentiert und an vers. Meisterschaften teilgenommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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