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IGNORED

Waffenführen von Polizisten


Glock-Fan

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Liebe Gemeinde,

ich habe gehört, dass Polizisten ihre Dienstwaffen jederzeit mit Dienstausweis führen dürfen. Stimmt das? Gilt das dann auch für Kino, Kneipe, etc., insbesondere öffentliche Aufzüge, was der Waffenschein ja gerade nicht erlaubt? Wenn dem so sein sollte, warum machen das dann so wenige? Ich weiß von Polizisten, die ihre Dienstwaffe auf dem Revier einschließen und unbewaffnet nach Hause fahren(das nenne ich Vertrauen in die Kollegen...).

Geschrieben

Ich habe noch keinen Baggerführer kennengelernt, der nach der Arbeit sein Arbeitsgerät mit nach Hause nimmt. Und genau das ist für einen Polizeibeamten auch seine Dienstwaffe. Und im Kino beim knutschen ist sie auch überaus hinderlich.

Geschrieben

Ich nehme meinen "Bagger" immer mit nach Hause, weil ich dort einen B-Schrank habe, wo ich "nur" Munition und Waffe trennen muss. Auf der Dienststelle, muss ich die Waffe auseinander nehmen und das Rohr (den Lauf) mit nach Hause "führen"! Ist mir zu umständlich und gibt zu wenig Sicherheit, daher führe ich meine Dienstwaffe immer komplett und aufmunitioniert zum und vom Dienst. Ansonsten gilt das gleiche, was nach altem WaffG auch für Schreckschusswaffen gilt: Nicht bei öffentlichen Veranstaltungen und Veranstaltungen unter freiem Himmel!

Gruß ein "Baggerfahrer"

Geschrieben

Hallo zusammen!

Natürlich habe auch ich schon mal meine Dienstwaffe mit nach Hause genommen.

Aber hier in NRW hat jeder Kollege die Möglichkeit, seine Waffe irgendwo einzuschließen (in einem Dienstgebäude natürlich).

Es ist aber richtig, dass die Waffe außerhalb des Dienstes geführt werden darf. Aber auch hier fassen die Einschränkungen aus dem WaffG oder dem VersG, die für jedermann gelten.

Und was soll der Kollege tun, der kein Sportschütze ist, keinen Waffenschrank zu Hause hat aber dafür zwei kleine Kinder?

Für den Großßteil der Kollegen ist die Dienstwaffe ein Arbeitsgerät, dass man während der gesamten Dienstzeit führen muß, dann will man oftmals damit in der Freizeit nicht belastet werden.

Und genau so wird es auch der Baggerfahrer sehen! grin.gif

Geschrieben

Hallo Leute,

es gibt da einen Eintrag, der wohl irgendwann geändert wird und somit im Prinzip zum Führen rund um die Uhr berechtigt.

"Er ist berechtigt zum Führen der Dienstwaffe während der Dienstausübung".

Wie die Kollegen schon geschrieben haben, möchte auch nicht jeder Polizist, aus verschiedenen Gründen, unbedingt seine Dienstwaffe mit nach Hause nehmen. Wenn Er aber erkennbar in Uniform nach Hause fährt und hier womöglich in öffentlichen Verkehrsmitteln, ist Er angehalten seine Dienstwaffe zu Führen. Grund sollte auch erkennbar sein, da Er sich ja selbst in den Dienst versetzen kann wenn es geboten ist, z.B. Er erkennt eine Straftat oder wird als Polizist angesprochen und da kann/darf Er sich nicht aus der Affäre ziehen und muß zumindest die örtlich zuständigen Kollegen informieren.

Gruß

Rainer

Geschrieben

Danke für die bisherigen Antworten. Mich interessiert allerdings weniger, ob die Wumme beim Knutschen stört, sondern ob sie stören DARF. Ein Frankfurter Ordnungshüter hat mir einmal erklärt, bei "geselligen Veranstaltungen" dürfe er auch mit Dienstausweis seine Waffe nicht führen. Nur: Wo steht das? Wo ist "gesellige Veranstaltung" definiert? Warum nur die Dienstwaffe mit Dienstmunition?

Noch ein Wort zum Baggerfahrer und zum Mit-nach-Hause-Nehmen des Arbeitsgerätes: Es dürfte wohl mehr als einen Grünberockten geben, der sein Arbeitsgerät Handschellen auch schon einmal mit nach Hause genommen hat... chrisgrinst.gif

Geschrieben

Da die Schützen von den grünweissen Vereinen den Bestimmungen des Waffgesetzes nicht (bzw. nur teilweise) unterliegen, wird des DÜRFEN dann in Dienstanweisungen geregelt. Diese Anweisungen werden üblicherweise nicht veröffentlicht.

Karl

Geschrieben

und ich habe zwei Paar Handschellen.... blush.gif

man sollte jedoch immer irgendwo einen Reserveschlüssel griffbereit haben...

Genau, es gibt Dienstanweisungen, die den Umgang mit den Dienstwaffen regeln.

In der Dienstanweisung für NRW ist der Begriff "geselliges Zusammensein" aber auch nicht erklärt.

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