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IGNORED

Bedürfnis.....


Gast

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Geschrieben

Hallo,

wie lange ist eigentlich die Bedürfnisbescheinigung des 1.Vorsitzenden für einen Waffenantrag gültig?

Gruß

Paras

Geschrieben

Hi Paras,

unser 1. Vorsitzende meinte vor einiger Zeit auf die gleiche Frage: 6 Monate color> .

Es kann jedoch sein, daß das Ordnungsamt das etwas anders sieht.

Möglicherweise so: Wenn die Bedüfnisbescheinigung so lange rumliegt, kann's mit dem Bedürfnis auch nicht so weit her sein.

Frag halt zur Sicherheit beim Ordnungsamt nach.

Gruß

Manfred

Geschrieben

Hey Paras-

ich seh das genau so! Die Bescheinigung hol ich mir dann,wenn das Bedürfnis besteht - wenn ich dann den Eintrag hab, hab ich immer noch ein Jahr Zeit mit dem Kauf.Bevor ich einem Amt mit einem überalterten Bedürfnis Grund zum Einhaken geben würde, würd ich mir das einfach nochmal vom Vereinsboß neu unterschreiben lassen - noch geht es ja .Künftig,wenn alles über den Verband läuft wirds wohl eh schwieriger.

Gruß Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

unser 1. Vorsitzende meinte vor einiger Zeit auf die gleiche Frage: 6 Monate .


Vor einiger Zeit hatten wir hier schon mal eine Diskussion.

Da der Verein bestätigt, das der Sportschuetze in den letzten 6 Monaten ....... kann die o. a. Aussage wohl kaum korrekt sein.

Geschrieben

Ich denke auch, dass eine Bedürfnisbescheinigung des Vereins nicht allzulange Gültigkeit hat, da ja ein dauerhaftes Training in der Vergangenheit ab Ausstellungsdatum bescheinigt wird.

Aber wie oben schon gesagt: Normalerweise hol ich mir die Bescheinigung erst, wenn ich die bestimmte Waffe haben will und reiche sie dann umgehend bei der Behörde ein.

Gruß

Blacksmith

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