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IGNORED

Kleiner Waffenschein (Gaswaffen)


Messerjocke2000

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nach Überprüfung bei Kreispolizeibehörde beziehungsweise beim zuständigen Ordnungsamt.

Geschrieben

Also ich hätte da auch mal eine Frage zum "kleinen Waffenschein"

Ich hab leider auch so ein Ding. (ind er Jugend macht man halt Fehler!)

Ich benutze es aber weder zu Silvester (zu teuer) noch bringe ich sie sónstwie ausser Haus.

Wenn ich sie also nicht FÜHREN will. Brauch ich dann auch irgendwas?

@Messerjocke

Hast du denn schon eine oder willst du sie haben. Ist ne Reck MIAMI Mod 92 und ein Original-Nachbau der Beretta.

Geschrieben

Hi Smithy, so trifft man sich wieder...

Zu dem Thema fällt mir auch eine Frage ein, die mich schon länger beschäftigt: Ich hab' so'n Ding exakt für den Zweck "Feuerwerk" zu Silvester.

Bei der Suche im neuen WaffG habe ich aber keine Stelle ausmachen können, die den Gebrauch in diesem Fall regelt. Höchstwahrscheinlich ist auch, wenn man sich nicht gerade auf dem eigenen Grundstück befindet, das Mitnehmen der Waffe auf den Feuerwerksplatz als "Führen der Waffe" zu bezeichnen.

D.h., ich benötige in Zukunft für Silvester einen "Kleinen Waffenschein" und womöglich auch noch eine Schießerlaubnis?

Na Prost Mahlzeit, die Überlastung der Behörden ist ja damit schon vorprogrammiert.

Gruß, Ronald

Geschrieben

In Antwort auf:

D.h., ich benötige in Zukunft für Silvester einen "Kleinen Waffenschein" und womöglich auch noch eine Schießerlaubnis?


Die Schießerlaubnis ersetzt den Waffenschein. Aber für die Schießerlaubnis brauchst du noch einen Nachweis über eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Je nach Bundesland brauchst du die Schießerlaubnis übrigens heute schon (ich meine zum Silvesterschießen). Ob das in deinem Bundesland auch so ist, teilt dir deine Behörde mit.

bye knight

Geschrieben

Verstehe ich was falsch, oder reden wir noch von ungelegten Eiern...

Bin ich falsch informiert, oder bin ich der einzige, der der Meinung ist, es gibt den kleinen Waffenschein nicht, soll aber mit dem neuen Waffg. kommen.

(Bin mal gespannt, wie die Behörden das umsetzen wollen...)

Geschrieben

Ich werde das Gefühl nicht los,das es durch diese Regelung noch mehr Straftaten geben wird.

Ich denke,wenn zu Sylvester auf den Strassen geknallt wird,was das Zeug hält,werden auch viele mit Gaswaffen mitknallen,ohne die erforderliche Erlaubnis dafür zu besitzen.

Aber vieleicht gibt es für Sylvester eine Ausnahmeregelung.

Aber welcher Polizist kontrolliert um 24:00 Uhr,ob der Mann/Frau die Gaswaffe mit Genehmigung abfeuern darf?

Hier wird mal wieder viel zu viel WIND um etwas gemacht,was eigentlich föllig uninteressant ist.

Um 24 Uhr wird gefeiert,und nicht kontrolliert!

Selbst hartgesottene Ganoven werden feiern,und nicht an den nächsten Überfall denken,oder? grlaugh.gif

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