Wolli Posted September 26, 2002 Share Posted September 26, 2002 Hallo, wie vielleicht aus der "Flintenabteilung" ersichtlich, würde ich mir gerne die 870er "Combo" zulegen. Die hat ja 2 Läufe. Wie wird das dann in der WBK eingetragen? Wie ein Wechselsystem mit extra Zeile? Wenn ich mir heute einen Wechsellauf kaufe, muß ich den doch auch irgendwie eintragen lassen, oder? Wolli Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted September 26, 2002 Share Posted September 26, 2002 Für den WL benötigst Du keinen Voreintrag, solange er im Kaliber gleich oder kleiner ist. Du kaufst Die Flinte gegen Voreintrag und gleich, oder auch später, den WL dazu. Der wird dann nur als "WL, Kal. XX zu lfd. Nr. YY" nachgetragen, ferdisch. Jürgen Link to comment Share on other sites More sharing options...
GreenHunter Posted September 26, 2002 Share Posted September 26, 2002 wir als "zu Punkt x" eingetragen. Also eine Eintragung in einer neuen Zeile Laufende Nummer "zu Nr 1" Wechsellauf Kaliber Seriennummer - fertig :-) Wenn Du den Wechsellauf gleich mit der Eintragung der Waffe machen lässt, fallen (glaub ich) keine sep. kosten an. Gruß GreenHunter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Cress Posted September 26, 2002 Share Posted September 26, 2002 Hallo Wolli, wenn Du beim Kauf der Waffe, Wechselläufe dazu kaufst, so spielt es keine Rolle, wieviele es sind. Sollten die Läufe keine eigene Nummer haben, was bei der Remington 870 (Combo) Läufen der Fall seien dürfte, so würde ich die Anzahl der Wechselläufe mit in den gleichen Eintrag der Waffe mit eintragen laßen (z.B.: 1 Wechsellauf [d.h. Du hättest 2 Läufe für die Waffe]). Bis Später Sven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolli Posted October 9, 2002 Author Share Posted October 9, 2002 Hallo, ich habe jetzt die 870er Combo eintragen lassen. Der Händler hat mich nicht darauf aufmerksam gemacht, der war wohl damit überfordert. Ich habe also WBK mit dem Eintrag des Händlers und einigen erklärenden Ausdrucken und Bildern einem Freund aufs Amt mitgegeben. Der Wechsellauf wurde natürlich eingetragen. Ohne Eintrag hätte ich mich im Sinne des Waffenrechtes strafbar gemacht, mit einigen möglichen Folgen wahrscheinlich. Der Wechsellauf wurde aber nicht mit "Wechsellauf zu Lfd. Nr." eingetragen, sondern nur als "Wechsellauf Kal. 12/76 Remington". (Aber macht das einen Unterschied?) Dafür hat das noch mal 12 1/2 Euro extra gekostet, zusätzlich zum Eintrag der Waffe. Danke noch mal für Euere Tipps! Wolli p.s. Wenn jetzt einer nur die Anmeldung und die WBK geschickt hätte, wäre das dann wirklich so strafbar gewesen? Muß einen nicht der Händler aufmerksam machen? (Ok, ok, laut Sachkundeunterricht ist ein Lauf ein wesentliches Waffenteil) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thorsten Posted October 10, 2002 Share Posted October 10, 2002 In Antwort auf: Dafür hat das noch mal 12 1/2 Euro extra gekostet, zusätzlich zum Eintrag der Waffe. Hinweis: Laut aktueller Rechtsprechung (siehe aktuelles DWJ, Seite 88) ist für Mehrfacheintrag bzw. Mehrfachaustrag nur eine Gebühr fällig! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolli Posted October 12, 2002 Author Share Posted October 12, 2002 Tja Thorsten, alle Theorie ist schön und folgerichtig. Glaubst Du, es wäre klug, jetzt hinzugehen, und zu reklamieren? Sicher, man sollte es tun, aber die Wenigsten würden es tun, möchte ich behaupten. Wobei es natürlich auf die jeweilige Situation und das Verhältnis zu den Sachbearbeitern ankommt. Wolli, der Obrigkeitshörige Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thorsten Posted October 13, 2002 Share Posted October 13, 2002 In Antwort auf: Glaubst Du, es wäre klug, jetzt hinzugehen, und zu reklamieren? Darauf hatte ich weniger abgezielt. Eigentlich wollte ich Dich und andere Nutzer informieren, bevor bei künftigen Vorgängen zuviel bezahlt wird. Es kann ja durchaus vorkommen, daß mal 5,6 oder mehr Ein- oder Austräge gleichzeitig stattfinden, dann geht´s richtig in´s Geld. Ist es überhaupt möglich, eine bereits bezahlte Gebühr nach Reklamation zurückzuerhalten? Erfreut darüber wäre sicher kein Sachbearbeiter... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolli Posted October 13, 2002 Author Share Posted October 13, 2002 Hallo Thorsten, ich habe es nicht so gemeint, wie es vielleicht 'rüberkam! Danke für Deine gute Absicht, und ich hoffe, daß die Info 'mal jemand von uns nützt. Übrigens hat mir das "Amt" bis jetzt nie Schwierigkeiten gemacht. Das einzige was mir "stinkt" ist die Tatsache, daß da so eine Dame (Schreibkraft, Sekretärin oder was auch immer?) drinsitzt, die peinlich darauf achtet, immer ein Häuflein daliegen zu haben, damit es nach viel Arbeit aussieht. Und wir warten uns Schwielen an den Hintern. (OK, nie mehr als 4 bis 5 Wochen, aber wenn man anruft, ist es meist zufällig "heute morgen in die Post gegangen") Wenn man aber gut bekannt ist, kann es ganz schnell gehen, da wird wohl auch mal auf Berlin verzichtet. So, das musste 'mal gesagt sein! Wolli (Aber ich denke mit 4 Wochen sind wir sogar noch gut dran) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thorsten Posted October 13, 2002 Share Posted October 13, 2002 In Antwort auf: daß da so eine Dame Hm...Du wirst doch hoffentlich nicht die Frau V. aus L. meinen? Deren seltsame Methoden sind bis zu uns bekannt... Ist eigentlich unverständlich, warum manche Behörden immer so lange brauchen für ein wenig Tippserei. Außer der Anforderung des Führungszeugnisses und der Auskünfte von Gemeinde und Polizei ist doch normalerweise alles binnen ein, zwei Tagen (höchstens) leicht zu erledigen...vier bis fünf Wochen halte ich persönlich für ziemlich lang, zumindest für Standardsachen. Aber wenn´s nicht weiter stört und auch sonst keine Schwierigkeiten auftreten, wird man damit leben können, denke ich. Hauptsache, man bekommt schließlich das Gewünschte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted October 13, 2002 Share Posted October 13, 2002 Das ist ja irgendwie das Frustrierende im Umgang mit diesen Ämtern , man zahlt für praktisch nichts unendliche Gebühren und kommt sich vor wie ein Bittsteller - obwohl man nur seine Rechte in Anspruch nimmt Und wenn man mit ihnen redet ist man nett und freundlich und charmant damit man ja nicht auf diese bekannte, selbstverständlich nirgendwo existierende Liste derer kommt,die dann noch ein bischen länger warten dürfen,bei denen noch etwas unklar ist, bei denen noch eine Unterlage fehlt - und jeder weiß, daß er auch mit forschem Auftreten unbedingt sein Recht bekommt - nach (unendlich) langer Zeit und deshalb ist man .....siehe oben Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolli Posted October 14, 2002 Author Share Posted October 14, 2002 Ne Thorsten, die meine ich nicht. Aber solche gibt es wohl überall. Noch dazu wird der Eintrag bei uns jetzt über Computer eingedruckt. Da sollte es noch schneller gehen. Bei uns wird es dann immer auf die Sicherheitsüberprüfung geschoben. (Sicher, das dauert natürlich, bis der reitende Bote aus Berlin zurück ist ). Nur seltsam, daß es bei einigen Personen, Jahre nach dem letzten Eintrag, ohne Sicherheitsüberprüfung geht. Wolli Link to comment Share on other sites More sharing options...
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