Zum Inhalt springen
IGNORED

Reise nach Dänemark


ARES

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

eine Frage an die weitgereisten IPSC-Schützen :

Welches Procedere ist an der deutsch-dänischen Grenze für den Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses angesagt, um nach Dänemark mit Waffen einzureisen ?

Vielen Dank im Voraus für Euere Infos.

DVC

ARES

Geschrieben

1. An der Grenze anhalten.

2. Einen Grenzer suchen.

3. Diesem folgende Dinge zeigen:

- Einladung zum match

- Europ.Feuerwaffenpass.

- Waffe (Aber bitte erst nach aufforderung auspacken)

4. Zurück zum Auto.

5. Weiterfahren.

Auf dem Rückweg Dasselbe an der Deutschen Seite der Grenze, dort allerdings mit der WBK.

wink.gifwink.gifwink.gif

Beim letzten Grenzübertritt nach Austria, fragte mich der Zöllner allerdings, ob ich zuviel Zeit hätte, und ich sollte schleunigst weiterfahren, es kämen soviele Waffen auch Tschechien(!) nach Ö, dass es auf meine wohl nicht ankommen würde.

Geschrieben

Für die Ausreise hat der "Plattschwanz" ja alles gesagt. Für die Wiedereinreise ist zu beachten, dass es beim Zoll ein spezielles Formular gibt, damit du keine erneute Steuer bezahlen mußt. Einfach mal beim Zollamt um die Ecke nachfragen.

Geschrieben

Diese ganze Kiste mit dem deutschen Zoll ist in der Tat ein Problem und der Zoll am Airport Tegel in Berlin gab mir genau die Auskunft, wie Claude sie schon beschrieb.

Von Rechts wegen ist das sog. INF3-Formular also für Waffen, die in die deutsche WBK eingetragen sind Blödsinn, leider hatt Ralf auch nicht so ganz unrecht, denn die meisten Zöllner haben nicht so richtig den Schimmer, was mit wieder eingeführten Waffen so los ist(hatte das Erlebnis grad). Daher hab ich mir woanders ein INF3 besorgt, das für alle Länder gültig ist. Schilda is everywhere wink.gif .........

Geschrieben

Hi Mädels,

hab vor zwei Wochen zu genau dieser Frage eine mail Anfrage an das Zoll Infocenter geschickt:

das kam heute (was´n Zufall)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Ihre E – Mail vom 11.09.2002 erhalten.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Wir werden uns sobald wie möglich mit Ihnen

in Verbindung setzen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Zoll - Infocenter

Sobald ich mehr weiß, geb ich Info!

Gruß und DVC,

Sascha

Geschrieben

Frage an die Wissenden :

Gilt es dann auch irgendwelche Formulare dänischen Ursprungs auszufüllen ?

Wenn ja - wieviel Standzeit am Grenzübergang muß man für die ganze Aktion an der Grenze ungefähr einplanen ?

DVC

ARES

Geschrieben

In Antwort auf:

falsch.


Nene, nach deutschem Recht schon richtig.... wink.gif

In Antwort auf:

....den zoll interessiert deine wbk nen feuchten.. ist zwar total hirnrissig, aber so isses.


Jaja, wie ich ja auch schon sagte, die Zollheinis haben leider nicht so richtig den Plan von ihren eigenen Verordnungen, Ausnahme: Zoll Berlin Flughafen Tegel......

In Antwort auf:

....du brauchst wie bereits richtig erwähnt für die wiedereinreise ein formular INF3, mit dem du nachweist, daß die waffe bereits im deutschen wirtschaftraum eingeführt und damit verzollt wurde. das selbe ding brauchst du z.b., wenn du bsp. deine waffe zur reparatur nach usa schickst.


Und hier irren die meisten Zöllner. Da die Waffe in eine deutsche WBK eingetragen ist, bestätigt ein anderes Amt auf einem amtlichen Dokument, daß die Waffe in den deutschen Wirtschaftsraum eingeführt wurde und das sie einwandfrei verzollt wurde! Nur, und jetzt gebe ich Schorsch recht, die meisten Zöllner haben von der Materie keinen blassen Schimmer(eigentlich schlimm, kennen ihre eigenen Vorschriften nicht!) und verlangen das sog. INF3(Formular zur wiedereinfuhr, muß vor Ausfuhr ausgefertigt werden). Das ist zwar Quatsch, aba man kann mit unwissenden Zöllnern viel und lange Spaß haben(wie Schorsch schon sagte), denn natürlich hat der Bürger ja keinen Plan und die Beamten haben die Paragraphen ja mit Löffeln zu sich genommen......

That's life........

DVC

Hans-Joachim

Geschrieben

In Antwort auf:

Und hier irren die meisten Zöllner. Da die Waffe in eine deutsche WBK eingetragen ist, bestätigt ein anderes Amt auf einem amtlichen Dokument, daß die Waffe in den deutschen Wirtschaftsraum eingeführt wurde und das sie einwandfrei verzollt wurde


Hallo Hajo,

nicht ganz richtig.... hab heute Antwort vom Zoll-Infocenter bekommen:

Sehr geehrter Herr XXX,

bitte entschuldigen Sie die lange Antwortzeit. Das Zoll-Infocenter wird stark

in Anspruch genommen. Wir sind bemüht, jede Anfrage entsprechend dem

Arbeitsaufkommen und dem Schwierigkeitsgrad zügig zu beantworten. Ich hoffe,

die folgenden Informationen erreichen Sie noch rechtzeitig.

Bei der vorübergehenden Ausfuhr von Jagd- und Sportwaffen mit entsprechender

Munition im privaten Reiseverkehr sind grundsätzlich keine besonderen

Formalitäten zu erfüllen.

Bedingung:

Sie müssen die Waffen in Ihrem persönlichen Gepäck transportieren und bei der

Ausreise erklären, dass Sie die Waffen innerhalb von drei Monaten wieder nach

Deutschland einführen werden.

Diese Fälle sind von der schriftlichen Anmeldepflicht befreit. Es genügt bei

der Ausreise aus Deutschland eine mündliche Zollanmeldung. Die üblichen

waffenrechtlichen Dokumente sind mitzuführen.

Sie erwähnen bereits in Ihrer Anfrage das Formular Auskunftsblatt INF.3 . Dies

sollte vor der Reise erstellt werden, um die spätere Wiedereinfuhr nach

Deutschland vorzubereiten.

Das INF.3 dient als Nachweis dafür, dass es sich bei der Ausfuhr und

Wiedereinfuhr um dieselben Waren handelt, die unter dem zollrechtlichen

Status „Gemeinschaftsware“ ausgeführt wurden und bei der Wiedereinfuhr als

Rückwaren zoll- und steuerfrei abgefertigt werden.

Die waffenrechtlichen Dokumente können allein nicht als Rückwarennachweis

anerkannt werden. Wenn Waffen vorübergehend ausgeführt werden, ist das INF.3

per Erlass des Bundesfinanzministeriums als Rückwarennachweis vorgeschrieben.

Ausnahme: Sie können durch Kaufbelege nachweisen, dass Sie die Waffen innerhalb

des Europäischen Binnenmarktes erworben haben. Ohne derartige Nachweise werden

bei der Wiedereinfuhr der Waffen nach Deutschland die Einfuhrabgaben Zoll und

Einfuhrumsatzsteuer –EUSt- erhoben.

Sie erhalten das INF.3 bei den Abfertigungszollämtern.

Wegen Zollämtern in Ihrer Nähe siehe Dienststelleverzeichnis :

http://www.zoll-d.de/service/dienststverz/...a_ko/index.html

Diese Auskunft kann aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.

Wenn Waffen vorübergehend ausgeführt werden, ist das INF.3

per Erlass des Bundesfinanzministeriums als Rückwarennachweis vorgeschrieben.

color>

Zwar nicht nachvollziehbar, aber so isses eben... confused.gif

Gruß, Sascha

Geschrieben

Gilt dieser INF.3 Formularschwachsinn nur für Dänemark oder generell für Grenzübertritte? (z.B. Österreich, Schweiz, Tschechien, Frankreich,......?

DVC Michael

Geschrieben

Hm ich kanns immer noch nicht so ganz glauben(daß der Erlass sich auch auf Schusswaffen bezieht, würde den gern mal lesen wollen....), aba wie auch immer, der INF3 macht das Leben bei der Wiedereinreise leichter, so oder so frown.gif .

In Antwort auf:

Gilt dieser INF.3 Formularschwachsinn nur für Dänemark oder generell für Grenzübertritte? (z.B. Österreich, Schweiz, Tschechien, Frankreich,......?

DVC Michael


Wie es jetzt im europäischen Wirtschaftsraum aussieht, vermag ich auch nicht zu sagen, grundsätzlich ist der INF3 aber ein Nachweis des Erwerbs im Deutschen(Europäischen?) Wirtschaftsraum und dient bei der Rückkehr nach Deutschland(Wiedereinfuhr) sprich beim Deutschen Zoll als Erwerbsnachweis.

Wie auch immer, besorg ihn dir einfach, laß ihn für Alle Länder color> ausstellen und hat sich...... wink.gif

Gruß & DVC

Hans-Joachim

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.