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IGNORED

EU-Feuerwaffenpass?


Whitewater

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Hallo,

also einen Europäischen Feuerwaffenpass bekommst Du auf den gleichen Amt wie Deine WBK auch (also Ordnungsamt) die Kosten haben vor ca. 1,5 Jahren DM 80,00 betragen.

In der Schweiz sollte man an der Grenze eine Einladung der Veranstaltung vorlegen, genau so auch im Ostblock. Dort wird vom Veranstalter auch eine Teilnehmerliste an die Grenzübergänge gegeben. Waffen mitnehmen, Grenzer zeigen, Dokument ausfüllen und gut isses. Du bekommst eine Bestätigung die Du bei der Ausreise an der Grenze abgibst. Unser Zoll wollte auch schon mal einen sog. "INF 3" sehen. Du fragst Dich sicherlich was das ist. Dieses Formular bekommst Du kostenlos beim Zollamt deiner Region. Dort werden alle Waffen eingetragen. Dies bestätigt nur, dass Du die Waffen in Deutschland verzollt hast. Damit ist dann auch der Zöllner zufrieden.

Noch fragen???

Gruß FIDI

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Zitat:

Original erstellt von FIDI:

Hallo,

also einen Europäischen Feuerwaffenpass bekommst Du auf den gleichen Amt wie Deine WBK auch (also Ordnungsamt) die Kosten haben vor ca. 1,5 Jahren DM 80,00 betragen.

(...)

Gruß FIDI

hi,

vor 2 monaten kostete es 38,35 €!

ansonsten ein antragsformular, auf das du am besten alles auf einmal einträgst, da es nur einmal dann was kostet.

der antrag wird abgegeben (lichtbild mitnehmen!!), ein paar tage warten und fertig!

bis denne,

frank

@ whitewater: du hast mehl!

[Dieser Beitrag wurde von bluepistol am 16. Mai 2002 editiert.]

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Zitat:

Original erstellt von FIDI:

Noch fragen???

Gruß FIDI

Danke erstmal für die Info`s.

Konstruieren wir doch mal den Fall:

Ich möchte in die Niederlande einreisen und dort auf einem tollen Stand meine Trapflinte in die Luft halten.

Reicht es da wenn ich die Flinte, die WBK und den EU-Feuerwaffenpass in der Tasche habe, oder benötige ich noch eine extra Bestätigung des Schiestandes in den NL?

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nur mal so:

auf dem weg zu einem bewerb im ösi-land sind wir an der grenze extra raus, haben mit mühe einen zöllner gesuchtund dann auch gefunden, unser anliegen dargelegt ("wir haben waffen dabei und möchten einreisen!").

daraufhin fragte der zölnner "na und? oder sind's vollautomaten?", "nein!", "na, dann fahren's halt weiter!"

aber wetten, wir hätten nicht gehalten, daß sie uns rausgewunken hätten ...?

also immer artig sein! wink.gif

bis denne,

frank

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Moin zusammen!

So einfach wie hier dargestellt ist die Sache mit dem EFP (Europäischen Feuerwaffen-Pass) denn doch nicht!

Beispiel: Verbringen einer Waffe zu einem Wettkampf nach Gross-Britannien, dabei Durchreise durch Belgien und Frankreich::

Verfahren: 1. Formloser Antrag mit beigefügtem EFP (im Original) an das belgische Innenministerium, dabei erklären welche der im EFP eingetragenen Waffen durch Belgien transportiert werden soll und zu welchem Zweck (Wettkampf in GB). Nach ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit kommt der EFP zurück, die belgische Behörde hat auf der Seite 5 des Dokuments die laufende Nr. der genehmigten Waffe eingetragen und ihr Erlaubnissiegel dahinter eingestempelt. Diese Erlaubnis berechtigt zur Durchreise für 1 Jahr. 2. Gleiches Prozedere mit der französischen Erlaubnisbehörde, Bearbeitungszeit ca. 14 Tage bis 3 Wochen. 3. Gleiches Prozedere mit der englischen Polizeibehörde, diese erstellt ein zeitlich begrenztes Permit (gilt 1 Jahr, mitgeführte Munitionsmenge ist begrenzt auf 200 Patronen), Kosten BPd 80,- (ca. € 150,-), Bearbeitungszeit ca. 8-10 Wochen(!). Bei Benutzung einer Fährverbindung muss die Munition vor dem Befahren der Fähre beim Zoll abgegeben werden (während der Überfahrt dürfen sich Waffe und Munition nicht zusammen im Kraftfahrzeug befinden), man erhält die Munition nach Ankunft auf der Insel am Zoll zurück. Man beachte: allein der zeitliche Vorlauf dieser Genehmigungsverfahren beansprucht ca. 3 Monate Zeit! Wer also glaubt, dass die (vorgeschriebene) Einführung des EFP eine Erleichterung für internationales Reisen mit Schusswaffen innerhalb der EU bedeutet, der irrt gewaltig. Und noch eine Warnung an Neugierige: wenn man bei der Einreise oder einer Polizeikontrolle während der Schiessveranstaltung erwischt wird und nicht die geforderten Dokumente vorweisen kann, ist man seine Kracher AUF NIMMERWIEDERSEHEN los, dazu droht ein Strafverfahren mit drakonischen Geldbußen (€ 10.000,- bis € 45.000,- !!!!!).

Und jetzt viel Spass bei der Teilnahme an internationalen Wettkämpfen innerhalb der EU !

MfG, Maître C.

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Moin,

die Idee des EFP ist eigentlich gut, aber es sind nicht alle Fälle geregelt und die nationalen Umsetzungen in das endgültige Recht ist auch nicht erfolgt.

1. Der EFP gilt nur für Einladungen zur Jagd oder für Schiesssportveranstaltungen

2. Soll: Einladung und EFP sind alle Dokumente, man fährt hin und das wars!

3. IST: Einfuhrgenehmigungen und Durchfuhgenehmigungen sind fast immernoch überall zu beantragen.

------------------

Mast und Schotbruch

Skipper

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Wenn ich mit meiner Flinte und meinen KW`s z.B. nach Österreich, Schweiz oder in die Niederlande fahren möchte, brauche ich einen EU-Feuerwaffenpass, sagte mir ein Vereinskollege.

Was ist das? Wo bekommt man so etwas(Kosten?)

Und wie verhält es sich eigendlich allgemein mit dem Transport von Waffen in andere EU-Länder in der Praxis?

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Zitat:

Original erstellt von JürgenG:

Schweiz ist nicht EU, und da die Schweiz schon immer etwas anders war, wird's wohl auch ein anderes Papierchen als der EU-Feuerwaffenpass sein.

Das die Schweiz nicht zur EU gehört ist mir auch klar. War jetzt nur ne allgemeine Frage zu Auslandsreisen (Europäisches Ausland) mit Waffen.

Aber meine Frage ist damit immer noch nicht beantwortet...

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