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IGNORED

Schalldämpfer bei Jagd <-> Dual Use


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

 

bei mir hat sich eine Frage ergeben, die ich mir bisher nicht beantworten konnte (und von den Kollegen wusste es sonst auch keiner).

Jagdlich ist ja der Erwerb von Schalldämpfern für Zentralfeuer-Langwaffen unkompliziert möglich, sprich: Ohne Sondergenehmigung/Antrag.

Wie verhält es sich nun, wenn man zB einen Solchen für eine Langwaffe mit 1/2x28 Gewinde erwirbt, man allerdings auch noch eine Kurzwaffe mit 1/2x28 Gewinde hat wo er passen würde?
Verhält es sich in diesem Dual-Use-Case wie bei den Magazinen und der Schalldämpfer würde sich de-jure in einen verbotenen Gegenstand "verwandeln"?

 

Danke für Input!

 

Nachtrag: "Verbotener Gegenstand" nach genauerem Nachdenken wohl eher nicht, da Schalldämpfer per se keine solchen sind. Aber ich glaube mein Problem wird ersichtlich :)

Bearbeitet von anju01
Geschrieben

Du darfst die jagdlich erworbenen Schalldämpfer nur auf Langwaffen mit Zentralfeuerkaliber einsetzen.

Ob sie auch auf Kurzwaffen oder Randfeuer-Langwaffen montiert werden KÖNNEN, spielt keine Rolle.

 

frogger

Geschrieben (bearbeitet)

Das Gesetz ist hier klar:

 

Für erlaubnispflichtige Schalldämpfer gilt bei Jägern § 14 Abs 9:

Quote

Auf Schalldämpfer finden die Absätze 1 bis 4 und 6 bis 8 entsprechende Anwendung. Die Schalldämpfer gemäß Satz 1 dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung im Rahmen der Jagd und des jagdlichen Übungsschießens verwendet werden.

 

Bei Schalldämpfern die für Lufdruckwaffen bis 7,5J mit F bestimmt sind, gilt hingegen Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Abs 1.3:

Quote

Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist ...

 

Also erlaubnispflichtig, wenn für F Waffen bestimmt, die vor dem 24. Juli 2025 zugelassen wurden. Ansonsten erlaubnisfrei zu erwerben und zu verwenden.

 

Bearbeitet von tuersteher

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