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IGNORED

Aktuelles Vorgehen zur Erlangung einer Ausfuhrbewilligung "Nichtgewerbemässig"


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Geschrieben

Wie die Zeit vergeht.

 

Nun ist es doch 12 Jahre her dass ich das letzte Mal eine Waffe ins EU Ausland verkaufte. Da es anscheinend das Büro Waffen nicht mehr gibt, wende ich mich hier an die Wissenden:

Braucht es zur Erlangeung einer Ausfuhrbewilliung zur nichtgewerbemässigen Ausfuhr immer noch einen WES?

 

MfG

Mitr

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb WOF:

Ja, der Ausführende braucht den.

Wenn du selbst ausführst hast du

den ja.

Der Empfänger muss nachweisen in

seinem Land berechtigt zu sein.

Der Empfänger z.b. Deutscher muss einen Strafregisterauszug einholen, mit seiner Erwerbsberechtigung aus D einen WES lösen, mit dem WES dann beim SECO die Ausfuhr beantragen.

Dann einen Transporteur finden oder am Zoll übergeben.

Mühsame Geschichte wie ich immer finde, schon deshalb weil der Strafregisterauszug bei einem CHer nicht mehr nötig ist da die KAPO den selber einholt, beim Usländer aber der den selber beibringen muss. Aber auch da handelt jeder Kanton anderst.

Ich mach das öfters und es ist schon ein im Kreis laufen.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Wheel-Gunner:

Der Empfänger z.b. Deutscher muss einen Strafregisterauszug einholen, mit seiner Erwerbsberechtigung aus D einen WES lösen, mit dem WES dann beim SECO die Ausfuhr beantragen.

 

 

Danke für die Auzkunft!

 

Der deutsche Empfänger ist ein renominierter Waffenhändler. Ab schweizer Grenze ist alles geregelt, mir ging es einzig und allen ium die heutige Situaution zum Erlangen der Ausfuhrbewilligung.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Mitr:

 

Danke für die Auzkunft!

 

Der deutsche Empfänger ist ein renominierter Waffenhändler. Ab schweizer Grenze ist alles geregelt, mir ging es einzig und allen ium die heutige Situaution zum Erlangen der Ausfuhrbewilligung.

wenn es ein D Waffenhändler ist haben wir wieder eine kleine andere vorgehensweise, da langt dann die D erwewerbsberechtigung und ev eine Autorisation d'importation, aber da kommt es darauf

an welche genehmigung der D WH hat. das SECO sagt dir dann schon was sie noch wollen ............ 

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