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WaffG Gelbe Erläuterungsbücher von Gunther D Gade


de enig echte

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Moinsen,

hat jemand dieses Buch und kann mir näheres zum Inhalt sagen?

In meiner kleinen Bibliothek habe ich schon das WaffG von Walhalla und diverse andere Publikationen zum WaffG und WaffV.  Hat das Buch Mehrwert oder ist das nur ein weiterer Nachdruck vom WaffG?

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Ich finde den Steindorf besser, habe aber auch den Kommentar von Gade um zu vergleichen.

 

Der Steindorf geht weiter in die Tiefe, was auch am Autorenteam liegt ( Jura-Prof, Ministerialdirektoren, Sachverständige)

 

Es gibt Punkte, an denen der Gade zu oberflächlich ist und sich dann auch auf die Widersprüchliche WaffVwV bezieht, statt Urteile und Gesetzesentwürfe heranzuziehen.

 

Beispiel:  unzulässiger Transport durch Beauftragte des Vereins nach §12 Abs 1 Nr 3b WaffG  wo der Steindorf  in die Tiefe geht und richtig liegt mit der Aussage, dass der Transport nicht zulässig ist, da die erlaubnisfreie Besitzdienerschaft nach §12 Abs 1 Nr 3b WaffG i.V.m.  §855 BGB bei räumlicher Trennung von Besitzherren und Besitzdiener nicht mehr greift, während  Gade auf den Querbezug zum BGB gar nicht eingeht und sich stattdessen darüber wundert, das dieser Fall komischerweise in  den Ausweispflichten beim Führen/Transportieren nach §38  einer Waffe nicht abgebildet ist, anstatt allein daran zu bemerken was wohl der Wille des Gesetzgebers war....:rolleyes: 

 

Wenn du nur einen kaufst: Steindorf

Bearbeitet von ASE
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Von Dr. Gade gibt es etliche Bücher zum Thema "Waffenrecht", die sind alle "gelb", welches meinst du denn?

 

ALLE  diese Bücher sind die jeweilige Interpretation des Authors, und wie es die Verwaltung oder ein Staatsanwalt oder ein Gericht dann sieht ist auch immer noch die Frage.

 

Wenn ein Author zu einer Fage der Meinung ist "ist legal" und der andere "ist illegal" wird der Leser immer dem Author zugeneigt sein der das Ergebnis vertritt das seienem Wunsch entspricht - so what?

 

Außerdem solltest du dir eben selbst ein Bild machen und dir das Buch eben einfach aus einer Bib holen, oder dort einsehen, und selbst beurteilen, statt "andere" zu fragen deren Sachkenntnis du ja wohl meist gar nicht einschätzen kannst - z.B. die der Schwarmintelligenz.

 

Peter

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vor 10 Minuten schrieb Peter Fischer:

ALLE  diese Bücher sind die jeweilige Interpretation des Authors, und wie es die Verwaltung oder ein Staatsanwalt oder ein Gericht dann sieht ist auch immer noch die Frage.

 

Deswegen konsultiert man am besten mehrere Kommentare und überlegt sich anhand des drohenden Risikos, was die rechtssichere Variante ist. Der Steindorf regelmäßig, aber hin und wieder auch der Gade werden in Urteilen zum WaffG, ob nun verwaltungsrechtlicher oder strafrechtlicher Natur, sehr wohl zur Rechtsfindung und Urteilsbegründung herangezogen. 

 

Ich arbeite mit beiden, aber der Steindorf ist halt fundierter weil er mehr zu belastbaren Quellen neigt,  die WaffVwV die Gade häufig anführt ist keine Rechtsquelle sondern gefährlicher Murks.

 

Bei dem oben angeführten  beispielhaften  Streitpunkt widersprechen sich die beiden Autoren. Was ist die sichere Variante? Nach dem Steindorf zu verfahren, schon alleine deswegen weil man nicht weis, welchen Kommentar der Richter, an den man im Ernstfall gerät, bevorzugt. Waffenrechtliche Zuverlässigkeit kann man in der Regel nur einmal verspielen...

 

 

Gesetzeskommentare sind keine "Über-Gesetze" aber sie bieten Anhaltspunkte für eigenes Studium der Rechtslage.

 

Bearbeitet von ASE
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vor 5 Minuten schrieb TTG:

Ihr habt komische Hobbys, allerdings erklärt es einiges an den Beiträgen in der Vergangenheit.

Das erklärt deine Postings  :blum:

 

 

Ist ein Bischen mehr als ein Hobby, aber mach du schön weiter memes...:sla:

 

 

Bearbeitet von ASE
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Das sind keine komischen Hobbys sonder leider Notwendigkeiten für LWB die ohne spezifisches "Know How" (auch für Randbedingungen und komische Fragen am Rande, siehe "Alfred" mit seiner "Garagenfenfrage") ganz schnell in erhebliche Schwierigkeiten kommen können.

 

Peter

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vor 7 Minuten schrieb TTG:

Ihr habt komische Hobbys, allerdings erklärt es einiges an den Beiträgen in der Vergangenheit.

Hmmm früher sagten wir dumm geboren, und dann die Hälfte vergessen.....

Zu dieser Gruppe möchte ich mich nicht bekennen darum lese ich ich mich gerne in entsprechende Gesetze ein und probiere zu verstehen wie ich mich und meine Vereins Kameraden da am besten schützen kann. 

Wenn dir das suspekt ist, dann hast du sicher den 100% Durchblick. Da ich dich aber nicht belästigen möchte, schaff ich mir halt Bücher an.

 

Danke für deinen aufmunterten Kommentar :respekt:

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vor 5 Minuten schrieb ASE:

 

Deswegen konsultiert man am besten mehrere Kommentare und überlegt sich anhand des drohenden Risikos, was die rechtssichere Variante ist. Der Steindorf regelmäßig, aber hin und wieder auch der Gade werden in Urteilen zum WaffG, ob nun verwaltungsrechtlicher oder strafrechtlicher Natur, sehr wohl zur Rechtsfindung und Urteilsbegründung herangezogen. 

 

Ich arbeite mit beiden, aber der Steindorf ist halt fundierter weil er mehr zu belastbaren Quellen neigt,  die WaffVwV die Gade häufig anführt ist keine Rechtsquelle sondern gefährlicher Murks.

 

Bei dem oben angeführten  beispielhaften  Streitpunkt widersprechen sich die beiden Autoren. Was ist die sichere Variante? Nach dem Steindorf zu verfahren, schon alleine deswegen weil man nicht weis, welchen Kommentar der Richter, an den man im Ernstfall gerät, bevorzugt. Waffenrechtliche Zuverlässigkeit kann man in der Regel nur einmal verspielen...

 

 

Gesetzeskommentare sind keine "Über-Gesetze" aber sie bieten Anhaltspunkte für eigenes Studium der Rechtslage.

 

Da geb ich dir in allem Recht, aber deswegen muss ich aber nicht die ganz Pallete bezogener Sachbücher selbst erwerben, die gibt´s in der Bib am laufenden Meter, zumal sich die aktuellnen Rechtslagen und Sichten ganz schnell ändern können - deswegen, erst mal Ausleihe.  Gefährlichen Murks würde ich es auch nicht pauschal so nennen, denn es birgt durchaus Sichtweisen die einer Überlegung (und eventuell Argumentation) wert sein können. Aber so hat halt auch hier ein jeder Author seine Fans, seine  Gegener, und seine "Ich sammle erst mal Infos -Betrachter".

 

Peter

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Gerade eben schrieb Peter Fischer:

, die gibt´s in der Bib am laufenden Meter,

Das ist leider mein Problem, Waffenrechtlich ist in unserer Bib nichts zu finden, und sie sind auch nicht bereit etwas in der Hinsicht bereit zu stellen :angry:

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Ich habe auch beide, Gade und Steindorf. Beide haben Vorzüge und Nachteile. Beides sind juristische Kommentare; die Gefahr dabei für Nichtjuristen, sich die gewünschte Rechtslage aus Bruchstücken zusammenzubasteln, so wie man sie gerne hätte.

 

Daher würde ich für Nichtjuristen eher ein Buch empfehlen wie Heller/Soschinka, Waffenrecht, Handbuch für die Praxis, ebenfalls aus dem Beck-Verlag.

 

Vorteil 1: Ist etwas günstiger als die Kommentare.

Vorteil 2: Es ist systematisch aufgebaut, nicht wie ein Kommentar nach Abfolge der Vorschriften. So ist die Materie für einen Nichtjuristen, der ein systermatisches Herangehen an eine Fragestellung nicht gelernt hat, erheblich besser erfaßbar. Und erst, wenn man die Systematik eines Rechtsgebiets richtig begriffen hat, kann man vernünftig mit einem Kommentar arbeiten.

 

Eine günstigere Alternative wäre noch Busche, Handbuch zum Waffengesetz, allerdings läßt das trotz eines gewissen systematischen Aufbaus ein wenig die Übersichtlichkeit vermissen. Dennoch m.E. durchaus empfehlenswert.

Bearbeitet von lrn
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Häufig besteht in Büchereien aber die Möglichkeit über die sog. Fernleihe Bücher aus irgendeiner der in Deutschland vorhandenen Bibliotheken für eine gewisse Frist zu besorgen. Und bei solchen Standardwerken wie dem Steindorff sollte das kein Problem sein.

Habe auf dem Weg mal die 5 Bände von Jan Still zu den 08 Pistolen zur Ansicht bestellt. Gab es glaub ich einmal in Deutschland, München wenn ich mich nicht irre.

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Sorry, ich kenne deine "Bib-Verhältnisse" nicht, aber für solche Fälle gibt es sowohl in öffentlichen Bibliotheken als auch vor allem in UNI-Bib´s die "Fernleihe", und deren Arm reicht (kostenlos) bis in die entferntesten Ecken der Welt.

 

Ich habe jedenfalls für meine Studiengänge und Promotion noch alles aus aller Welt bekommen, selbst älteste Zeitungsartikel, und genau genommen musst du dafür auch kein Student oder UNI-Angehöriger sein, ein Leseausweis (auch als Externer) reicht.

 

Je nach deinem Standort, deinem Informationsbedürfnis und deinen Lesegewohnheiten solltest du vielleicht mal darüber nachdenken - es gibt da auch SEHR viele interesannte Bücher und Artikel über Waffentechnik.

 

Peter

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Gerade eben schrieb Peter Fischer:

Sorry, ich kenne deine "Bib-Verhältnisse" nicht, aber für solche Fälle gibt es sowohl in öffentlichen Bibliotheken als auch vor allem in UNI-Bib´s die "Fernleihe", und deren Arm reicht (kostenlos) bis in die entferntesten Ecken der Welt.

 

Ich habe jedenfalls für meine Studiengänge und Promotion noch alles aus aller Welt bekommen, selbst älteste Zeitungsartikel, und genau genommen musst du dafür auch kein Student oder UNI-Angehöriger sein, ein Leseausweis (auch als Externer) reicht.

 

Je nach deinem Standort, deinem Informationsbedürfnis und deinen Lesegewohnheiten solltest du vielleicht mal darüber nachdenken - es gibt da auch SEHR viele interesannte Bücher und Artikel über Waffentechnik.

 

Peter

meine Bib zeiten/ Info's  sind schon 2,3 Tage her. Deswegen hab ich die Fernleihe nicht auf dem Schirm. Aber danke für den Tip werdein dieser Richtung mal probieren

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vor 18 Minuten schrieb lrn:

Daher würde ich für Nichtjuristen eher ein Buch empfehlen wie Heller/Soschinka, Waffenrecht, Handbuch für die Praxis, ebenfalls aus dem Beck-Verlag.

 

Problem ist halt, das die anderen beiden eher vom Richter zur Hand genommen werden. Soll nicht bedeuten das Heller nicht auch lesenswert sein kann.

Ich versuche nur immer damit das Entscheidungsverhalten eines Gerichts zu antizipieren und da nehme ich das, was nach meiner Auswertung von Urteilen da beliebt ist.

 

Bin drauf und dran mir mal ein Script zu schreiben das öffentlich verfügbare Urteile auswertet und eine Statistik über die anteile der  Kommentare an Urteilsbegründungen erstellt. Prämisse ist, das der Richter sowas nur zu Hand nimmt, wenn es sein Urteil stützt.

Gewiss nicht 100% akkurat, aber eine Tendenz sollte deutlich erkennbar sein.

 

 

Anbei: Urteile lesen hilft auch, unter dejure https://dejure.org/login_willkommen kannst du auch zu bestimmten Paragraphen des WaffG Urteile und Beschlüsse suchen, musst dich halt registrieren, das ist aber kostenlos

Bearbeitet von ASE
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vor 13 Minuten schrieb lrn:

Ich habe auch beide, Gade und Steindorf. Beide haben Vorzüge und Nachteile. Beides sind juristische Kommentare; die Gefahr dabei für Nichtjuristen, sich die gewünschte Rechtslage aus Bruchstücken zusammenzubasteln, so wie man sie gerne hätte.

 

Daher würde ich für Nichtjuristen eher ein Buch empfehlen wie Heller/Soschinka, Waffenrecht, Handbuch für die Praxis, ebenfalls aus dem Beck-Verlag.

 

Vorteil 1: Ist etwas günstiger als die Kommentare.

Vorteil 2: Es ist systematisch aufgebaut, nicht wie ein Kommentar nach Abfolge der Vorschriften. So ist die Materie für einen Nichtjuristen, der ein systermatisches Herangehen an eine Fragestellung nicht gelernt hat, erheblich besser erfaßbar. Und erst, wenn man die Systematik eines Rechtsgebiets richtig begriffen hat, kann man vernünftig mit einem Kommentar arbeiten.

 

Eine günstigere Alternative wäre noch Busche, Handbuch zum Waffengesetz, allerdings läßt das trotz eines gewissen systematischen Aufbaus ein wenig die Übersichtlichkeit vermissen. Dennoch m.E. durchaus empfehlenswert.

Ich gebe "Irn" völlig recht, vor allem zu beachten:

 

Das hatte ich zwar anders formuliert, aber ....

 

"  ... die Gefahr dabei für Nichtjuristen, sich die gewünschte Rechtslage aus Bruchstücken zusammenzubasteln, so wie man sie gerne hätte."

 

" ....so ist die Materie für einen Nichtjuristen, der ein systermatisches Herangehen an eine Fragestellung nicht gelernt hat, erheblich besser erfaßbar. Und erst, wenn man die Systematik eines Rechtsgebiets richtig begriffen hat, kann man vernünftig mit einem Kommentar arbeiten."

 

Peter

 

 

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@ASE

 

Bin drauf und dran mir mal ein Script zu schreiben das öffentlich verfügbare Urteile auswertet und eine Statistik über die anteile der Kommentare an Urteilsbegründungen erstellt. Prämisse ist, das der Richter sowas nur zu Hand nimmt, wenn es sein Urteil stützt.

Gewiss nicht 100% akkurat, aber eine Tendenz sollte deutlich erkennbar sein.

 

Ein "drolliges" Projekt, nein, ist nicht abfällig gemeint, aber für wen soll das gut sein, wer soll es lesen - und vor allem WOZU?

 

Ich könnte meine Zeit anders vergeuden als mit einer solchen wahrlich sehr umfangreiche Recherche - für was?

 

Peter

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Ganz einfach: Interesse.

 

Lesen kann das wer will. Für mich ist interessant, welcher Kommentar das Rennen macht, ich glaube es ist der Steindorf. Das kann dann auch gut als Argument dienen wenn mal wieder einer den Gade zückt, weil ihm das Ergebnis  des Steindorfs nicht passt und sich damit ggf auf dünnes Eis begibt.

 

Man weis dann, welcher Kommentar eher herangezogen wird.

 

Umfangreich ist das nicht, wie gesagt, gewisse Prämissen, der Rest ist automatisierte Textauswertung. Juristische Data Science, wenn man so mag.

Bearbeitet von ASE
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vor 17 Minuten schrieb ASE:

Ganz einfach: Interesse.

 

Lesen kann das wer will. Für mich ist interessant, welcher Kommentar das Rennen macht, ich glaube es ist der Steindorf. Das kann dann auch gut als Argument dienen wenn mal wieder einer den Gade zückt, weil ihm das Ergebnis  des Steindorfs nicht passt und sich damit ggf auf dünnes Eis begibt.

 

Man weis dann, welcher Kommentar eher herangezogen wird.

 

Umfangreich ist das nicht, wie gesagt, gewisse Prämissen, der Rest ist automatisierte Textauswertung. Juristische Data Science, wenn man so mag.

Na na na? Pfui.

 

"Das kann dann auch gut als Argument dienen wenn mal wieder einer den Gade zückt, weil ihm das Ergebnis  des Steindorfs nicht passt und sich damit ggf auf dünnes Eis begibt. "

 

Vorurteile hast du gar keine?

 

Umfangreich ist das nicht? Positiv, aber nur, weil du es jetzt plötzlich von "..... öffentlich verfügbare Urteile ..." auf den Bereich des WaffenR beschränkst, wovon vorher nicht die Beschränkungs-Rede war!

 

Anyway, auch mit nur "Waffenbezug" ist das schon ne Diplomarbeit wert, auch bei Einsatz von "Juristische Data Science".

 

Also mach hin, dann weiß die Community auf was der Anwalt sich stützen sollte.

 

Peter

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vor 19 Minuten schrieb Peter Fischer:

Umfangreich ist das nicht? Positiv, aber nur, weil du es jetzt plötzlich von "..... öffentlich verfügbare Urteile ..." auf den Bereich des WaffenR beschränkst, wovon vorher nicht die Beschränkungs-Rede war!

 

Kontext gilt auch für Trolle, sonst wird lächerlich.

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