Zum Inhalt springen
IGNORED

Erste WBK Anzahl Voreinträge


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb SBA:


Dieses Geplapper mit der bestandenen Sachkundeprüfung wird hier inzwischen wirklich inflationär jedem um die Ohren gehauen der eine Frage hat. 
Das ist typisch deutsche inhaltslose Klugscheißerei. 
 

Das sehe ich nicht so !

wenn sportschützen mit der beantragung einer wbk nach mindestens 12 monaten mitgliedschaft in einem verein und einem verband nicht unterscheiden können, was die funktion des verbandes bei der bedürfnisbescheinigung ist und was die funktion des amtes ist, dann  klaffen da einfach eklatante lücken. ! ..... das amt kann doch einfach aus .45  ne 9mm machen.... oder ? ) 

logisch, es muss keiner ein rechts sachverständiger sein, um den schiessport auszuüben, aber was das teilweise  so  an kruden ideen kursiert ?

das  ist für mich  vergleichbar damit , wenn ein kfz besitzer auf die zulassungsstelle geht um dort einen tüv termin auszumachen.....

 

eine gewisse ahnung, wie die zusammenhänge sind, sollte JEDER waffenbesitzer haben und auch die sachkunde nicht nur als "zettelspender" betrachten......

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Handgunner:

eklatante lücken. ! ..... das amt kann doch einfach aus .45  ne 9mm machen.... oder ?

Doch, genau das kann sie auf Antrag. Über die Anerkennung einer Bedürfnisbescheinigung entscheidet die Behörde, da eine Bedürfnisbescheinigung, wie der VGH-BW festgestell hat:

 

Zitat

2. Die nach § 15 Abs 1 WaffG anerkannten Schießsportverbände sind für die Prüfung des Bestehens eines schießsportlichen Bedürfnisses im Rahmen des § 14 WaffG nicht hoheitlich beliehen

 

Es wäre durchaus denkbar und mit dem Waffengesetz vereinbar,  das eine Behörde bei einem kurzfristigen Sinneswandel des Antragstellers das Bedürfnis auf ein anderes Kaliber als bescheinigt auf anerkennt. Die Bedürfnisbescheinigung ist kein absolut rechtlich bindendes Dokument wie eine Sachkundebescheinigung.

 

---------------------------------------------

 

 

Bezüglich 2/6 ist die Rechtslage klar: 

 

- Das Erwerbsstreckungsgebot ist eine inhaltliche Beschränkung kraft Gesetzes für den erlaubten Erwerb, nicht für die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb

 

- Es ist waffenrechtlich nicht notwendig, aber möglich und sinnvoll, 2/6 unter "Amtliche Eintragungen" auf der WBK zu vermerken. 

 

- Die Verweigerung eines Voreintrags auf Basis von 2/6 ist eindeutig rechtswidrig.  Das Erwerbsstreckungsgebot soll den tatsächlichen Erwerb von Waffen zeitlich strecken, nicht die Erteilung einer Erlaubnis dazu. Welche Waffen ein Sportschütze dann wirklich  auf seine aktiven Voreinträge erwirbt, bleibt ihm selber überlassen. Machen wir die Gegenprobe anhand des Beispiels eines meiner Vereinskameraden: 

 

- Voreintrag KW, Voreintrag HA-LW in 308.

- KW gekauft

- Lieferzeit für MR308 > Laufzeit Voreintrag. 

- Voreintrag .223

 

Würde man jetzt den Voreintrag für .223 verweigern, weil ja dann theoretisch 2/6 überschritten werden könnte?

 

Es ergibt ohnehin keinen Sinn mit 2/6 zu argumentieren, denn die Laufzeiten des Erwerbsstreckungsgebots und der Voreinträge sind zueinander nicht kompatibel und die Laufzeit von 2/6 wird durch den Erwerb einer Schusswaffe und nicht durch die Erteilung einer Erlaubnis in Gang gesetzt.

 

 

 

Geschrieben

@ASE

Schon richtig was du schreibst.

Wenn die eine Behörde dann aber anderer Ansicht ist, dann kannst du ein halbes Jahr absitzen oder prozessieren was wahrscheinlich länger dauert und ungewiss ist.

 

Ich hab aber Probleme mit dem Ändern eines Voreintrags, für den man ein Bedürfnis nachweisen musste. Generell könnte es ja sein, dass für eine andere Waffe kein Bedürfnis besteht. Bei der ersten KW von .45 auf 9mm zu ändern halte ich für unkritisch, aber nur weil ich mir aus der Erfahrung heraus keine Konstellation vorstellen kann, in der das ein Problem wäre. Disziplin sollte ebenso vorhanden sein, Schießstand auch, usw.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 36 Minuten schrieb Thomas St.:

Generell könnte es ja sein, dass für eine andere Waffe kein Bedürfnis besteht.

Wie gesagt: Die Behörde kann ein Bedürfnis auch einfach so anerkennen, selbst wenn der Verwaltungsakt dann rechtswidrig, ("Krank") wäre. Auch ein rechtswidriger Verwaltungsakt, insbesondere wenn er begünstigend ist, ist Rechtswirksam. 

 

vor 36 Minuten schrieb Thomas St.:

Bei der ersten KW von .45 auf 9mm zu ändern halte ich für unkritisch, aber nur weil ich mir aus der Erfahrung heraus keine Konstellation vorstellen kann, in der das ein Problem wäre. Disziplin sollte ebenso vorhanden sein,

 

Die Behörde kann das jederzeit, die Voraussetzung 12/18 ist durch den Verband geprüft und beim Rest und Erforderlichkeit/Geeignetheit ergibt sich aus dem Bestnad an Waffen. Gewisse Kenntnis genehmigter Sportordnungen und Lust extra Arbeit zu machen vorausgesetzt 

 

vor 36 Minuten schrieb Thomas St.:

Schießstand auch, usw.

Nein und nochmal  nein. Das steht nirgendwo in §4, §8, und §14. Nicht totzukriegender Überhang aus Zeiten, in denen die Vereine das bescheinigt haben, was ja sinn ergab, das man nur bescheinigen konnte was man in seinem Verein treibt..

 

Seit 2003 bescheinigt der Verband. und der ist lediglich verpflichtet, nach §15 WaffG

 

Zitat

1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der

7. im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

c) über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen Disziplinen verfügen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige Schießstätten nachweisen.

 

 

Geregelte Nutzungsmöglichkeiten bestehen schon deswegen, weil

 

 

Zitat

§ 9 Pflichten der Mitglieder


1. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des DSB zu wahren, bei der Erreichung seiner Ziele mitzuwirken und seine Satzung, Ordnungen, Entscheidungen und Beschlüsse zu befolgen. 

 

 

Auch der WSV legt fest:

 

Zitat

Die Schützenvereine sind verpflichtet, die Ziele des Verbandes zu wahren, seine Interessen zu fördern.....

 

Das schließt ein, das man Gastschützen anderer Vereine Schießen lässt um den Schießsport zu fördern.

 

 

Andere Verbände haben ähnliche Statuten, auch wenn ich der Ansicht bin, und dementprechend auch Anträge stellen werde, die Satzungen so zu ändern, dass die Zulassung von Gastschützen des eigenen Verbandes zu den Pflichten der Mitglieder(Vereine) zählt Dann ist geforderte "festgelegte Verfahren" erreicht.

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
On 12/17/2023 at 6:38 PM, Jack Weaver said:


Da hat "Parallax" vermutlich recht, aber so ne "Willkür" hat hat eben nicht nur Schatten- sondern aus Sonnenseiten, denn, wie ich schon geschrieben habe:

"Ich scheine in einer Oase der waffenrechtlichen Glückseeligkeit zu wohnen, und das nun schon seit vielen Jahrzehnten, bei ALLEN SB dieser Großstadt."


Denn was "Parallax" Willkür nennt, das kann sich in Behörden und bei SB auch durchaus  als "kreative und postive Auslegung der eigenen Entscheidungskompetenzen" darstellen.


Es gibt durchaus auch Ämter und SB mit Sachkenntnis, obwohl selbst keine Waffenbesitzer und/oder Jäger, aber mit Kunden-, sprich Bürgerorientierung.


Und das hat sich in meiner deutschen Großstadt (150.000 +) seit meiner ersten WBK vor über 40 Jahren durch alle SB (also etliche) so erhalten und wurde (absichtlich) so weiter vererbt. Wenn ich etwas ankaufe so ist der Kontakt der Verkäufer zu meiner Behörde halt zwangsläufig (die Nachfrage), und wenn ich dann ab und an in telefonischen Kontakt mit den Verkäufern trete, so sind diese durch die Bank fassungslos über die Freundlichkeit und unbürokratische Abwicklung mit meinem Amt - so was haben sie durch die Bank kaum je erlebt.


Das ist auch ein Amt bei dem DAS AMT von sich aus Kontakt mit Waffenbesitzern (Sammlern, Sportschützen und Jägern) aufnimmt, wenn mal ein älterer "Kunde" aufhören und "alles abgeben" will, am AMt - was Vernichtung bedeutet!

"Könnten sie nicht bitte mal mit dem(r) X Kontakt aufnehmen, wir müssten das sonst vernichten lassen, wär doch schade."


Ja, so was gibt es auch, nicht nur die sturen und waffenfeindlichen Bürokraten wie sie hier im Forum zu 99% immer beschrieben werden.


Die sind dann auch durchaus "flexibel" und unbürokratisch, Argumenten zugänglich,  wenn es um WBK´s und "Einträge" geht. Die schenken dir nix, und Weihnachtsgeschenke bekommen sie auch nicht, die sind einfach nur der Logik zugänglich, sind bürgerfreundlich und schöpfen ihren Entscheidungsrahmen positiv aus.


Auch das gibt es.


Die sind dann allerdings gegenüber so "Kunden" wie "JaJu25", also Waffenbesitzern mit bestandener Sachkundeprüfung aber ohne Sachkenntnis, und solch wirren Ansichten und Fragen gegenüber, auch durchaus etwa "reserviert" - ist verständlich, oder?


@JaJU25 (Die beleidigte Leberwurst)
Als WBK Neuling wusste ich nicht wie in der oben beschriebenen Situation zu verfahren ist und habe dieses Forum um Rat gefragt.
Ich habe mitgenommen, die Behörde entscheidet und fertig.


Nein, du hast gar nix verstanden.


Die Mitglieder in diesem Forum werden immer versuchen dir zu helfen, so du denn vernünftig und logisch darlegen kannst WAS du WARUM und zu WELCHEM Zweck und WANN haben willst. Die notwendige Vorarbeit dazu musst aber DU leisten.


Die angeboten .45er waren "nicht schön" genügt diesem Anspruch wohl kaum.


"Die Behörde entscheidet und fertig" ist nicht korrekt, denn die Behörde entscheidet vor allem auf Grund er von dir beigebrachten und rechtsgültigen Paperwork und deinen nachvollziehbaren und juristisch belastbaren Argumenten.


"Die Behörde entscheidet und fertig" ist nicht korrekt, denn es ist allein deine Entscheidung auf Grund der schriftlichen und rechtsmittelfähigen Entscheidung der Behörde andere Wege zu beschreiten, so du denn gewillt bist, und Argumente hast - hast du?


DU musst die Vorarbeit leisten, nicht etwa das Forum.


Gruß


Jack

Hört! Hört! Donnewtter was es für tolle Hechte hier im Forum gibt. Meine Behörde hat es bisher in einem Vierteljahr nicht mal geschaft meine auf Gelb erworbene Flinte einzutragen. Aber ich bin ja auch nur ein Hans Wurst und kein Waffenrechtsprofessor wie unser Jack Weaver hier sonst könnte ich sicher der Behörder besser erklären was ich von denen will und es würde sicher schneller gehen wie bei unserem Jack Weaver hier.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ToniPistole:

Aber ich bin ja auch nur ein Hans Wurst und kein Waffenrechtsprofessor wie unser Jack Weaver hier sonst könnte ich sicher der Behörder besser erklären was ich von denen will und es würde sicher schneller gehen wie bei unserem Jack Weaver hier.

 

Wenn Du wirklich so bist, wie Du Dich hier gibst und wenn Du nicht nur hier so schreibst, wie Du es tust, dann ist das durchaus eine denkbare Option...

 

...oder heute schon am Glühwein genippt?

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.