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BMI Beschuss gültig ?


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Geschrieben

Hallo Zusammen,

 

habe eine H&K P9S als Händler übernommen, die Beschusszeichen vom BMI tragen. Sieht so aus als wenn die Waffe eine ausgemusterte Behördenwaffe ist. Ist der Beschuss gültig zum Überlassen an Sportschützen / Jäger oder

muss die Waffe dem Beschussamt nochmal vorgeführt werden.

BMI Beschuss.jpg

Gruß Wolfgang

Geschrieben

Interessante Frage!

Das Netz schweigt sich aus.

Einzige, gefundene Quelle sagt nur was über BW- und Polizeibeschuß.

http://www.beschussamt.de/html/faq.html

"Sind Wehrmachtsabnahmezeichen oder Abnahmezeichen der Polizei, bzw. Bundeswehr, als Beschusszeichen anerkannt?

Wehrmachtsabnahmezeichen werden nicht als Beschusszeichen anerkannt, da deren Prüfung nicht nach den Regeln des Waffengesetzes erfolgte. Abnahmezeichen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Bundeszollverwaltung oder der Polizeien der Länder werden anerkannt, wenn die nach dem Gesetz erforderliche Beschussprüfung durch die jeweils zuständige Stelle sichergestellt ist."

Es drängt sich natürlich der Veracht auf, das BMI-Beschuß analog dazu gültig sein dürfte.

Aber finale Rechtssicherheit wird die wohl nur dein Beschußamt bescheren können.

Geschrieben

Ich hab hier ein Schreiben des BMI , datiert 22.12.1987, gerichtet an die Beschussämter. Darin wird die Beschusspflicht ehemaliger Behörden Waffen zum zivilen Verkauf thematisiert. Kernpunkt des Schreibens ist die Aussage das Waffen die nach dem 01.12.1968 durch Prüfstellen der Bundeswehr und Polizei nach den für den zivilen Bereich gültigen Vorschriften geprüft wurden keinen erneuten Beschuss benötigen wenn sie in den allgemeinen Verkehr gelangen.

Ich gehe davon aus das dieses Schriftstück nach wievor Gültigkeit besitzt, es wurde mir vor ca. 5 Jahren vom BMI auf Anfrage überlassen.

Geschrieben (bearbeitet)

Da gibt es keinen link zu, ich habe es per mail auf meine Anfrage ans BMI erhalten.  In solchen Dingen ist das BMI im allgemeinen nach meiner Erfahrung sehr hilfsbereit. Dauerte etwas, da es bereits archiviert war, aber man hat sich bemüht.

Wobei mir die Angabe "geprüft nach dem 01.12.1968.pp" bereits vorher bekannt war, mir aber das Dokument dazu fehlte.

Ist (oder sollte) so aber auch jedem Beschussamt bekannt sein.

Wird auch n.m.W. so im ein oder anderen Fachkundelehrgang zur WHE kommuniziert.

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Hallo,

ich habe inzwischen mit dem Beschussamt in München telefoniert.

 

Der Beschuss des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums ist gültig.

 

Ein neu Beschuss ist nicht nötig.

 

Gruß Wolfgang

 

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