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  1. Hallo, ich habe inzwischen mit dem Beschussamt in München telefoniert. Der Beschuss des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums ist gültig. Ein neu Beschuss ist nicht nötig. Gruß Wolfgang
  2. Hallo Zusammen, habe eine H&K P9S als Händler übernommen, die Beschusszeichen vom BMI tragen. Sieht so aus als wenn die Waffe eine ausgemusterte Behördenwaffe ist. Ist der Beschuss gültig zum Überlassen an Sportschützen / Jäger oder muss die Waffe dem Beschussamt nochmal vorgeführt werden. Gruß Wolfgang
  3. Habe gerade mit meinem SB gesprochen. Die Weisung das bei jeder Eintragung die Regelüberprüfung nicht älter als 6 Monate alt sein darf kommt von ganz oben IM NRW. Dies gilt für alle legalen Waffenbesitzer Sportschütze, Jäger, Sachverständiger und Sammler. Egal welche Farbe die WBK hat. Es werden werden 3 Anfragen gestellt : - Bundeszentralregister - Onlinesystem Staatsanwaltschaft - Online Sicherheitsüberprüfung Dies kann zwischen 2 Wochen und sehr lange dauern und bedeutet für die SB einen extrem großen Mehraufwand. Klare Ansage vom SB war, das jeder eine Beschwerde und seinen Unmut über diese Verfahrensweise an den Landrat bzw. an die nächst höhere Instanz der Waffenbehörde richtet. Wenn sich keiner beschwert ändert sich auch nix. Gruß Wolfgang
  4. Hallo Leider kann ich keine PM's schreiben. Ich würde mich gerne dieser Idee anschliessen. Da ich in der Vergangenheit fast alles mit der Behörde mitgemacht habe. Da ich der Meinung bin das alle Bürger einen Rechtsanspruch auf eine WBK haben, sollte man allen Antragstellern die beste Unterstützung zukommen lassen. Gruß Wolfgang
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