Zum Inhalt springen
IGNORED

Frage zur Verankerungspflicht bei alten Tresoren vor 2017


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Es stimmt, faktisch gibt es keine direkte Verpflichtung, Schränke zu verankern. Mir sind aber mehrere Fälle bekannt, wo Waffenbesitzern, denen ihr nicht verankerter 45kg-Tresorwürfel in Gänze geklaut wurde, anschließend einen Widerruf bekommen haben mit der Begründung, dass sie entgegen § 36 Abs. 1 WaffG eben nicht alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen haben, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen. Mag durchaus sein, dass nicht jede Waffenbehörde gleich so reagiert, aber es gibt definitiv welche, die diesen Weg gehen. Es muss also jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen will, im Falle eines Falles nicht nur seinen Schrank, sondern auch seine Erlaubnisse zu verlieren.

Bearbeitet von Flohbändiger
Geschrieben

Haben die denn den Widerruf geklagt? Lass mich raten: nein?

Auf welcher Grundlage soll denn der Widerruf erfolgt sein. Was die erforderlichen Maßnahmen i.S.d §36 WaffG sind bzw. nach der jeweiligen Rechtslage waren ist in §13 AwaffV & §36 WaffG klar ausdekliniert. 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.