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IGNORED

Frage zur Verankerungspflicht bei alten Tresoren vor 2017


noisehammer

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Es stimmt, faktisch gibt es keine direkte Verpflichtung, Schränke zu verankern. Mir sind aber mehrere Fälle bekannt, wo Waffenbesitzern, denen ihr nicht verankerter 45kg-Tresorwürfel in Gänze geklaut wurde, anschließend einen Widerruf bekommen haben mit der Begründung, dass sie entgegen § 36 Abs. 1 WaffG eben nicht alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen haben, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen. Mag durchaus sein, dass nicht jede Waffenbehörde gleich so reagiert, aber es gibt definitiv welche, die diesen Weg gehen. Es muss also jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen will, im Falle eines Falles nicht nur seinen Schrank, sondern auch seine Erlaubnisse zu verlieren.

Bearbeitet von Flohbändiger
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Haben die denn den Widerruf geklagt? Lass mich raten: nein?

Auf welcher Grundlage soll denn der Widerruf erfolgt sein. Was die erforderlichen Maßnahmen i.S.d §36 WaffG sind bzw. nach der jeweiligen Rechtslage waren ist in §13 AwaffV & §36 WaffG klar ausdekliniert. 

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