Guest Posted April 25, 2002 Share Posted April 25, 2002 Aus persönlichem Interesse und auf Nachfragen von Sport-"Kollegen" habe ich heute beim Ordnungsamt Kassel als Erlaubnisbehörde vorgesprochen und mich nach den Voraussetzungen zum Erwerb von 2 SA-Revolvern zur Teilnahme an Westernschiess-Wettbewerben nach der Sportordnung des BDS erkundigt. Dabei erhielt ich folgende vielsagende Information: (O-Ton!) "... die Absicht, beim BDS als Teilnehmer an Westernschiess-Wettbewerben zu starten, wird in Hessen grundsätzlich NICHT als Bedürfnis anerkannt. Entsprechende Anträge auf Genehmigung zum Erwerb von Kurzwaffen (2 SA-Revolver nach Sportordnung des BDS)werden daher strikt abgelehnt. Entscheidungsgrundlage für die Behörde ist hierbei eine Weisung des Hess. Innenministeriums, diese wiederum auf der Grundlage eines Urteils des Hess. OVG, wonach Westernschiessen nicht als Disziplin im Sinne einer schiess-sportlichen Betätigung anzusehen sei. Dem zu folge sei damit auch kein Bedürfnis zum Erwerb entsprechend geeigneter Kurzwaffen zu begründen. Sofern der Antragsteller keine geeigneten Kurzwaffen bereits besitzt, habe der Veranstalter solcher Wettbewerbe Leihwaffen zur Verfügung zu stellen." Zitat Ende. Ich weiss, dass dieses Thema eigentlich in die Rubrik Waffenrecht gehört, ich hoffe aber hier eine grössere Resonanz erzielen. Ist eine neue, attraktive und vielseitige Schiesssportart mit ultimativem Fun-Faktor damit schon wieder zum Sterben verurteilt? Viele Meinungen und Tipps hierzu erbeten!!! Von Vorschlägen zum Umzug in eine anderes Bundesland bitte ich abzusehen. MfG, Maître C. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JV Posted April 25, 2002 Share Posted April 25, 2002 Westernschießen klingt eben nicht in ausreichendem Maß nach einer ernsthaften und leistungsorientierten Freizeitbeschäftigung. Schließlich geht es uns allen ja primär darum, auch im Hobby ernsthaft Leistung zu erbringen, wie man es von einem braven Staatsbüger erwartet. Allein der Gedanke, es könne auch in D Leute geben, die aus Spaß schießen, sollte jedem ernsthaften Sportschützen ein Dorn im Auge sein! Link to comment Share on other sites More sharing options...
JM Posted April 25, 2002 Share Posted April 25, 2002 Hallo ! Ich kann Dir bei Deinem Problem leider nicht helfen, aber vielleicht bringt Dich der folgende Link weiter: http://www.western-schiessen.de/ Dort gibt's auch ein Diskussionsforum, weiter unten stehen noch interessante E-Mail-Adressen: BDS-Präsident Fritz Gepperth: Fritz.Gepperth@Western-Schiessen.de Bundesbeauftragter Western-Schiessen Klaus Jürgen Pohl: Klaus-Juergen.Pohl@Western-Schiessen.de ------------------ Gruß JM FWR-Mitglied 19XXX [Dieser Beitrag wurde von JM am 25. April 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 25, 2002 Share Posted April 25, 2002 @ JM/JV: Zunächst mal ein Dankeschön für Hinweise und Mitleidsbekundungen. Aber bitte nicht nachlassen, ich würde gern mehr interessierte Meinungen zu diesem Thema hören, insbesondere wie Erlaubnisbehörden in anderen Bundesländern zum Thema Westernschiessen stehen. MfG, Maître C. Link to comment Share on other sites More sharing options...
carcano Posted April 25, 2002 Share Posted April 25, 2002 Keine Ahnung, aber groß tönen - das haben wir gerne. Die positiven Gerichtsentscheidungen zum Westernschießen sollten sich langsam herumgesprochen haben. Carcano Link to comment Share on other sites More sharing options...
willow Posted April 25, 2002 Share Posted April 25, 2002 Hallo Maitre Nun das BDS Western-Schiessen ist außer im Saarland meines Wissens nach, nirgends als sportliche Disziplin anerkannt. Herr Gepperth kämpft hier schon lange um die Zulassung. Meiner Meinung nach wird er auch noch länger kämpfen müssen da ja unbedingt 2 Revolver rein müssen. (seine Meinung) Im Saarland ist die Disziplin anerkannt aber nur mit einem Revolver. Bedürfnisse werden ohne probleme anerkannt. Ist auch viel interessanter mit einem Revolver und einmal nachladen, dort gilt nämlich dann auch die Geschicklichkeit und nicht nur schiessen bis leer , nächsten Revolver raus. Grüsse Willow Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ghostbuster Posted April 25, 2002 Share Posted April 25, 2002 Nicht groß Gedanken machen und Anwalt einschalten. Rechtsgleichheit hat in GANZ Deutschlan zu herrschen. Der Tip ist den Verantwortlichen für die Absage persöhnlich haftbar zu machen,- das geht. Die können sich nicht hinter ihrer Behörde verstecken. Jeder Beamter ist für sein Handeln verantwortlich so wie Du für deine Arbeit bei deiner Firma auch verantwortlich bist. Ghost Link to comment Share on other sites More sharing options...
Friedrich Gepperth Posted April 25, 2002 Share Posted April 25, 2002 Die Aussage des Ordnungsamtes Kassel ist grottenfalsch. Sie sollten sich einmal mit Herrn Scherer im Wiesbadener Innenministerium kurzschliessen. Western-Schießen ist in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und in Hessen anerkannt. Eine Reihe anderer Bundesländer steht kurz davor. In Baden-Württemberg und Sachsen gibt´s auch Kanonen. Im Saarland zumindest ein SA (den anderen kriegt man ueber Fallscheibenschiessen. In Bayern wird Western-Schiessen auch irgendwann demnächst anerkannt werden. Offenbar war ich da irgendwie zu frech, jetzt lassen sie uns zappeln. Sei´s drum. Wenn die Novelle mit allen Änderungen durchgeht, ist das eh alles Schnee von gestern. Dann kann in den Ordnungämtern und V2 Behörden für 50% aller Jobs das Kürzel k.w. verteilt werden. Und das ist doch ein schöner Beitrag zur Gesundung unserer Staatsfinanzen. Friedrich Gepperth P.S. k.w. = kann wegfallen Link to comment Share on other sites More sharing options...
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