Zum Inhalt springen
IGNORED

Gewerblicher Waffentransport bei Umzug


Zeuss

Empfohlene Beiträge

Beleg nach § 38 Abs. 1 Nr. 1f WaffG nicht vergessen !

 

Ab 20 (bis 249) Waffen der Kat. B oder C wären im übrigen noch die Ausführungen unter Nr. 12.1.2 WaffV bzw. folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten:

 

Die Verpackung darf keine sichtbaren Hinweise auf die Art
der Waren enthalten.
– Die Verpackung muss so beschaffen sein, dass ein unbeabsichtigtes
Öffnen unterbunden wird.
– Die Verpackung muss mit einem Etikett oder Ähnlichem
versehen sein, durch das ein Öffnen erkennbar wird.
– Die Spedition muss eine ständige Rückverfolgbarkeit der
Ware gewährleisten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.