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Verwaltungsgerichte und ihre politische Abhängigkeit


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb SEler:

Notwehr an sich reicht nicht. Da muss man die Straftaten, die überhaupt in Betracht kämen, um einen Schusswaffeneinsatz zu rechtfertigen durchgehen.

Und genau da hättest du das Posting beenden können. Du betrachtest das aus der Perspektive des staatlichen Gewaltmonopols("Schusswaffeneinsatz" hat dich verraten...). 

Für den Bürger kommt indes nur Notwehr oder Notstand als Grund für einen Schusswaffeneinsatz in Frage und die Straftaten die in Frage kommen sind völlig unbeachtlich, weil der Bürger nur rechtswidrige Angriffe abwehrt und eben keinen Flüchtenden stoppt, Personen schützt oder Durchsuchungsbefehele vollstreckt.

 

Alle nachfolgend angeführten punkte sind hier nämlich nicht  nur bedingt relevant.

 

Zitat

(z.B. Begriffe wie Verbots-/Tatbestandsirrtum, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Schuldausschließungsgründe etc.).

 

Zitat

Außerdem wären dann Situationstrainings zu üben. z.B. wie weit muss ich stehen, um die Waffe überhaupt effektiv einsetzen zu können. Wie verhalte ich mich in unübersichtlichen Lagen etc. z.B. wie weit muss ich stehen, um die Waffe überhaupt effektiv einsetzen zu können. Wie verhalte ich mich in unübersichtlichen Lagen etc.

Das ist richtig,und weitaus wichtiger als graue Theorie.

 

Zitat

Selbst die 60 Stunden sind dort auch sportlich.

Wie sieht es denn in Ländern aus in denen das führen Erlaubt ist, insbesondere USA. Deutsche Reglungsparanoia ist mit der Realität recht schwer in Einklang zu bringen. 

 

Bearbeitet von ASE
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