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Bedürfnisbescheinigung für kaliberkleineren Upper?


Schwarzwälder

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Das Gericht erteilt rechtliche Hinweise, wenn ein Laie klagt. Das unterbleibt bei anwaltliche Vetretung. Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass es gerade bei so speziellen Themen Anwälte einfach versauen. Wie viele Zeit soll eine Kanzlei bei diesem Streitwert auf dem Fall verwenden? Mehr als 30 Minuten? Eine Kanzlei muss pro Anwalt und Stunde ca. 150 bis 300 Euro einnehmen. Miete, ReFa, Putzfrau, Geräte. Sonst geht sie pleite. Du kannst dir selbst ausrechnen wie viel Zeit sich ein Anwalt zum Einlesen nimmt, nehmen kann.

 

Der Anwalt hat auch viel Leerlauf. Fahrt zum Gericht, endloses Zeugengelabber usw. 

Bearbeitet von JägermitHut
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Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht das grade bei solch speziellen Themen Kläger es einfach versauen,  ebenso wie in ähnlich gelagerten Gesprächen mit Sachbearbeitern.

Aber jeder wie er meint,  ich würde vorab abklopfen ob eine RS greift und sollte es so sein einen Anwalt einschalten.

Auch wenn es Leute gibt die entspr. spezialisierten Anwälten (meinen) das Wasser reichen (zu)  können heisst dies nicht das es keine auf Waffen- und Verwaltungsrecht spezialisierten und nachweisbar erfolgreiche Anwälte auf diesem Gebiet gibt.

 

Heutzutage "LWB" ohne umfassende RSV ist schlichtweg "selber schuld", mal als ot eingestreut.

 

Bearbeitet von chapmen
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@chapmen Es geht nicht „um das Wasser reichen“

Der Richter macht, was er für richtig hält. Er will einen Sachverhalt (der ist wohl unstreitig), dann ordnet er den juristisch ein. Gibt es konkrete Gesetzte, Ja-Nein, gibt es bereits Urteile dazu (Richterrecht)? Gibt es beides nicht, bewertet er selbst. Nach meiner Erfahrung lässt sich kein Richter dabei beeinflussen. Weder von einem Anwalt noch von einer Behörde.

 

Aber du hast recht, jeder wie er meint.

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vor 38 Minuten schrieb JägermitHut:

konkrete Gesetzte,

Im Waffenrecht?

 

vor 38 Minuten schrieb JägermitHut:

Nach meiner Erfahrung lässt sich kein Richter dabei beeinflussen.

Nach nicht nur meiner Erfahrung:  nicht nur im Bereich Waffen - und Verwaltungsrecht sollte dies so sein, ist es aber nicht.

Bearbeitet von chapmen
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Wenn Schwarzwälder einen Tip möchte könnte er ja fragen, sein thread.

 

Da du keinen Anwalt benötigst ist deine Frage auch über die Suchfunktion zu beantworten.

 

Ja, dann.......

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Vorsicht mit Unterstellungen, woher beziehst du die Angabe das ich mich als "Sachverständiger IHK" ausgebe?

Zu deinen Gunsten geh ich mal von Lese- und Verständnissschwäche aus.

 

Ansonsten beantworte ich gerne vernünftige Fragen, wozu deine regelmäßig nicht gehören.

 

 

 

 

 

Bearbeitet von chapmen
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