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IGNORED

Überlassen von Schwarzpulver zum sofortigen Gebrauch


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Geschrieben (bearbeitet)

Erlaubnisfreien Erwerb auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch gibt es im Sprengstoffrecht nicht. Bei Munition ist das nach Waffenrecht möglich.

 

Überlassen und Erwerb von Pulver ist Umgang, Umgang ist erlaubnispflichtig.

 

 

 

Wie man das auf dem Stand handhabt, steht in JEDER Sprengstofferlaubnis nach §27 drin, sofern sie das Standartbüchlein von der Bundesdruckerei nutzt und nicht händisch abgeändert wurde.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb alzi:

Wie man das auf dem Stand handhabt, steht in JEDER Sprengstofferlaubnis nach §27 drin, sofern sie das Standartbüchlein von der Bundesdruckerei nutzt und nicht händisch abgeändert wurde.

Nicht immer so kryptisch. Was steht da? Kannst du ein Foto einstellen?

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