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IGNORED

Munitionsverkauf auf Schießstände


Floppyk

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vor 2 Stunden schrieb Floppyk:

Jedenfalls ist ein Munitionsverkauf auf so gut wie allen Schießständen üblich, wie auch eine großzügige Aufrundung. Das ist mindestens dunkelgrau-Bereich, möglicherweise auch offiziell toleriert.

Das mag ja woanders durchaus so sein... 

Was ich aus meinem Dunstkreis kenne:

Die Vereine haben ein bisschen kk, 9 mm, .357 und/oder 38sp auf Lager... Das Angebot wird hauptsächlich von den Neulingen genutzt, die mit den vereinswaffen schießen... 

 

Größere Mengen nimmt da keiner ab... Aber es gibt ja in quasi allen Vereinen ein oder mehrere Händler, die das dann gerne übernehmen.... Das läuft dann aber direkt über die Händler und nicht, wie im Startpost über den Verein als "strohmann" 

 

Das ganze sehe ich also nicht so dunkelgrau wie du... 

 

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  • 10 Monate später...
Am 25.7.2020 um 17:55 schrieb Floppyk:

Das habe ich mir gedacht. Dann ist das auch so, dass ein Waffenhändler eine Zweigstelle melden muss. Dann schließt sich die Frage an, ob er dafür auch einen offiziellen Stellvertreter mit eigener Stellvertretererlaubnis (§ 21a) braucht.

Ich habe mal in den Anforderungen zum Antrag einer WHL geschaut. Dort ,muss man die Geschäftsräume angeben, wo der Handel sich befindet. Das hat den Grund, dass die Behörde zusammen mit Polizei und ggf. Feuerwehr ein Sicherheitskonzept ausarbeitet, was dann in gewissen Auflagen den Handelstreibenden mündet. Daher muss auch jede Zweigstelle gemeldet werden, weil ansonsten die nicht kontrolliert werden kann. Man muss ja bedenken, dass die (große) WHL nicht zwischen Munition und Waffen unterscheidet und deswegen gelten an diesen Räumlichkeiten erhöhte Anforderungen, insbesondere beim Einbruchsschutz.

 

Jetzt weiß ich auch, warum ich mal bei einem mehrtägigen Schießkurs die Kartons für Trapmun sehr günstig hätte bekommen können. Da hatte ich das Zeugs gar nicht mitnehmen müssen. Die haben das nämlich tatsächlich so durchgeschoben.

Man kann auch eine reine Munitionshandelslizenz erhalten! Dann wird man dafür bei der IHK geprüft und erhält von der Behörde auch nur diese MHL.

 

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Um mich an der Leichenfledderei eines eigentlich sehr interessanten Threads zu beteiligen:

 

Habe darüber auch schon mal nachgedacht, mit folgendem Ergebnis:

-Die vermeintliche Gewinnmarge eines Vereins ist in der Regel Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen (Verzichtsspende) durch diejenigen welche die Munition einkaufen, verwalten und ausgeben, auf jedenfall bei Vereinen bei denen die Satzung vorsieht das alle Funktionäre ehrenamtlich Arbeiten. Rechne da mal alle 2-3 Minuten für den Verkauf eines Schächtelchens .22 aus mit einem angemessenen Stundenlohn gegen, da bis du dann bald in Minus, wenn du den Leuten den Aufwand zahlen müsstest. ist doch

Edit: Leider ein ist nicht die Definition von Aufwandsspende.

 

Ferner betrieben die Vereine den Munitionsverkauf ja auch nicht als Geschäft mit Publikumsverkehr, sondern für einen sehr engen Kreis und i.d.R für Gastschützen/Pflichtjährler.

- Die Marge zwischen Rabatt bei Großeinkauf beim normalen Händler und Handelsüblichem Preis einer einzelnen Schachtel(so wird ja nun mal auf dem Stand verkauft) sollte ok gehen.

 

Wenn es dann soweit kommt, dass der Verein das nicht mehr darf, weil sonst die innere Sicherheit gefährdet ist,da Munitionshandel ohne Erlaubnis.... dann wird die Munition eben zum Selbstkostenpreis verkauft. Zuzüglich, jeweils pro Patrone, einer Kugelfangabnutzungsabgabe, einem Bleistaubpfennig, Tombakzehnt, Hülsenpfand , zudem Papierentgelt und  Plastikbuße für die Schachtel.

Bearbeitet von ASE
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  • 2 Wochen später...

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